Tale · Flemming Meyer · 17.12.2010 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein „Schutz von Kindern und Jugendlichen“

Ich denke wir sind uns mittlerweile alle einig: Die Aufnahme von Kinderrechten in unsere Landesverfassung war überfällig. Und auch wenn wir Kritik am Verfahren geübt und uns konkretere Formulierungen gewünscht haben, ist die Aufnahme der Kinderrechte ein positives Signal. Uns muss dabei nur eins klar sein: Damit ist es noch lange nicht getan.
Die Klarstellung, dass Kinder Träger von Rechten sind, verbessert ihre Situation in der Realität kaum. Nicht zuletzt deshalb weist ja auch das Kinderhilfswerk in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hin, dass weitere Schritte nötig sind, um tatsächlich kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen und auch zu erhalten. Und hier ist die Landespolitik nach wie vor in der Pflicht.

Wir dürfen uns nicht von der wichtigen Aufgabe, Schleswig-Holstein in Zukunft kinderfreundlicher zu machen, verabschieden. Auch die schwierige finanzielle Lage des Landes kann nicht als Vorwand dafür dienen, es nun einfach bei dieser Verfassungsänderung zu belassen. Wir stehen ganz einfach in der Verantwortung, wenn es beispielsweise um die Sicherung von Beteiligungsrechten oder um die Herstellung von gleichen Bildungschancen für Kinder und Jugendliche in unserem Land geht. Ob dafür weitere Verfassungsänderungen nötig sind, wie von einigen Beteiligten gefordert, ist hier und heute nicht das Entscheidende. In erster Linie geht es um den Erhalt und um die Verbesserung bestehender Regelungen, die im Sinne der Kinder in unserem Land sind.

Dabei geht es mir vor allem um die Diskussion über die Gemeinde- und Amtsordnung im Rahmen der Regionalkonferenzen des Innenministeriums: Der SSW hat hierzu ja schon angemerkt, dass wir es als ein sehr ernstes Problem sehen, wenn im Namen von Entbürokratisierung und Einsparungen die Beteiligungsrechte der Kinder verringert werden sollen.
Dabei müssen wir uns klar machen, dass es hier um nicht weniger als die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft geht. Diese erhalten wir nur, wenn wir das politische und gesellschaftliche Engagement junger Menschen früh wecken und fördern. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Am Recht der Kinder und Jugendlichen zur Mitsprache bei politischen Fragen, die ihren Alltag betreffen, darf nicht gerüttelt werden. Erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten - und damit eine lebendigere Demokratie - sind ein Gewinn für uns alle, und nicht etwa ein sinnloser Aufbau von Bürokratie.

Auch das Recht der Kinder auf Bildung haben wir für die Zukunft in unsere Verfassung geschrieben. Der SSW verbindet damit die Erwartung, dass dies ohne Unterschied für alle Kinder gilt, um ihnen damit auch die gleichen Chancen zu geben. Ich sage das deshalb, weil wir uns von diesem Ziel mit dem gerade beschlossenen Haushalt leider weiter entfernt haben: Die Bildungschancen in Schleswig-Holstein hängen immer noch viel zu stark vom Einkommen der Eltern ab. Und für die Landesregierung hat es offenbar keine besonders hohe Priorität, daran etwas zu ändern. Selbstverständlich begrüßt auch der SSW die Beschlüsse, die frühkindliche
Bildung durch den Ausbau der Betreuungsangebote zu stärken. Um aber allen Kindern annähernd gleiche Startchancen zu geben, ist es dringend notwendig, den Besuch der KiTa auch für ärmere Kinder zu ermöglichen. Die Abschaffung des beitragsfreien KiTa-Jahres halten wir deshalb für einen schweren Fehler, der so schnell wie möglich korrigiert werden muss. Doch auch die Streichung der Zuschüsse zur Schülerbeförderung zeigt, dass wir weit davon entfernt sind, allen Kindern die gleichen Chancen zu geben. Als Folge dieser Fehlentscheidung werden wieder mehr Kinder aus „Kostengründen“ kein Abitur machen. Und das obwohl sie die Fähigkeit dazu haben.

Ob dieses Land ein kinderfreundliches ist, wird letztendlich nicht am Wortlaut in der Verfassung gemessen, sondern daran, wie dies im Alltag gelebt wird. Hier steht die Politik in der Pflicht, die besten Rahmenbedingungen zu schaffen.

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