Tale · Flemming Meyer · 26.09.2001 Bundesrichterwahl

Es ist schon recht putzig, dass die CDU sich gerade jetzt dafür entschieden hat, eine Forderung des Richterverbandes zu unterstützen, die bereits 1978 gestellt wurde. Die zeitliche Nähe zur erstmaligen Wahl eines „grünen“ Bundesrichters legt die Vermutung nahe, dass dieses einschneidende Ereignis mehr Eindruck hinterlassen hat als die Kompetenz der gesammelten Richterschaft seit 23 Jahren. Der Richterverband fordert unter anderem seit 1978 eine öffentliche Ausschreibung aller Richterstellen auch auf Bundesebene. Dieser Forderung können wir viel Positives abgewinnen. Es ist besser, aus einer Vielzahl von Bewerberinnen und Bewerbern zu wählen und Vorschläge zu unterbreiten.

Zur Zeit werden Richterinnen und Richter der obersten Gerichtshöfe durch die zustän­digen Minister und den Richterwahlausschuss des Bundestages berufen. Das Gremium besteht aus den Landesjustizministern und aus Mitgliedern, die paritätisch von den Bundestagsfraktionen vorgeschlagen und nach d´Hondt gewählt werden. Diese Regelung besteht bereits seit 1950 und wurde 1968 zuletzt geändert. Keine Partei sah bisher die Veranlassung, dieses Gesetz zu ändern.

Durch die Diskussion um die letzte Neubesetzung eines Bundesrichterstuhles entstand aber für CDU und FDP offensichtlich ein dringendes Handlungsbedürfnis. Ob dieses damit zusammenhängt, dass ein Grüner die rote Robe anlegen soll ist aber letztlich gleichgültig. Entscheidend ist, dass für Außenstehende abermals der fatale Eindruck entstand, dass allein das Parteibuch bestimmt, wer am besten in den Bundesgerichten Recht spricht - dass die Richterinnen und Richter aufgrund nicht sachgemäßer Überlegungen gewählt werden.

Es dient kaum dem Ansehen der Richterschaft, dass die Öffentlichkeit zum Schluss kommen muss, dass es hier weniger um Qualifikation und richterliche Unabhängigkeit als vielmehr um das Abstrecken der Claims der Parteien geht. Das bisherige „Pakete schnüren“ nach dem Motto „Wählst Du meinen, wähl’ ich deinen“ dient keinem und muss beendet werden. Hierzu könnte der vorgelegte Vorschlag, die Bundesrichterstellen öffentlich auszuschreiben, den Weg ebnen.

Die zweite Forderung des Antrages ist auch gut. Es wäre eine Verbesserung, wenn die Auswahl der Richterinnen und Richter nicht nur durch Politiker, sondern auch an Hand fachlicher Kriterien durch juristische Fachleute erfolgen würde. Deshalb können wir uns mit dem Gedanken anfreunden, dass Richterinnen und Richter und Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaft ebenfalls Mitglieder des Ausschusses werden sollen. Da die weiteren Modalitäten – die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Auswahl – nicht weiter ausgeführt werden, halten wir aber eine Ausschussüberweisung für angemessen.

Der Änderungsantrag der FDP ist problematischer. Die fachlichen und persönlichen Voraussetzun­gen für eine ausgeschriebene Stelle müssen grundsätzlich erfüllt werden. Welches weitere Anfor­derungsprofil hier gefordert wird, ist unklar. Die Prüfung der Voraussetzung für die Stellenbesetzung erfolgt schon heute. Hierzu ist nämlich der Bundesminister verpflichtet. Auch den Punkt 4 des Änderungsantrages können wir nicht nachvollziehen. Warum soll der Präsidialrat nur angehört werden, wenn er zuvor eine negative Stellungnahme abgegeben hat, warum soll er erst nach der Wahl gehört werden und welcher Präsidialrat ist gemeint? Das muss noch beantwortet werden. Wir lassen uns aber im Ausschuss gern von der Vernunft dieser Vorschläge überzeugen, die uns allerdings bisher nicht einleuchten.

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