Tale · Lars Harms · 29.08.2019 Die Bundesregierung muss beim Lärmschutz Wort halten

Verkehrsminister Scheuer … hat in seiner Vorlage an den Verkehrsausschuss den übergesetzlichen Lärmschutz unter den Tisch fallen lassen: ein klarer Verstoß gegen den Bundestagsbeschluss und eine Riesenenttäuschung für Schleswig-Holstein

Lars Harms zu TOP 28 - Übergesetzlicher Lärmschutz für die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (Drs. 19/1631)

In einigen Jahren wird die Bahnstrecke Kopenhagen-Hamburg die Vogelfluglinie überflüssig machen: weder das Auto noch der Flieger werden Komfort und Zeit in dem Umfang garantieren können wie die Bahn, die die Zentren beider Metropolen miteinander verbinden wird. 
 Als Umweltpolitiker befürworte ich nachdrücklich das Projekt, das unabhängig von Wind und Wetter eine feste Verbindung garantiert und eine umweltgerechte Verkehrsverbindung darstellt.
Die Verbindung zwischen Kopenhagen und Hamburg ist aber für viele Anliegerinnen und Anlieger genau das Problem. Sie meinen, dass sie an einer Schnellstrecke wohnen, die sich in den nächsten Jahren mit Baulärm und darüber hinaus mit dem Lärm des Güterverkehrs belästigen wird, von der sie aber nicht profitieren werden. Das ist von Anfang an eine große Herausforderung gewesen: nämlich die Bedenken der Menschen in Ostholstein ernst zu nehmen. Darum wurde ein Dialogforum eingerichtet, dessen ersten Sitzung am  5. September 2011 inzwischen acht Jahre zurück liegt.
Das Dialogforum Fehmarnbeltquerung lobt sich selbst als Modell für innovative Bürgerbeteiligung, das sowohl die Planung und als auch den Bau des gesamten Projektes begleitet. Die Menschen längs der Strecke sollen nicht Leidtragende bzw. Betroffene sein, sondern bekommen die Gelegenheit, sich am Prozess mit Ideen und Wünschen zu beteiligen. Tatsächlich sind die Kritiker der Querung und die Naturschutzverbände ebenso eingebunden in das Dialogforum wie Arbeitgeber, Gewerkschaften und kommunale Vertreter. Wer einmal auf die Internetseite des Forums geht, kann alle Schritte nachvollziehen, die Termine einsehen sowie Antworten auf viele Bürgerfragen lesen. 
Wünsch-Dir-Was kann es auch bei der festen Fehmarnbeltquerung nicht geben. Kostenrahmen und Planungszeiten der Vorschläge müssen stimmen. Man darf Fairness auch von den Anwohnern und Anwohnerinnen erwarten. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit einem transparenten Verfahren das Fundament dazu legen.
Das Vorgehen im Dialogforum ist vorbildlich und hat dazu beigetragen, Vorbehalte und Vorurteile zu entkräften. Dabei wurden Anregungen in entscheidenden Punkten berücksichtigt; wie die Streckenführung, die ja zunächst entlang der Bäderbahn geplant war. Das Dialogforum hat an vielen Stellen seine Stärken ausgespielt, so dass gute Anregungen auch umgesetzt werden konnten.  Ich denke, dass wir an anderer Stelle die Erfahrungen des Dialogforums gemeinsam auswerten sollten, um Bürgerbeteiligung insgesamt weiter zu entwickeln.  
Die größten Bedenken gegen die festen Fehmarnbeltquerung betreffen den Lärm. Eisenbahnzüge und insbesondere die des Güterverkehrs verursachen erheblichen Lärm. Die Eisenbahn ist damit eine nicht zu unterschätzende Umweltbelastung; vor allem auf hoch frequentierten Strecken. Dort greift der so genannte übergesetzliche Lärmschutz, wenn klar benannte Bedingungen erfüllt sind, wie die, dass die Strecke Teil des Verkehrskorridors des TEN-Verkehr-Kernnetzes ist. Das ist bei der Fehmarnbeltquerung ja der Fall; wie zuvor im Rheintal. Der Bundestag hat das 2016 entschieden. Da für die Fehmarnbeltquerung die gleichen Bedingungen gelten, greift auch hier der übergesetzliche Lärmschutz. Das Projekt ist also gleichrangig  zu behandeln:  Die Strecke bekommt so viel Lärmschutzmaßnahmen, wie ökonomisch zu vertreten sind. Darauf hat sich das Dialogforum verlassen und entsprechende Maßnahmen entwickelt.
Doch Verkehrsminister Scheuer will von diesen Zusagen auf einmal nichts mehr wissen. Er hat in seiner Vorlage an den  Verkehrsausschuss den übergesetzlichen Lärmschutz unter den Tisch fallen lassen: ein klarer Verstoß gegen den Bundestagsbeschluss und eine Riesenenttäuschung für Schleswig-Holstein. 
Darum überhaupt der vorliegende Antrag, der den Bundestag an seine Beschlüsse erinnern soll.  Ich weiß durchaus, dass die Interessen einiger Abgeordneter durch ihren Heimatwahlkreis bestimmt werden; aber bei der Fehmarnbeltquerung  geht es um ein Projekt von überregionaler und gesamteuropäischer Bedeutung, das Skandinavien insgesamt stärker mit Deutschland verflechten wird. Die Bedeutung ist ungleich größer als bei einer bayerischen Dorfumgehung oder einer einzelnen Autobahnanschlussstelle in Nordrhein-Westfalen.  Ich hoffe darum im Bundestags- Verkehrsausschuss auf ein breites Votum für den übergesetzlichen Lärmschutz bei der Fehmarnbeltquerung; genauso wie es 2016 in Aussicht gestellt wurde. Dieser  Lärmschutz entspricht  nicht nur den Ansprüchen an einen schnellen und modernen Verkehr , sondern auch denen der Anwohnerinnen und Anwohner.
Deutschland ist in der Bringschuld. Die dänischen Partner haben ja inzwischen gelernt, dass Planungsprozesse in Deutschland vor Gericht Bestand haben müssen, wie die Beihilfebedingungen vor Europäischen Gerichten. Das verlängert Entscheidungsprozesse erheblich. Aber jetzt stehen wir an einem Wendepunkt, an dem es auch um die  Glaubwürdigkeit der Bürgerbeteiligung geht.

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