Tale · Flemming Meyer · 24.02.2012 Einheitliche Standards für einen besseren Schutz von Pflegekindern

Der Kinderschutz hat in Schleswig-Holstein einen hohen Stellenwert. Das Landeskinderschutzgesetz und die Kinderrechte in der Verfassung unseres Landes machen dies deutlich. Unser Land muss sich bei diesem Thema nicht verstecken. Hier geben wir CDU und FDP Recht. Doch vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse stellt sich mit Recht die Frage, wie es um den Schutz von Pflegekindern in Schleswig-Holstein steht.

Anlass für den vorliegenden Antrag ist der Tod eines Pflegekindes in Hamburg. Leider passiert so etwas immer wieder. Auch bei den über 3000 Pflegekindern hier in Schleswig-Holstein gibt es Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung. Wir wissen, dass Regeln und Vorschriften solche Dinge nicht zu hundert Prozent verhindern können. Doch ohne in blinden Aktionismus verfallen zu wollen sehen wir es als das Mindeste an, dass das zuständige Ministerium sorgfältig prüft, ob der Schutz von Pflegekindern ausreichend ist. Denn nur weil in Schleswig-Holstein bisher nichts vergleichbar Tragisches geschehen ist, heißt das noch lange nicht, dass hier alles in bester Ordnung sein muss.
Die SPD weist zu Recht darauf hin, dass es nach dem SGB VIII Aufgabe des Landes ist, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und in Einrichtungen zu regeln. Auch wenn die Ausführung bei den Kreisen und kreisfreien Städten liegt, ist es bei Weitem nicht so, dass dem Land in dieser wichtigen Angelegenheit die Hände gebunden wären. Sowohl über das Jugendförderungs- wie auch über das Kinderschutzgesetz kann der Schutz von Pflegekindern verbessert werden. Dabei sage ich für den SSW aber ganz deutlich: Dies Möglichkeiten müssen wir dringend nutzen, wenn sich herausstellt, dass für die Gewährleistung des bestmöglichen Schutzes Änderungen notwendig sind. Denn nach unserer Meinung muss sich durch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema zeigen, ob - und wenn ja welche - Änderungen nötig sind. Dass dabei der umfassende Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und Einrichtungen das Maß aller Dinge sein muss, ist sicher allen klar.

Es ist allerdings nicht so, dass überhaupt keine landesweiten Vorgaben bei der Auswahl und Überprüfung von Pflegeeltern existieren. Hier ist der Antrag vielleicht etwas missverständlich formuliert. Denn das Jugendförderungsgesetz nennt Kriterien für die Erteilung und den Entzug der Pflegeerlaubnis. Und der SSW hat auch überhaupt keinen Zweifel daran, dass die Kommunen als örtliche Träger der Jugendhilfe ihrer Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen nachkommen. So viel ist klar.

Doch leider gibt es in diesem Bereich, wie in so vielen anderen auch, erhebliche regionale Unterschiede bei der personellen und finanziellen Ausstattung. Einerseits stehen natürlich alle Kommunen unter einem gewissen Sparzwang. Dies bekommen nicht zuletzt auch die Jugendämter zu spüren. Andererseits ist und bleibt es aber auch immer eine Frage der politischen Prioritätensetzung vor Ort. Wir halten es in jedem Fall für sinnvoll, gemeinsam mit allen Beteiligten die Standards und Verfahren zur Anerkennung von Pflegefamilien und den jeweiligen Umgang mit Ihnen genau zu prüfen. Nur durch die die intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema können wir Schwachstellen aufdecken und beheben und damit den Kinderschutz effektiv weiterentwickeln.

Keiner von uns will, dass sich ein Fall wie der aus Hamburg wiederholt. Weder hier im Land noch anderswo. Trotzdem sollten wir jetzt keine voreiligen Schlüsse ziehen. In einem ersten Schritt sehen wir den Sozialminister in der Pflicht, sich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einen genauen Überblick über die Situation der Familienpflege im Land zu verschaffen. Hierzu gehört auch, dass die regionalen Unterschiede bei der Begleitung und bei der Überprüfung der Familien genau erfasst werden. Und natürlich halten auch wir es für naheliegend, hier über einheitliche Standards nachzudenken oder zumindest klare Empfehlungen zu erarbeiten. Wir dürfen dabei nur nicht vergessen, dass die Kreise auch in die Lage versetzt werden müssen, ihre Aufgabe zu erfüllen.


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