Tale · Flemming Meyer · 16.12.2005 Bundeseinheitliche Regelungen im Strafvollzug

Vorweg, es ist ein mehr als lohnendes Vorhaben, den Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland vom Kopf auf die Beine zu stellen; die Politik der einzelnen föderalen Ebenen zu entflechten und somit institutionalisierte Blockaden konsequent zu beheben und den Parlamentarismus in Deutschland nachhaltig zu beleben. Das hat nicht zuletzt diese Woche der Bundesrechnungshof bekräftigt. Der SSW meint es übrigens schon lange!

Der SSW erwartet von einer Föderalismusreform die Klärung, welche Aufgaben dezentral in den Ländern vollzogen werden können und welche Aufgaben einheitlich auf Bundesebene zu regeln sind. Eines liegt auf der Hand: wo Unterschiede im Gesetzesvollzug akzeptiert oder sogar wünschenswert sind, sollten die Länder zum Zuge kommen. Dort, wo Unterschiede die Bürger in ihren elementaren Rechten einschränken könnten, ist eine bundeseinheitliche Regelung nicht nur vorzuziehen, sondern dringend angezeigt.
 
Für den SSW zählt der Strafvollzug, bei dem der Staat dem Bürger seine Freiheit nimmt, zu den Aufgaben, die selbstverständlich bundeseinheitlich zu regeln sind.

Wir erleben gerade zurzeit die Auseinandersetzung darüber, dass die Rechte von Gefangenen auf internationaler Ebene einer zynischen Relativitätstheorie unterworfen werden. Zu Recht bestehen die europäischen Staaten auf die Gültigkeit international verbindlicher Standards - auch bei der Terrorismusbekämpfung.

Ein Strafvollzug in der Gesetzeskompetenz der Länder ist nicht mit Willkür gegenüber den Gefangenen gleichzusetzen, aber die Aufgabe, die in unserer Gesellschaft immerhin der schärfste Eingriff in die Freiheitsrechte des Bürgers darstellt, eignet sich in keiner Weise als Beispiel für föderale Vielfalt.

Stimmen Sie daher für den Antrag der Fraktionen der FDP und Bündnis90/Die Grünen sowie dem SSW.

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