Tale · Lars Harms · 09.10.2014 Durch uns haben Ersatzschulen endlich ein sicheres Auskommen und Planungssicherheit

Es ist doch kein Geheimnis, dass so manche Grundlage der alten Regelung zur Förderung unserer Ersatzschulen recht willkürlich - oder zumindest undurchsichtig - war. Dieser Zustand hat nicht selten zu Ungleichheit oder sogar zu Ungerechtigkeit geführt. Und er hat damit landauf, landab für Ärger gesorgt. Berechtigten Ärger, denn wenn es um die finanzielle Förderung unserer Schulen geht, dann haben nicht zuletzt die Betroffenen aus unserer Sicht ein Recht auf größtmögliche Transparenz.

 


 

Diese Transparenz ist nun mit der nachvollziehbaren und fairen Berechnung der Schülerkostensätze im Rahmen unserer Schulgesetznovelle erreicht. Es klingt verrückt, aber erst seit diesem Jahr haben wir einheitliche Grundsätze für diese Berechnung und damit einheitliche Fördergrundlagen für alle Schulen in privater Trägerschaft! Unterm Strich haben wir es also hier und heute mit einem weitaus gerechteren System zu tun, als in der Vergangenheit. Allein das halte ich - genau wie die Betroffenen - für einen enorm großen Fortschritt.

 


 

Wie Sie wissen, ist die Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung seit Beginn dieses Jahres in Kraft. Es liegt in der Natur der Sache, dass dem einen eine solche Reform besser schmeckt als dem anderen. Doch unabhängig davon kann eine so gravierende Umstellung natürlich auch zu Verwerfungen und zu Benachteiligungen führen. Deshalb haben wir uns in Verbindung mit der Neuordnung direkt und ganz bewusst für eine Evaluierung entschieden. Zwar nimmt die statistische Auswertung der Daten offenbar noch etwas Zeit in Anspruch, so dass wir den detaillierten schriftlichen Bericht erst für den kommenden Monat erwarten. Doch für die Darstellung der grundlegenden Fakten danke ich der Ministerin schon heute.

 


 

Übergeordnet betrachtet, hat diese Reform nicht nur aufgrund der faireren und gerechteren Förderbedingungen deutlich mehr Gewinner als Verlieren hervorgebracht. Der weit überwiegende Teil der Schulen in privater Trägerschaft ist schon heute besser gestellt, als unter unseren Vorgängern. Das lässt sich wohl kaum leugnen. Bis 2015 werden wir unsere Förderung allein für diese Schulen um mehr als 20 Prozent gesteigert haben. Das ist weit mehr als das Auffangen von allgemeinen Kostensteigerungen. Das ist eine substanzielle Verbesserung der finanziellen Situation und ein klares Zeichen der Wertschätzung der hier geleisteten, überaus wertvollen Arbeit. 

 


 

Bei aller Freude darüber, dass es hier vom Grundsatz her in die richtige Richtung geht, dürfen wir eins nicht vergessen: Auch in Sachen Ersatzschulfinanzierung gibt es selbstverständlich Dinge, die wir gemeinsam besser machen können und besser machen müssen. Wir haben zum Beispiel die wichtige Aufgabe, auf Grundlage des schriftlichen Berichts überall dort nachzusteuern, wo berechtigter Bedarf herrscht. Und wir müssen gemeinsam mit den privaten Schulen daran arbeiten, dass auch hier der Anteil an inklusiv beschulten Kindern steigt. Unter anderem hierfür werden wir über die Nachschiebeliste weitere Maßnahmen für das kommende Jahr auf den Weg bringen. 

 


 

Wie Sie sehen, setzt Rot-Grün-Blau hier eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag konsequent um. Wir haben gesagt, dass wir die Privatschulen spürbar besser fördern wollen, und genau das tun wir schon jetzt. Und dabei wird es nicht bleiben: Weitere konkrete Schritte, wie etwa die Anhebung der Fördersätze für alle allgemein bildendenden Schularten auf 82 Prozent oder die deutliche Erhöhung des Inklusionszuschlags, sind bereits eingeleitet. Das ist gut und richtig, weil wir unseren Schulen in privater Trägerschaft damit endlich die langfristige Perspektive geben, die sie brauchen. 

 


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