Tale · Flemming Meyer · 29.06.2011 Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes

Die Fraktionen von CDU und FDP begründen ihren Gesetzentwurf zum Denkmalschutz mit zeitgemäßer Anpassung an Verträge und Bundesrecht. Auch die Keule der Entbürokratisierung wird eingesetzt. Die Einführung des Verursacherprinzips, die Sicherung der Welterbestätten und die Regelung von Straftaten fallen in den erst genannten Bereich und werden vom SSW ausdrücklich begrüßt. Auch dass die Fraktionen beim konstitutiven Verfahren bleiben, kann akzeptiert werden. Die restlichen Änderungen des Entwurfs sind jedoch völlig untauglich, um dem Denkmalschutz in Schleswig-Holstein auch nur ansatzweise gerecht zu werden. Mit anderen Worten: Wenn dieser Entwurf angenommen wird, bekommt Schleswig-Holstein eines der schlechtesten Denkmalschutzgesetze Deutschlands.

Der Denkmalschutz und die Novellierung des Gesetzes haben in den letzten Jahren für viel Aufregung hier im Lande gesorgt. Ich frage mich daher, was CDU und FDP geritten hat, dass sie einen Entwurf einbringen, der von Experten nicht nur als untauglich, unpräzise und bürgerunfreundlich kritisiert wird. Den Fraktionen wird eine redaktionelle und juristische Überarbeitung des Entwurfs empfohlen und dabei Sachverstand hinzuzuziehen. Noch deutlicher kann man Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, wohl nicht sagen, dass Sie hier wirklich ein Eigentor geschossen haben.

Sie verlegen den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes auf die Unteren Denkmalschutzbehörden und lösen damit nicht nur Konnexität aus, sondern sprechen der Oberen Denkmalschutzbehörde auch noch jegliche Kompetenz ihrer bisher hervorragenden Arbeit ab. Die Unteren Denkmalschutzbehörden sind für diese Arbeit aber weder personell ausgestattet, noch haben sie die fachlichen Ressourcen, die Aufgaben zu erfüllen.
Mit der Einführung der Jahreszahl 1950 und der Möglichkeit des Vetos des Ministers bei der Unterschutzstellung neuerer Bauten, diskreditieren sie nicht nur das Landesamt für Denkmalpflege, sondern überlassen den Denkmalschutz der politischen Willkür. Sie legen nicht fest, wo das Denkmalbuch geführt werden soll - zumindest die Unteren Behörden haben überhaupt keine archäologische Kompetenz, dies zu tun. Sie streichen ersatzlos den Umgebungsschutz und führen stattdessen „wesentliche Sichtachsen“ und „weitere wertbestimmende Merkmale“ ein. Dabei definieren Sie nicht einmal, was „wesentlich“ heißt oder wie „wertbestimmend“ verstanden werden soll. Genauso führen Sie den Begriff des „Denkmalwertes“ ein, der die bisherige Instandsetzung, Veränderung und Vernichtung von Kulturdenkmalen ablöst. Was genau der „Denkmalwert“ sein soll, erfährt man jedoch auch nicht. Weiter stellen Sie die Zerstörung von Kulturdenkmalen nicht unter Straftatbestand, so dass große Teile unseres Landes ohne Einwilligung durchsucht werden können. Die Oberen Denkmalschutzbehörden sind nicht mehr zustimmungspflichtig bei Genehmigungsverfahren, so dass von einem landesweiten Standard im Denkmalschutz bald nicht mehr die Rede sein kann. Und den bisherigen Schutz von Garten- und Parkanlagen streichen sie einfach mal komplett.

Ich bin gespannt, wie die weitere Beratung im Ausschuss verlaufen wird. Gerade im Denkmalschutz ist es notwendig, eine Balance zwischen der Erhaltung des Alten und der modernen Nutzung zu schaffen, zwischen Eigentümern und Denkmalschutz. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, schaffen es dagegen in kürzester Zeit, den gesamten Denkmalschutz gegen sich aufzubringen. Dabei verfolgen Sie nicht nur eine Liberalisierung, sondern vor allem eine Schwächung des Denkmalschutzes. Sie stellen wirtschaftliche Interessen über unser kulturelles Gedächtnis und gefährden den Denkmalbestand des Landes. Das können Sie nicht weg wischen.

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