Press release · 06.08.2013 Ein minderheitenpolitischer Skandal

Zum Beschluss der Gemeindevertretung Ascheffel, die Ausnahmegenehmigung für 40 Kinder im dänischen Kindergarten nicht mehr zu verlängern, weil der amtseigene deutsche Kindergarten nicht ausgelastet ist, erklärt die SSW-Landtagsabgeordnete Jette Waldinger-Thiering:

Ich bin entsetzt, was sich derzeit in der Gemeinde Ascheffel abspielt. 
Dass der örtliche dänische Kindergarten gut ausgelastet ist, dürfte die Gemeindevertretung kaum überraschen. Denn sie selbst hat die Ausnahmegenehmigung für 40 Kinder jahrelang  verlängert. Mittlerweile liegen gar Architektenentwürfe für einen Ausbau sowohl des Kindergartens als auch der benachbarten dänischen Schule vor. 

Umso absurder ist deshalb der Beschluss der Gemeindevertretung, dem Kindergarten die Ausnahmegenehmigung jetzt wieder schrittweise zu entziehen. 

Die Aussagen von Amtsdirektor Andreas Betz und Bürgermeister Günther Petersen in der Eckernförder Zeitung (Ausgabe vom 06. August) - man müsse auch an die Zukunft des eigenen Kindergartens denken, von daher stünden die beiden Institutionen auch in Konkurrenz zu einander - lassen keinen anderen Schluss zu:
Hier wird offensichtlich der Versuch unternommen, den Kinderrückgang im amtseigenen Kindergarten durch entsprechende Kürzungen bei der dänischen Minderheit zu bremsen. Das wäre nicht weniger als ein handfester minderheitenpolitischer Skandal und ein Schlag ins Gesicht der dänischen Bevölkerungsgruppe. 

Dänische Kindergärten sind kein Alternativangebot, sondern werden gezielt zur Förderung von Kindern aus der dänischen Minderheit betrieben.
Der Versuch, diese Kinder als politische Manövriermasse für die Auslastung eigener Kindergärten zu benutzen, wäre ein massiver Eingriff in das durch die Bonn-Kopenhagener Erklärungen und die EU-Grundrechtscharta gesicherte freie Minderheitenbekenntnis. Ein solcher Vorgang wäre zudem rechtswidrig im Sinne des schleswig-holsteinischen KitaGesetzes § 7, Absatz 4, der besagt:
„Das Recht nationaler Minderheiten und Volksgruppen im Sinne des Artikel 5 der Verfassung des Landes SchleswigHolstein, eigene Kindertageseinrichtungen zu errichten und zu betreiben, wird gewährleistet und muss bei der Bedarfsplanung berücksichtigt werden.” 

Bemerkenswert ist auch die Information in der Eckernförder Zeitung, die Empfehlung für den schrittweisen Entzug der Ausnahmegenehmigung sei vom Kreis gekommen. 
Ich werde mich in dieser Sache an den Landrat wenden. Denn die Eltern der Kinder, die nun ihren bereits zugesagten Kindergartenplatz wieder räumen müssen, und der dänische Schulverein haben ein Recht darauf, dass dieser Vorfall lückenlos aufgeklärt wird. 

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