Tale · Lars Harms · 13.10.2016 Der Strafvollzug soll zeigen, wie ein Leben in Freiheit möglich ist

Lars Harms zu TOP 8+16 - Gerichte und Staatsanwaltschaften und Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten

„Wir wollen einen humaneren, modernen Strafvollzug, dem der Resozialisierungsgedanke zugrunde liegt.“

Die Neufassung des Strafvollzugsgesetzes basiert auf einem mehrjährigen Verfahren mit umfangreichen Anhörungen. Und nach dem Beschluss des Gesetzes geht es eigentlich erst richtig los. Das neue Gesetz kommt zur Anwendung und findet in der Praxis meistens schrittweise zur vollen Wirksamkeit. Dieser Vorgang dürfte allen hier im Hause bekannt sein. Ehemalige Minister, wie etwa Dr. Klug könnten davon eigentlich ein Lied singen. Deshalb verstehe ich nicht ganz, warum man bei CDU und FDP nun so tut, als wäre eine Gesetzesreform mit einem Fingerschnipp erledigt. Fakt ist, dass sich die Abläufe in den JVAs nun erst neu einspielen müssen; das braucht Zeit. Alles andere ist realitätsfern. Von daher sollten wir uns ein wenig in Geduld üben. Schließlich geht es um menschliches Handeln. Und natürlich werden wir als Parlament, die gemachten Fortschritte bei der Umsetzung der Reform regelmäßig überprüfen und im Ausschuss beraten. Und auch dafür sollten wir uns ausreichend Zeit nehmen. Dies ist die bewährte parlamentarische Praxis und daran sollten wir festhalten, denn dies ist unser Arbeitsauftrag. Und es mag durchaus sein, dass es an der einen oder anderen Stelle noch Nachbesserungen bedarf. Das ist nichts Ungewöhnliches.  Wie bereits gesagt, braucht jedes Gesetz eine Eingewöhnungsphase, dies dürfte auch CDU und FDP nicht neu sein. Es ist daher niemanden geholfen, Gesetze und ihre Gültigkeit fortwährend in Frage zu stellen. Ein solches Vorhaben ist nicht nur kontraproduktiv, sondern schafft vor allem auch enorme Unsicherheiten bei den Betroffenen. 

Dabei geht es doch darum, den Betroffenen Sicherheit zu geben. Unsere Gesetzesänderungen öffnen den Weg zu einem humaneren, modernen Strafvollzug, dem der Resozialisierungsgedanke zugrunde liegt. Vorangegangen ist ein langer Prozess. Ein Paradigmenwechsel ist schließlich sehr zeitaufwendig. Gefängnisse sollen nicht länger als finstere Orte deklariert werden. Anstelle von „Absitzen“ soll vor allem die Zeit danach vermehrt in den Vordergrund gerückt werden. Der Vollzug soll zeigen, wie ein Leben auch in Freiheit möglich ist. Das Ziel muss es sein, die erneute Straffälligkeit zu unterbinden. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es wohl mehr, als nur ein Gesetz. Es ist und bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe. Wir als Gesetzgeber müssen daher die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. In den vergangenen vier Jahren wurden nach und nach unterschiedlichste Justizvollzugsanstalten im Land renoviert. Es wurde mehr Platz geschaffen im Bereich der Besuchsräume. Die technische Ausstattung wurde verbessert. Im Bereich der psychologischen und psychiatrischen Betreuung wurden Besserungen auf den Weg gebracht. Und auch die Gehälter der Justizbediensteten wurden angepasst, zudem wird der Personalkörper erweitert. Auch für die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird Fürsorge geleistet. Gleiches gilt natürlich auch für die Gesundheit der Gefangenen. All diese Maßnahmen bringen Veränderungen. Veränderungen sind nicht immer beliebt. Das ist uns als Küstenkoalition durchaus bewusst. Nichtdestotrotz stehen sie alle für den Fortschritt in Richtung moderner Strafvollzug. Und natürlich sind wir in Schleswig-Holstein noch nicht am Ende des Weges angelangt. Die Reform, welche wir vor nicht einmal drei Monaten beschlossen haben, ist ein weiterer Schritt in Richtung moderner Strafvollzug und deshalb gibt es an der Richtung auch nichts zu ändern! 

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