Tale · Jette Waldinger-Thiering · 17.06.2020 Digitale Infrastruktur in unserem Land konsequent und umfassend ausbauen

Es gilt, die kommunale Selbstverwaltung weiterhin sicherzustellen. Die weitere Digitalisierung der kommunalen Gremienarbeit ist und bleibt daher eine ambitionierte Zielvorgabe – hin zu noch mehr Transparenz und Bürgerteilhabe.

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 17 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften (Drs. 19/2243)

Die Corona-Pandemie hat auch die Arbeitsbedingungen in der Kommunalpolitik erheblich – und womöglich dauerhaft – verändert. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen konnten reguläre Beratungssitzungen nicht stattfinden und wichtige Entscheidungsvorlagen nicht beschlossen werden. Doch auch die Kommunalpolitik kann eben keine „Pause“ einlegen. Inzwischen wird der politische Betrieb zwar wieder hochgefahren, doch bis zu einem halbwegs regulären Sitzungskalender ist es noch ein weiter Weg.

Trotz der angespannten Allgemeinsituation ist es natürlich großartig, dass die kommunalen Arbeitskreise von so vielen engagierten und motivierten Bürgerinnen und Bürgern getragen werden, die ihre Arbeit unter Beachtung der strengen Abstands- und Hygieneregelungen weiterhin organisieren und fortführen wollen. Die Einsatzbereitschaft und das Improvisationsgeschick – insbesondere auch der ehrenamtlich Tätigen – war und ist bemerkenswert. Keine Frage: Es gilt, die kommunale Selbstverwaltung weiterhin sicherzustellen – gerade hier bei uns in Schleswig-Holstein, wo die Bedingungen zwischen Stadt und Land, Festland und Inseln derart unterschiedlich sind, dass es wie eh und je am sinnvollsten ist, den Menschen vor Ort die Formulierung eigener Regelungen zu überlassen.

Corona stellt die kommunalpolitisch Verantwortlichen nun in vielerlei Hinsicht vor neue Herausforderungen. Mit dem vorliegenden interfraktionellen Gesetzentwurf geben wir den Kommunen eine konkrete Hilfestellung zur Organisation ihrer Arbeit: 
-    Zum einen wird mit der Gesetzesanpassung ermöglicht, dass Beratungen und Beschlussfassungen „in Fällen höherer Gewalt“ auch per Videokonferenzschaltung durchgeführt werden können, ohne dass die jeweiligen kommunalen Gremien persönlich zusammentreten müssen. Das so wichtige „Prinzip der Öffentlichkeit“ sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen werden selbstverständlich gewahrt.
-    Zum anderen können Gemeindevertreterinnen und -vertreter für ihre private IT-Ausstattung, die für die Organisation und Durchführung der Gremien genutzt wird, nun einen Zuschuss erhalten. Auf diese Weise kann und soll die gleichberechtigte Teilhabe – auch für ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger – gefördert werden.

Die Ergänzungen im Gesetzestext verstehen sich als Angebot, als Unterstützung für die Kommunen und die kommunalpolitisch engagierten Bürgerinnen und Bürger. Es ist klar, dass der technische wie auch personelle Aufwand für derartige Onlinesitzungen erheblich ist. Umso wichtiger ist und bleibt es, dass wir die digitale Infrastruktur in unserem Land weiterhin konsequent und umfassend ausbauen. Die Fokussierung auf besonders rentable Hotspots darf dabei nicht auf Kosten der Flächenabdeckung und der Menschen auf dem Land gehen. Wir zitieren diesbezüglich ja immer gern das Vorreiterbeispiel Dänemark und verweisen auf den vom SSW eingebrachten Antrag, in dem wir kostenloses, öffentliches WLAN für ganz Schleswig-Holstein fordern. Aus diesem ist ja inzwischen ebenfalls ein ähnlich lautender, gemeinsamer Antrag erwachsen, dessen Effektivität wir aufmerksam verfolgen werden.

Positiv hervorheben möchte ich an dieser Stelle jedoch auch einmal, dass die Digitalisierung in einigen Kommunen bereits recht fortgeschritten ist und für die Gremienarbeit durchaus gute Systeme zur Verfügung stehen. Dies ist eine grundsätzlich löbliche Ausgangslage, auf der wir gut aufbauen können.

Klar ist aber auch: Das persönliche Gespräch kann nicht ersetzt werden – auch nicht durch Videokonferenzen. Corona stellt uns vor neue Herausforderungen, die künftig und wohl dauerhaft nur mittels digitaler Sitzungen zu bewältigen sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Online-Sitzungen nun zunächst einmal als Alternative zu regulären Gremien- und Ausschusssitzungen auf Kommunalebene zugelassen, wenn eben eine außergewöhnliche Notsituation herrscht. In Zukunft ist aber durchaus auch eine Kombination denkbar. Grundsätzlich sollen Interessierte und Engagierte ja stets die Möglichkeit haben, an entsprechenden Sitzungen teilzunehmen, auch wenn es ihnen einmal vielleicht nicht möglich ist, persönlich vor Ort zu erscheinen. Die weitere Digitalisierung der kommunalen Gremienarbeit ist und bleibt daher eine ambitionierte Zielvorgabe – hin zu noch mehr Transparenz und Bürgerteilhabe. 

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