Tale · Flemming Meyer · 10.05.2007 Electronic Government in Schleswig-Holstein

Der Bericht der Landesregierung weist gleich zu Beginn darauf hin, dass mit der Verabschiedung der EU-Dienstleistungsrichtlinie die Umsetzung von E-Government in Schleswig-Holstein Pflichtaufgabe geworden ist. Daraus ergibt sich für die öffentliche Verwaltung eine ganze Reihe von organisatorischen, rechtlichen und technischen Veränderungen, die in Leitlinien zusammengefasst worden sind. – Leitlinien, die mit Fragen der Standardisierung von IT-Prozessen und IT-Strukturen zu tun haben; mit der Förderung von Kooperationen und mit der Verantwortung des Landes für die Schaffung einer Infrastruktur, die dieses alles voran bringt.

In einem weiteren Kapitel des Berichts werden strategische Handlungsfelder aufgeführt. Gemeint sind die konkreten Aufgaben, die es gilt anzupacken oder die sozusagen schon in Arbeit sind. Dazu gehört laut Bericht alles das, was in dem Begriff Verwaltungsmodernisierung zusammengefasst werden kann. Weiterhin erfahren wir, dass das Finanzministerium an einem E-Government-Gesetz strickt und dass ein paar Projekte zum Glück auch schon laufen. Zu den Erfolgen gehören anscheinend nicht zuletzt das elektronische Mahnverfahren,  das elektronische Grundbuch und elektronische Registerführung in den Gerichten.

So weit, so gut – oder auch nicht! Denn eigentlich ist dieser Bericht aus Sicht des SSW eine Zumutung Es mag ja noch nachvollziehbar  sein, dass in einer Art Einführung  in die Thematik dargelegt wird, worum es geht. Wenig Verständnis habe ich aber dafür, dass die Beantwortung der Fragen, die diesem Bericht zugrunde liegen, hauptsächlich nach der Devise erfolgt: siehe Kapitel 5.  – Oder dass auf die Beantwortung anderer Fragen verwiesen wird. Am schlimmsten ist aber die Sprache des Berichts, indem es von nicht erklärten Fachbegriffen nur so wimmelt. Der Bericht ist für den „Feld-Wald-und-Wiesen-Abgeordneten“ genau so verständlich wie Goethe für einen Erstklässler!

Die Europäische Union hat also einen Prozess in Gang gesetzt, der ganz offensichtlich nicht  mehr aufzuhalten ist: immer mehr Verfahren und Prozesse laufen auch in der öffentlichen Verwaltung elektronisch. Es hat zwar einige Zeit gedauert, bis auch die öffentliche Hand sich auf die Datenverarbeitung eingelassen hat, aber jetzt kann man grundsätzlich auch in Amtsstuben mit der Privatwirtschaft mithalten.
Daraus ergibt sich aus Sicht des SSW  eine Reihe von Fragestellungen, die allesamt nicht neu sind und so oder so ja auch aus dem Bericht hervorgehen.

1) Durch die enormen Serviceleistungen, die entgegen der Beteuerungen der Software-Entwickler nötig sind, bevor ein Programm wirklich nutzergerecht läuft, ist jede Anschaffung für ein bestimmtes System eine weitreichende Entscheidung. Ich möchte es auf den Punkt bringen: einmal Microsoft Windows – immer Microsoft.  Andererseits ist der Anbietermarkt gerade auch, was Government-Software angeht, riesig. Gleichzeitig sind es enorme Summen, über die entschieden wird; schließlich ist das Land ein großer und interessanter Kunde. Hinzu kommt, dass eine zentralisierte Anschaffung  auch Rabatt-Effekte bringen soll. Genau das ist allerdings bisher bei Dataport in viel geringerem Maße als prophezeit herausgesprungen.

Der Finanzausschuss hat sich vor diesem Hintergrund schon mehrfach mit der zentralen IT-Beschaffung  des Landes befasst, nicht zuletzt  durch Anregung des Landesrechnungshofes, der schon in seinen Bemerkungen 2006 einige kritische Punkte ansprach.  Der eingeforderte Evaluationsbericht zum Beispiel wird nun endlich Mitte 2007 erwartet – erst dann werden wir weiter kommen.

2) Genutzt wird die gekaufte Technik allerdings nicht ausschließlich vom Finanzministerium, sondern auch von allen anderen Ressorts.  Aber – und das ist entscheidend – angesiedelt ist das gesamte IT-Management im Finanzministerium. Es ist mit anderen Worten nur folgerichtig, wenn – wie vom Finanzausschuss eingefordert – aus den Stellenplänen der anderen Ministerien dann auch hervor geht, welche Stellen durch diese Zentralisierung in den einzelnen Ressorts eingespart werden. Das ist bisher nicht geschehen, was zeigt, wie wichtig es ist, auch auf Landesebene verstärkt eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen.

3) Der Bericht behauptet, dass insbesondere die kommunale Ebene  von der E-Government-Strategie profitiert, wenn erst die Verwaltungsstrukturreform umgesetzt sei. In der Vergangenheit haben sich derartige Effekte häufig als pures Wunschdenken entpuppt. Das ist sicherlich auch bei Computern nicht völlig anders. „E-Government ist kein Instrument der Haushaltskonsolidierung“ ist im Bericht nachzulesen. Dieser Aussage ist nichts hinzuzufügen. Trotzdem setzt ein Kassenautomat, ein automatisches Buchungssystem oder ein Online-Antragsverfahren zweifelsohne personelle Ressourcen frei. Deren konkrete Verortung und Bennennung fehlen im Bericht.

Der SSW lehnt eine klammheimliche Umstrukturierung mittels E-Government ab. Das Motto: erst werden Hard- und Software gekauft, dann werden Verfahren standardisiert und schließlich die Entscheidungsstrukturen geändert, darf so nicht zum Zuge kommen. Im Bericht ist auffällig oft die Rede von Prozessstrukturen, die geändert werden oder diskutiert werden.  Daher sage ich: Oberstes Ziel muss auch bei der Einführung von E-Government  die Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung sein. Soll heißen: Wir sollten nicht vergessen, dass auch der leistungsfähigste Computer niemals ein fundiertes Gespräch ersetzen kann.

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