Speech · Christian Dirschauer · 14.07.2023 Keine Kürzungen beim Küstenschutz!

„Gerade in Bezug auf den Klimawandel und deren Folgekosten wissen wir, um die enormen Herausforderungen, vor denen unsere Land- und Forstwirtschaft sowie der Küstenschutz stehen. Das sind Mammutaufgaben, die dort anstehen und die wir ohne Unterstützung des Bundes nicht wuppen können.“ 

Christian Dirschauer TOP 27 - GAK als tragende Säule vollständig erhalten (Drs. 20/1167)

In der Mai-Sitzung des Landtages haben wir ausführlich über das Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschütz“ und im zusätzlich über den Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ als Teil des GAK debattiert. Es herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit, dass das Instrument GAK für uns als Land von immenser Bedeutung ist. Das nationale Förderprogramm hat für uns als Land Schleswig-Holstein sowohl für die Agrarstruktur als auch für den Küstenschutz eine wichtige Rolle. Letzteres kann nicht jedes Bundesland für sich in Anspruch nehmen. 
Der Bund als Hauptgeber und die Länder als Ko-Finanzierer nutzen dieses Förderinstrument zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen, um sie als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Weiter dient sie dazu, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft zu stärken und sie für die künftigen Herausforderungen fit zu machen. Und zu guter Letzt, eben um den Küstenschutz zu verbessern.
Gerade in Bezug auf den Klimawandel und deren Folgekosten wissen wir, um die enormen Herausforderungen, vor denen unsere Land- und Forstwirtschaft sowie der Küstenschutz stehen. Das sind Mammutaufgaben, die dort anstehen und die wir ohne Unterstützung des Bundes nicht wuppen können. 
Aber auch wenn es um die gesellschaftlichen Anforderungen an unsere Landwirtschaft geht, benötigen wir die Mittel aus Berlin. Wir wollen mehr Tierwohl, auch durch den Umbau der Stallungen, mehr Biodiversität, Agrarumweltmaßnahmen und Gewässerschutz. Aber all das ist nicht zum Nulltarif zu bekommen, wenn wir gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft erhalten wollen. Das eine wollen, ohne das andere zu leisten, funktioniert eben nicht. Damit steht Schleswig-Holstein auch nicht allein da. Genau wie wir, sind alle anderen Bundesländer mehr denn je, auf das Programm angewiesen. 
Bereits in der Debatte zum Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ wurde deutlich, dass es Probleme bezüglich der Kofinanzierung von Seiten des Landes gibt. Soll heißen, das Verfahren zum Abrufen der Mittel wurde von Seiten des Bundes erschwert. Die zunehmenden Vorgaben des Bundes, durch Sonderrahmenpläne und Haushaltvermerke, erschweren das Abrufen der Mittel. Zudem finden die Umschichtungen am Ende des Jahres statt, so dass die Zeit knapp wird oder nicht mehr ausreicht, um Mittel aus dem Sonderrahmenplan abzurufen. Unter diesen Vorzeichen war es dem Land nicht möglich alle Mittel des Sonderrahmenplans abzuschöpfen.
Für das Land ist das mehr als bedauerlich und ich sage ganz deutlich: das darf sich nicht wiederholen. Denn wir haben nichts zu verschenken und daher müssen wir uns auf diese neuen Gegebenheiten einstellen. Gleichwohl richtet sich unsere Kritik hauptsächlich an den Bund. Denn ein Hilfsprogramm ist nur so gut, wie es auch zugänglich ist. Soll heißen, wenn der Bund den Ländern durch haushalttechnische Tricksereien den Zugang erschwert, dann hat der Bund grundsätzlich etwas falsch verstanden. So darf mit den Ländern nicht umgegangen werden. Das war die Kritik des SSW im Mai. 
Die Ankündigung der Kürzungspläne des Bundesfinanzministeriums bei der GAK und zunächst auch der GRW, „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sorgten und sorgen für heftige Unruhe in den zuständigen Bundesministerien und ganz besonders in den Ländern. 300 Millionen Euro sollen der GAK entzogen werden. Angesichts der genannten Herausforderungen ist das schon schlimm genug. Aber es kommt noch dicker, denn die Mittelkürzungen wirken sich entsprechend auf die Kofinanzierungen der Länder aus. Im letzten Jahr standen uns aus dem regulären Rahmenplan der GAK 44,9 Mio. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Die Kofinanzierung des Landes betrug rund 25 Mio. Euro. Insgesamt belief sich das Programm für 2022 damit auf rund 70 Millionen Euro und stellt damit das größte Förderinstrument dar für den ländlichen Raum, Land- und Forstwirtschaft sowie den Küstenschutz. 
Eine Kürzung der Bundesmittel, egal in welche Höhe, ist ein Schlag ins Kontor und das dürfen wir nicht hinnehmen. Was immer den Bundesfinanzminister da geritten hat, er darf mit Kürzungsplänen jeglicher Art nicht durchkommen. Um die Herausforderungen in allen Bereichen der GAK bewältigen zu können, brauchen wir doch eher mehr Mittel, auf keinen Fall weniger. Daher erwarte ich, dass der Bundeskanzler seinen Finanzminister wieder einfängt.

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