Tale · Lars Harms · 20.01.2016 Ein guter Kompromiss

Lars Harms zu TOP 3 - Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage

„Wir wollen einen Mittelweg, der sowohl den Schutz dieser Tage festschreibt und gleichzeitig die Regelungen an die heutige Lebenswirklichkeit anpasst.“

Ähnlich wie auch bei der Begründung zum Antrag der fünf einzelnen Abgeordneten möchte ich zuallererst auch für den SSW deutlich machen, dass die Haltung zu diesen Themen bei den drei Abgeordneten des SSW durchaus grundsätzlich unterschiedlich ist, aber alle der Auffassung sind, dass ein Kompromiss gesucht werden sollte. Wir könnten es uns als Partei und Fraktion sehr einfach machen und auf die Regelungen in Dänemark verweisen, wo sich keine gesetzlichen Vorschriften finden, die regeln, zu welchen Zeiten an den stillen Feiertagen Ruhe eingehalten werden soll. Es wäre auch eher den dänischen Vorstellungen zuwiderlaufend, solches dort überhaupt nur zu denken. Und das obwohl die Religion in Dänemark durchaus formalrechtlich eine stärkere Stellung einnimmt als hier bei uns. Dies illustriert nach unserer Auffassung mehr als deutlich, dass es sich also auch bei den Diskussionen, die wir hier führen, nicht um Diskussionen geht, ob man für oder gegen die Kirchen ist. Sondern hier spielen vielmehr Traditionen eine Rolle.

Und Tradition bei uns ist es, an diesen Tagen Ruhe einkehren zu lassen. Und diese Traditionen sind verfassungsrechtlich abgesichert. Auch das stellt hier von uns niemand in Frage. Allerdings kann man schon die Frage stellen, in welcher Bandbreite dieser Schutz der stillen Feiertage gewährt werden muss. Wo ist somit eine Grenze einzuziehen? Natürlich kann man diese Frage in manchen Teilen nur subjektiv beantworten. Bei einer Kompromissfindung geht es deshalb für uns einzig und allein darum, einen Mittelweg zu finden, der sowohl den Schutz dieser Tage weiterhin festschreibt und gleichzeitig die Regelungen an die heutige Lebenswirklichkeit anpasst.

Deshalb haben wir große Sympathie dafür, eine praktikable Lösung für ein bestehendes Problem zu ermöglichen. Wir wollen einen Ausgleich zwischen einer weiten Öffnung der zeitlichen Beschränkungen, wie es durchaus auch politisch gefordert wird, und dem besonderen Schutz der stillen Feiertage schaffen. Und da macht es Sinn, was die Ruhezeiten angeht, sich an den Regelungen in unserem Nachbarland Hamburg zu orientieren. Wenn man schon etwas ändert, dann ist es sinnvoll, in der Metropolregion auch eine einheitliche Regelung zu schaffen. Zumal sich diese Regelung daran orientiert, wann in der dunklen Jahreszeit wirklich Gottesdienste, offizielle Trauer- und Gedenkveranstaltungen und ähnliches üblicherweise stattfinden. Und das ist dann eher in den späten Vormittagsstunden und in den frühen Nachmittagsstunden. Diese Zeiträume bleiben auch in Zukunft somit absolut und umfassend geschützt.

Und dabei bleibt es einem dann natürlich auch noch unbenommen, wie und auf welche Art und Weise man der Toten gedenken will. Wir finden, dass dies auch eine höchst persönliche Sache ist und nicht ausschließlich an bestimmte rechtlich vorgegebene Tage gebunden ist. Gleichwohl sehen wir, dass dieses kollektive Gedenken in den deutschen Traditionen verhaftet ist und diese Traditionen schützenswert sind. In unserem Land geht dies über den Schutz des Totensonntags und des Volkstrauertags und aufgrund dieser Tradition macht es Sinn, hier zu einer Lösung zu kommen, die hoffentlich eine breite Mehrheit haben wird.

Was wir aber auch entscheiden müssen ist, ob ein absolutes Veranstaltungsverbot, das also auch die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit einschränkt, so noch haltbar ist. Hier muss der Schutz der stillen Feiertage mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit abgewogen werden. Nach unserer Auffassung kann es nicht sein, dass die Versammlungsfreiheit einseitig eingeschränkt wird. Eigentlich darf die Versammlungsfreiheit nur bei konkreten Gefahrenlagen eingeschränkt werden. Somit wären eigentlich alle Beschränkungen aufzuheben. Und trotzdem sieht auch hier der Kompromissvorschlag der fünf Abgeordneten eine mildere Version der Abwägung vor. Also auch hier ist man sich auf dem Kompromisswege einig, nicht die Versammlungsfreiheit komplett wieder herzustellen, sondern auch hier Rücksicht auf den traditionellen Charakter der stillen Feiertage zu nehmen. In der Abwägung zwischen dem Schutz der stillen Feiertage und dem Recht auf Versammlungsfreiheit halten wir dies für einen guten Kompromiss.

Wir dürfen weder das kollektive Gedenken an die Toten in Frage stellen, noch darf der Eindruck entstehen, dass die heutige Entscheidung in irgendeiner Weise gegen die Kirchen gerichtet ist. Das ist nicht das Ziel der Kompromisslösung, die unserer Meinung nach angestrebt werden sollte. Vielmehr wollen wir eine Lösung bekommen, die den verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Versammlungsfreiheit Rechnung trägt und die eine praktikable Lösung für die Ruhezeiten an den stillen Feiertagen anbietet. Und deshalb werden wir, trotz in Einzelfragen durchaus unterschiedlicher Grundüberzeugungen, dem Kompromissvorschlag der fünf Abgeordneten zustimmen.

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