Tale · Sybilla Nitsch · 02.09.2022 Das Tariftreuegesetz sichert Sozialstandards und faire Löhne

„Tariftreue und Sozialstandards waren nie wichtiger als heute“

Sybilla Nitsch zu TOP 2 - Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie für fairen Wettbewerb (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG) (Drs. 20/69)

Wer schon länger Mitglied des Landtags ist, wird vieles im vorliegenden Entwurf für ein Tariftreue- und Vergabegesetz wiedererkennen. Weite Teile des Entwurfes entsprechen dem, was bei uns im Land bis 2018 galt. Aber es gibt auch einige Änderungen. Der Verzicht auf ein landeseigenes Korruptionsregister hat sich zum Beispiel dadurch ergeben, dass es inzwischen ein Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gibt. Außerdem wollen wir ein Recht für Ausschreibende einführen, bestimmte Entgelte vom Auftragnehmer einfordern zu können. Hiermit kann dann eine Entlohnung oberhalb des Mindestlohnniveaus sichergestellt werden. Dies ist insbesondere für den Sozialbereich wichtig. 

Doch wie gesagt: Neben einigen wenigen Änderungen wurden die meisten Regelungen in diesem Entwurf bereits 2013 durch die Küstenkoalition eingeführt. Und sie haben sich in den darauffolgenden Jahren auch bewährt. Das zeigt nicht zuletzt die Entwicklung seit der Abschaffung unseres Gesetzes. Mit der Einführung des Vergabegesetzes der Jamaika-Koalition haben überregionale, an Schleswig-Holstein überhaupt nicht interessierte Konzerne, unsere heimische Wirtschaft immer stärker mit Billigangeboten ausgebootet. Deshalb müssen wir die bis 2018 geltenden Regelungen für einen fairen Wettbewerb und für Ausschreibungen, die eben nicht auf dem Rücken von Beschäftigten, Klima oder Umwelt gewonnen werden, dringend wieder einführen.  Für den SSW war, ist und bleibt eins besonders wichtig: Überall dort, wo wir den entsprechenden Einfluss haben, müssen wir für soziale Mindeststandards, für gute Löhne und für die Einhaltung von Umweltschutzkriterien sorgen. 

Ich habe die vergangenen Debatten rund um Tariftreue und Vergaberecht verfolgt. Und ich muss ehrlich sagen, dass es mir schwerfällt, die Widerstände gegen weiter reichende Regelungen zu verstehen. Warum sollten wir auf die Möglichkeit verzichten, soziale, gleichstellungs- und umweltbezogene Aspekte bei der Vergabe verpflichtend zu fordern? Etwa weil das zu viel Bürokratie bedeutet? Dieses Argument wird von vielen zwar reflexartig gebracht. Es wird aber durch ständige Wiederholung nicht überzeugender. Die Erfahrung hat doch gezeigt, dass auch und gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht mit überbordender Bürokratie belastet werden. Denn die Unternehmen mussten lediglich schriftlich zusichern, dass sie die geforderten Standards erfüllen. Dokumentationen waren erst dann erforderlich, wenn der Verdacht bestand, dass die Angaben nicht der Wahrheit entsprachen. Das soll nach unserem Entwurf genauso bleiben und ist aus meiner Sicht auch angemessen. Es geht hier schließlich um Vergaben durch die öffentliche Hand und damit um Steuergelder. 

Mit unserem Entwurf liegt ein Vorschlag für ein wirklich zeitgemäßes Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie für fairen Wettbewerb vor. Es hat sich in weiten Teilen bereits bewährt und es ist gerade in Krisenzeiten wichtiger denn je. Es leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und fördert die Grundsätze guter Arbeit. Es sichert auch vielen Familien, die von geringen oder durchschnittlichen Löhnen leben müssen, ein Auskommen und gibt diesen Menschen ein gewisses Maß an Planungssicherheit. Durch den Schutz kleiner und mittlerer Betriebe vor Wettbewerbsverzerrung durch Konzerne ohne Tarifbindung, werden mittel- und langfristig Arbeitsplätze bei uns im Land gesichert. Ich denke, dass sind Gründe genug, um ein Tariftreue- und Vergabegesetz auf den Weg zu bringen, das seinen Namen auch verdient. 

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