Speech · 24.04.2008 Deutsch-dänisches Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich


Die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich in der deutsch-dänischen Grenzregion wurde in den letzten Jahren stark ausgebaut. Sie umfasst mittlerweile so unterschiedliche Bereiche wie die gemeinsame Nutzung eines Rettungshubschraubers, die Krebstherapie, den Einsatz grenzüberschreitender Rettungswagen und die Geburtshilfe. Dies wurde in der letzten Woche bei dem Treffen zwischen Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und dem Vorsitzenden der Region Syddanmark Carl Holst deutlich gemacht.

Auch in einem gestern erschienen Artikel in der Flensborg Avis wird die gute deutsch-dänische Zusammenarbeit und der Anstieg der dänischen Patienten - insbesondere bei der Krebstherapie - in den Flensburger Krankenhäusern hervorgehoben und als vorbildlich für die zukünftige grenzüberschreitende Kooperation gelobt.

Es gibt also viele Zeichen des Aufbruchs im deutsch-dänischen Grenzland, gerade was die Gesundheitszusammenarbeit angeht. Die deutsche Minderheit träumt sogar von einem gemeinsamen deutsch-dänischen Krankenhaus.

Ich will auch von dieser Stelle klar sagen, dass wir im SSW schon das Gefühl haben, dass die Große Koalition und insbesondere der Ministerpräsident die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den letzten Jahren ein gutes Stück vorangebracht haben. - Auch auf Druck des SSW, möchte ich hinzufügen.

Die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich ist vielfach vertraglich zwischen den Trägern auf beiden Seiten der Grenze geregelt. - Und gerade in der letzten Woche haben die Landesregierung und die Region Syddanmark auch im Gesundheitsbereich neue Kooperationsvereinbarungen unterschrieben, die die Zusammenarbeit weiter vertiefen sollen.

Dies begrüßt der SSW. Dennoch fehlen aus unserer Sicht weiterhin die übergeordneten Rahmenbedingungen, damit wir diesen Leuchtturm der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Region weiter ausbauen und auf ein höheres Niveau bringen können. Dabei orientieren wir uns an das, was zwischen Deutschland und Frankreich heute schon Wirklichkeit ist.

Seit 2005 gibt es ein Rahmenabkommen zwischen Deutschland und Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. In diesem Rahmenabkommen sind zum Beispiel die Entwicklung eines gemeinsamen Versorgungsangebotes im Gesundheitsbereich und die Förderung des Austausches zwischen dem Gesundheitspersonal beider Länder sowie die Erstattung der Finanzmittel zur Durchführung dieser Kooperation geregelt.

Auch die Sicherstellung eines besseren und schnelleren Zugangs der Bewohner des Grenzlandes zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsleistungen ist im deutsch-französischen Abkommen festgeschrieben. Weiter ist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für die gegebenenfalls im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auftretenden Schäden gesetzlich durch dieses Rahmenabkommen geregelt.

Der SSW ist der Auffassung, dass dieses erfolgreiche Rahmenabkommen in der Zusammenarbeit mit Dänemark als Vorbild dienen kann, weil es die deutsch-dänische Kooperation durch ein bilaterales Abkommen auf eine gesetzliche und damit langfristig tragbare Grundlage bringt. Wir brauchen also keine Harmonisierung der EU-Gesundheitspolitik, sondern eine pragmatische bilaterale Lösung der heute schon gut funktionierenden Zusammenarbeit, die sich aber gern noch weiter ausweiten sollte.

Insbesondere bei der Abstimmung eines gemeinsamen Versorgungsangebotes durch die gemeinsame Planung der Kapazitäten brauchen wir auch die Mitwirkung der Regierungen in Berlin und København. Die Landesregierung muss daher auf Bundesebene initiativ werden, um ein entsprechendes Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark zu erreichen. Dies wäre ein wirklicher Meilenstein in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beider Länder.

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