Tale · Jette Waldinger-Thiering · 19.02.2020 Das Rettungswesen ist ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge

Aufnahme der Bereichsausnahme ist richtig, weil sie ehrenamtliche Strukturen stärkt und die Qualität der Versorgung sichert

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 9 - Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes (Drs. 19/1987)

Wir haben das Thema Rettungsdienst schon oft diskutiert. Aber bei all den juristischen Details muss ich immer wieder auf einen Punkt hinweisen: Ein gut aufgestelltes Rettungswesen und ein funktionierender Katastrophenschutz werden immer wichtiger. Denn die Zahl der Fälle, in denen Menschen medizinisch versorgt werden müssen, nimmt zu. In den letzten 20 Jahren ist die Gesamtzahl der Notarzt- und Rettungswageneinsätze um fast 50 Prozent gestiegen. Gleichzeitig gibt es immer mehr Großschadensereignisse wie Hochwasser oder Unfälle. Deshalb sind verlässliche Rahmenbedingungen für Rettungsdienst und Katastrophenschutz unheimlich wichtig. 

Für den SSW ist das Rettungswesen wichtiger Teil der Daseinsvorsorge. Aus unserer Sicht muss hier immer die Gesundheit der in Not geratenen Menschen im Vordergrund stehen. Wirtschaftliche Interessen dürfen in einem so sensiblen Bereich nicht maßgeblich sein. Bekanntlich werden weite Teile unseres Rettungsdienstes, und damit auch des Zivil- und Katastrophenschutzes, von anerkannten Hilfsorganisationen getragen. Und DRK, ASB, Johanniter und Malteser bauen dabei maßgeblich auf das Ehrenamt. Wenn also genau diese Organisationen diesen wichtigen Auftrag wahrnehmen, dann ist das aus mehreren Gründen sinnvoll: Zu einen, weil die Versorgungsqualität für unsere Bevölkerung gesichert wird. Und zum anderen, weil die hier tätigen ehrenamtlichen Kräfte weiterhin wichtige Erfahrungen sammeln können und in ihrer Arbeit gestärkt werden.

Aus diesen Gründen haben wir mehrfach die Aufnahme der Bereichsausnahme gefordert. Denn diese stellt sicher, dass die erwähnten Hilfsorganisationen bei der Vergabe des Rettungsdienstes besonders berücksichtigt werden können. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ebnet diesen Weg und ist damit ganz in unserem Sinn. Es ist völlig richtig, dass unser Rettungsdienstgesetz um genau diesen Punkt ergänzt wird. Das begrüßen wir ausdrücklich. So wird das bewährte System des Rettungswesens in den Kreisen und kreisfreien Städten gestärkt. Und gleichzeitig wird das gut funktionierende System der Notfallversorgung für die Bürgerinnen und Bürger langfristig gesichert. Eine solche Änderung tragen wir gerne mit. 

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