Tale · Flemming Meyer · 25.01.2019 Ehrenamt im Rettungswesen und Katastrophenschutz stärken

Rede zu Protokoll gegeben - Flemming Meyer zu TOP 21 - Hilfsorganisationen im Rettungsdienst berücksichtigen (Drs. 19/1157)

„Die Aufnahme der Bereichsausnahme hilft, ehrenamtliche Strukturen zu erhalten“

8Nr. 029-2019) Für den SSW habe ich immer wieder betont, wie wichtig ein gut aufgestelltes Rettungswesen und ein funktionierender Katastrophenschutz ist. Verlässliche und gut organisierte Strukturen können hier im Zweifel den Unterschied machen und Menschenleben retten. Dieser Bereich ist ein ganz wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb ist es unheimlich wichtig, dass die gesetzlichen Grundlagen sorgfältig und gewissenhaft erarbeitet werden. Und es ist fast noch wichtiger, dass dabei die Gesundheit der in Not geratenen Menschen im Vordergrund steht. Und nicht etwa wirtschaftliche Interessen. 

Ganz grundsätzlich haben sich die Anforderungen an den Rettungsdienst in den vergangenen Jahren stark verändert. Es gibt bei uns in Schleswig-Holstein zum Beispiel immer mehr ältere Menschen, die oft auch zunehmend medizinisch versorgt werden müssen. Allein durch diese Entwicklung ist die Gesamtzahl der Notarzt- und Rettungswageneinsätze in den letzten 20 Jahren um rund 50 Prozent gestiegen. Aber auch Großschadensereignisse wie Hochwasser oder Unfälle nehmen zu. Und auch die qualitativen Anforderungen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind heute andere, als noch vor 10-15 Jahren. Die Versorgung hat sich natürlich auch hier weiterentwickelt. Rettungsassistenten haben längst eine ganze Reihe von immer anspruchsvolleren Aufgaben. Deshalb will ich auch mit Blick auf die Debatte zum Rettungsdienstgesetz vor einigen Monaten eins klar sagen: Viele Änderungen sind sinnvoll und notwendig und werden von uns unterstützt. Natürlich müssen wir die gesetzlichen Grundlagen regelmäßig anpassen. 

Gleichzeitig ist es aber kein Geheimnis, dass bei einem recht zentralen Punkt des Rettungsdienstgesetzes weiterhin Uneinigkeit herrscht. Und zwar bei der Aufnahme der Bereichsausnahme. Hier geht es um die Frage, ob Hilfsorganisationen, die auch Aufgaben im Katastrophenschutz wahrnehmen, bei der Vergabe des Rettungsdienstes besonders berücksichtigt werden sollen oder nicht. Die Mehrheit der Bundesländer hat diese Frage schon mit ja beantwortet. Wir hatten den entsprechenden Änderungswunsch gemeinsam mit der SPD in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Das wurde abgelehnt. Deshalb ist diese Forderung heute wieder auf der Tagesordnung. Was wir vom SSW natürlich unterstützen. 

Man mag über den Zeitpunkt dieser Debatte streiten. Denn zur Zulässigkeit der Bereichsausnahmen wird noch in diesem Quartal ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs erwartet. Aber die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme steht für uns außer Frage. Rückblickend muss ich zwar gestehen, dass mir die Notwendigkeit nicht von Beginn an klar war. Die Einsicht hat sich erst im Laufe des Verfahrens und durch viele Gespräche mit Betroffenen entwickelt. Aber weite Teile unseres Rettungsdienstes und damit auch des Zivil- und Katastrophenschutzes basieren auf der Tätigkeit von anerkannten Hilfsorganisationen. Und die Arbeit von DRK, ASB, Johannitern und Maltesern wird maßgeblich vom Ehrenamt getragen. Die bevorzugte Vergabe an genau diese Organisationen sichert also nicht nur die Versorgungsqualität für unsere Bevölkerung. Sondern sie würde auch sicherstellen, dass die hier tätigen Ehrenamtler weiterhin wichtige Erfahrungen sammeln können und in ihrer Arbeit gestärkt werden.
Mir ist bewusst, dass die Kreise auch einiges über ihre Ausschreibung des Rettungsdienstes steuern können. Neben dem Preis kann zum Glück auch die Qualität der Leistung eine Rolle spielen. Aber durch die Aufnahme der Bereichsausnahme könnte man ihnen eine wirklich sichere Möglichkeit an die Hand geben, um Hilfsorganisationen einzubinden. Und genau diesen Wunsch gibt es an vielen Stellen im Land. Dort weiß man, wie wichtig der Zusammenhang zwischen Notfallrettung und Rettungsdienst im Katastrophenfall ist. Und man weiß die jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen zu schätzen. Aus Sicht des SSW sollten wir zumindest das EuGH-Urteil zum Anlass nehmen, um nochmal gemeinsam über das Thema der Bereichsausnahmen nachzudenken.

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