Tale · Flemming Meyer · 27.09.2012 Digitale Gesellschaft ermöglichen

Wie so oft, hinkt der Gesetzgeber der digitalen Wirklichkeit hinterher. Inzwischen kann ich gar nicht mehr zählen, wie viele Vorhaben wir hier im Landtag angestoßen oder beraten haben, nachdem eine gerichtliche Einzelfallentscheidung gefallen ist. Immer wieder geht es um die Neujustierung von Informationsfreiheit, Informationsbeschaffung und Informationsverwertung.
So ist es auch mit der so genannten Störerhaftung. In dieser Sache sind zwischenzeitlich mehr als 20 Urteile ergangen, die sich auch noch teilweise widersprechen. Die Situation ist derzeit völlig unübersichtlich.
Worum geht es? Es geht darum, dass Rechteinhaber gegen Nutzer und deren illegale Downloads vorgehen; diese aber lediglich den freien Zugang zum Netz zur Verfügung stellten. Der eigentliche Täter, der so genannte Störer, ist gar nicht zu ermitteln. Darum halten sich die Rechteinhaber auch an den WLAN-Betreiber, was allerdings nur für Privatpersonen gilt.
Die zahlreichen Gerichtsverfahren hatten anfangs eine ganze Menge mit der Unerfahrenheit zu tun, die viele Nutzer im Umgang mit der neuen Technik an den Tag legten. Der kabellose Zugang in der ganzen Wohnung oder im ganzen Haus ist schon etwas Feines. Allerdings war den wenigsten Nutzern zunächst klar, dass so ein Netz nicht an der Haustür endet, sondern bis zum Nachbarn oder auf die Straße reichen kann. Den illegalen Downloadern war das ziemlich schnell klar. Sie nutzten unerkannt die freien Netze, um Lieder oder Filme herunter zu laden.
2010 ging es zum Beispiel dem Bundesgerichtshof um eine vergleichsweise kleine Summe, die eine Frau für einen illegalen Download zahlen sollte. Sie war aber zur Downloadzeit gar nicht vor Ort, sondern im Urlaub, konnte die entsprechende Urheberrechtsverletzung also gar nicht begangen haben. Damit, dachte sie, wäre sie aus dem Schneider. Der Bundesgerichtshof sah das anders und legte den privaten Nutzern eine Haftung auf. Dieser können sie nur entgehen, wenn sie das Netz fachgerecht verschlüsseln.
Genau hier kritisieren die entsprechenden Fachverbände und Internetforen das Urteil als sachfremd; schließlich ist es gar nicht so einfach, das eigene Netz effektiv zu sichern. Im Netz kursieren massenhaft elektronische Schlüssel, die ein WLAN-Netz im Handumdrehen knacken und zugänglich machen, ohne Spuren zu hinterlassen. Der private Nutzer steht dann da, ohne die Möglichkeit, beweisen zu können, die entsprechenden Inhalte gar nicht selbst herunter geladen zu haben. So entstehen Abmahn-Industrien. Tatsächlich gibt es inzwischen mehrere Kanzleien, die sich auf die Abmahnung illegaler Downloads spezialisiert haben und jeden Tag tausende Abmahnungen auf den Weg bringen.

Gleichwohl geht es in diesem Fragen insbesondere auch darum, welche Verantwortung wir für unser Tun und unser Nicht-Tun haben. Dabei muss man sich nach unserer Auffassung am Grundsatz, dass Gleiches gleich zu behandeln ist orientieren. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein privater WLAN -Betreiber für sein offenes Netz haften muss und ein kommerzielles Internet-Cafe oder ein gastronomischer Betrieb mit freiem Netzzugang nicht. Es ist aber auch nicht nachvollziehbar, dass jeder, der etwas in Betrieb nimmt, nicht auch dafür haften muss, wenn er anderen dadurch Schaden zufügt. Insbesondere diese Frage, ist in Bezug auf die Internetnutzung allerdings zu kompliziert, als dass man sie mit einem Satz allumfassend beantworten könnte. Wahrscheinlich erscheint mir, dass hier nicht nur eine juristische Frage gestellt werden muss, sondern sich hier insbesondere eine technische Frage stellt. Darum gilt es, zunächst technische Lösungen zu entwickeln, die einen Ausgleich von Rechteinhabern und Nutzern befördern. Wäre der Störer jederzeit identifizierbar oder auch nur die widerrechtliche Nutzung eines Netzes nachvollziehbar, dann wäre der WLAN-Betreiber beispielsweise draußen vor. Es geht ja darum, dass die neuen Probleme, die in der ja noch jungen digitalen Welt entstehen können, vernünftig gelöst werden. Dazu zählt dann auch, dass manchmal fahrlässiges Handeln nicht zu solch harten Konsequenzen führen darf, die wir heute schon als völlig unangemessen empfinden. Gleichzeitig darf es aber auch nicht so sein, dass die Menschen völlig aus der Verantwortung für ihr fahrlässiges Tun entlassen werden. Deshalb ist eine saubere Trennung zwischen dem fahrlässigen Tun – hier ein offenes WLAN-Netz – und dem kriminellen Handeln – zum Beispiel illegale Downloads – nötig. Und das ist nicht nur eine juristische Frage, sondern eben auch eine technische Frage, die nicht wir als Gesetzgeber, sondern möglicherweise ganz andere lösen müssen.

Weitere Artikel

Pressemeddelelse · Flemming Meyer · 11.01.2021 Wir dürfen die Grenzpendler nicht im Stich lassen!

Zur Situation der Grenzpendler nach den Corona-Verschärfungen an der dänischen Grenze nehmen der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer und MdL Jette Waldinger-Thiering Stellung:

Weiterlesen

Pressemeddelelse · Flemming Meyer · 10.12.2020 Negative Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg zur Schülerbeförderung der dänischen Minderheit ist Diskrimination!

Mit großem Unverständnis reagierte der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer auf die Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg in 2021 keinen Zuschuss mehr für die Schülerbeförderung der dänischen Minderheit zu geben.

Weiterlesen

Pressemeddelelse · Flemming Meyer · 31.07.2020 Mange tak und auf Wiedersehen

Weiterlesen