Tale · Lars Harms · 24.02.2017 Der Bericht ist Beleg für den wichtigen Stellenwert des Opferschutzes

Lars Harms zu TOP 73 - Vierter Opferschutzbericht

Zunächst möchte ich der Ministerin und ihr Team herzlich für diesen ausführlichen und gut strukturierten Bericht danken. Vor allem der Teil, der sich auf die Rechte der Opfer einer Straftat bezieht, ist einfach und verständlich dargestellt, war wirklich sehr hilfreich ist.  Der Bericht ist Beleg für den wichtigen Stellenwert des Opferschutzes. Niemand hat es verdient, Opfer zu sein. Und doch werden viele von uns im Leben einmal Opfer einer Straftat oder unsere nächsten Angehörigen fallen einer Straftat zum Opfer. Opfer von Straf- und Gewalttaten kommen folglich aus allen Schichten der Bevölkerung. Jeder kann, wie bereits gesagt,  betroffen sein. Es wird den Opfern nicht gerecht, sie lediglich als eine Nummer in der Statistik einzugruppieren. Diese Auffassung spiegelt sich auch im vorgelegten Bericht wider. Und die Ministerin hat in ihrer Zielrichtung völlig Recht: Der Täter-Opfer-Ausgleich hat sich bewährt und sollte zudem weiter ausgebaut werden. Die bloße Bestrafung eines Täters stellt für traumatisierte Opfer meist weder Gerechtigkeit noch inneren Frieden wieder her. Durch zusätzliche Mediation bei Gegenüberstellung ist es hingegen in vielen, gar in den meisten Fällen gelungen, die Täter zu tieferer Einsicht und Reue zu bewegen und dadurch zum Heilungsprozess der Opfer beizutragen. Dies ist eine weitere, wichtige Maßnahme für gelebten Opferschutz in Schleswig-Holstein. Dazu gehört auch die anonyme Spurensicherung, die mit großer parlamentarischer Mehrheit hier im Hause in die Wege geleitet wurde. Vergewaltigungsopfer sind in vieler Hinsicht benachteiligt. In unserer Gesellschaft gehören Vergewaltigungen zu den Straftaten, deren Häufigkeit seit jeher unterschätzt wird. Darüber hinaus haben Vergewaltigungsopfer oftmals einen schlechteren Status in der Gesellschaft, wenn es um die Anerkennung des Leids bzw. des Opferstatus geht. Eine ganz andere Schwierigkeit ist, dass viele Opfer keine Strafanzeige stellen. Die Beweisführung im Fall von sexueller Gewalt gestaltet sich äußerst schwierig. Daher ist es begrüßenswert, dass man nun eine realitätsnahe Lösung im Sinne der Opfer von sexueller Gewalt gefunden hat und diese nun fest etabliert ist. 

Wenn es um die Unterstützung von Menschen mit besonderen Nöten geht, sei auch gesagt, dass die Frauenhäuser in der jüngsten Vergangenheit in ihrer Arbeit deutlich besser unterstützt wurden. Damit stärken wir nicht nur die Frauen und Mädchen in unserem Land, sondern vor allem auch unsere Gesellschaft insgesamt. Wir wollen Chancengleichheit für alle Menschen erreichen. Die Frauenhäuser leisten dazu einen wichtigen Beitrag!

Abschließend bleibt festzustellen, dass Opferschutz keine Maßnahme ist, die sich irgendwann erledigt hat. Im Gegenteil, der Opferschutz muss immer wieder neu erstritten werden. Deswegen ist es unsere Aufgabe als Parlament, uns auch in Zukunft für einen starken Opferschutz in Schleswig-Holstein einzusetzen. Und dabei möchte ich an dieser Stelle noch auf zwei Dinge hinweisen. Unrecht verjährt nicht. Vor diesem Hintergrund gilt es vor allem auch das Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus immer wieder hervorzurufen. Gerade weil es immer weniger Zeitzeugen gibt. Gerade weil sich die Geschichte nicht wiederholen darf. Gerade weil man durch Geschichtskenntnisse, die Gegenwart genauer verstehen und analysieren kann.  Deshalb darf das Gedenken nicht verstummen!

Zum anderen sei gesagt, dass wir den heutigen Opfern von Krieg und Gewalt ebenfalls etwas schuldig sind, egal wo sie herkommen. Opferschutz ist vielfältig; das hat auch etwas mit dem Bleiberecht zu tun. Verfolgte Menschen nicht abzuschieben ist auch Opferschutz! Es gilt dort hinzuschauen, wo Unrecht geschieht und diesem entsprechend entgegenzutreten. Lassen Sie uns dies gemeinsam tun. Für den Opferschutz im Land und für alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein!

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