Tale · Flemming Meyer · 20.11.1996 Entschließung zur Landwirtschaftskammer

Für den SSW ist in Verbindung mit den finanziellen und strukturellen Problemen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein vor allen der Erhalt der 2 übrig gebliebenden Landwirtschaftsschulen im Landesteil Schleswig wichtig.

Unbestreitbar ist die Anzahl der Vollerwerbsbetriebe in der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein gesunken. Auch die Schülerzahlen für die Landwirtschaftsschulen sinkt seit Jahren. In sofern ist die Diskussion um die Reduzierung von Landwirtschaftsschulen im Lande auf den ersten Blick nicht so abwägig. Wenn man aber bedenkt, daß es schon jetzt Probleme gibt genügend Nachwuchs für die landwirtschaftlichen Betriebe zu gewinnen, sollte man sich überlegen ob und wie man die Attraktivität des Berufsstandes erhöhen kann. Schulschließungen erhöhen die Attraktivität einer Landwirtschaftslehre jedenfalls nicht.

Wenn man das auf unseren Landesteil überträgt und annimmt einer der Schulen in Schleswig oder Bredstedt würde geschlossen werden: Welcher junge Mensch würde in Kauf nehmen beispielsweise von seinem Heimatort in Steinbergkirche in Angeln ganz zur Landwirtschaftsschule nach Bredstedt zu fahren? Oder umgekehrt von Süderlügum in Südtonder zur Schule nach Schleswig? Nein, so bekommen wir keine dringend benötigten neuen Nachwuchskräfte in die Landwirtschaft!

Wir haben in den letzten Jahren schmerzlich erfahren müssen, daß die regionalpolitischen Argumente für eine Standortentscheidung leider nicht mehr viel zählen. Wir sehen es bei der Diskussion um die BGS-Standorte beispielsweise in Sieverstedt und jetzt auch bei den Landwirtschaftsschulen. Es geht vielmehr um Argumente der Qualität des Fachangebotes oder um mögliche Synergieeffekten bei Erhalt von Standorten. Als regionale Partei bedauert der SSW diese Entwicklung, denn der Landesteil Schleswig hat die Folgen davon schwer zu spüren bekommen.

In Zusammenhang mit den Landwirtschaftschulen ärgert den SSW vorallem, daß vor Jahren eine zukunftsweisende grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Landwirtschaftsschulen in Flensburg und in Gråsten durch den Beschluß zur Schließung der Schule in Flensburg nicht durchgeführt werden konnte. Mit der Realisation einer solchen Zusammenarbeit, die auch fachlich interessante Aspekte zu bieten hatte, würde der Landesteil Schleswig in der jetzigen Situation des Wettbewerb der Schulen weitaus stärker stehen.

Der SSW fordert die Landwirtschaftskammer und das Landwirtschaftsministerium auf das Konzept „Landwirtschaftskammer 2000“ so zu gestalten, daß so viele Landwirtschaftsschulen wie möglich und besonders die zwei in der Region Schleswig erhalten bleiben können. Dabei sollte man auch untraditionelle Wege gehen. Beispielsweise muß das Angebot der Kreises Schleswig-Flensburg, die landwirtschaftliche Berufsschule ab nächstes Jahr in die Landwirtschaftschule zu integrieren und andere ähnliche Initiativen außerhalb der Landwirtschaftskammer, unbedingt bei der Entscheidung über den Erhalt von Landwirtschaftsschulen mit berücksichtigt werden.

Es gibt zwei Punkte des vorliegenden CDU-Antrages die wir nicht mittragen können.

Zum einen haben wir Probleme mit der Formulierung, daß die Institution der Landwirtschaftskammer unverzichtbar sei. Bei allen Respekt vor den Leistungen die die Landwirtschaftskammer in der Beratung, bei der Lehre und in der Forschung für die Landwirtschaft seit Jahren unbesteitbar erbringt: Das Model der Landwirtschaftskammer mit der Zwangsmitgliedschaft von Landwirten entspricht nicht der Haltung des SSW, wie man eine fachliche Begleitung für die Landwirtschaft finanzieren und organisieren sollte. Nach skandinavischen Vorbild sind wir für die Freiwilligkeit und könnten uns schon vorstellen, daß die Bauernverbände selber mit Hilfe von staatlichen Zuschüssen die Aufgaben der Landwirtschaftskammer eigenverantwortlich übernehmen.

Wir stellen nicht die Aufgaben der Kammer als solche in Frage. Selbstverständlich braucht die Landwirtschaft eine gute fachliche Beratung und Anlaufstelle. Doch der CDU-Antrag deutet an, daß dieses nur mit der Landwirtschafskammer möglich ist. Und da müssen, wir sagen: es gibt auch andere sehr vernünftige Lösungen wie man die fachliche Beratung und Begleitung der Landwirtschaft organisieren kann. Deshalb können wir Punkt 1 des CDU-Antrages nicht mittragen.

Zweitens sind wir mit Punkt 3 des CDU-Antrages nicht einverstanden. Es ist zwar menschlich symphatisch, daß das gesamte freiwerdene Personal von Land übernommen werden soll, aber das müßte dann für alle öffentlichen Institutionen bei dem Einsparungen vorgenommen werden, gelten. Das ist natürlich unrealistisch. Deshalb sind wir der Auffassung, daß Punkt 2 des Änderungsantrages von SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Situation der Angestellten der Landwirtschaftskammer angemessener Rechnung trägt.

Den Änderungsantrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen können wir insgesamt zustimmen, wobei wir aber davon ausgehen, daß die unter Punkt 4 gesetzten Maßstäbe für den Bestand von Schulen großzügig im Sinne von den Erhalt so vieler Schulen wie möglich ausgelegt werden.

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