Tale · 20.02.2013 Entwurf eines Glücksspielgesetzes

Dass Glücksspiel nicht ausschließlich Glück, sondern eben auch – oder gerade- Schwierigkeiten bringt, haben mittlerweile glaube ich alle hier im Haus und im Land verstanden. Für den SSW hat die finanzielle Unterstützung der Suchtprävention sowie die Psychotherapie in Bezug auf den entstandenen Schaden absolute Priorität. Das haben wir von Anfang an klargestellt. Kein Geheimnis ist auch, dass wir zum heutigen Zeitpunkt gar nicht sagen können, wie hoch die Einnahmen aus den Online-Spielen letztendlich sind und uns demzufolge zur Verfügung stehen. An sich spricht nichts gegen den Vorschlag der FDP, den Landesfeuerwehrverband, neben der Sucht- sowie Schuldner- und Insolvenzberatung als finanziell unterstützten Part bei Gesetzgebung mit hinzuzufügen. Die Feuerwehr gehört traditionell zur gesunden Mitte in unserer schleswig-holsteinischen Gesellschaft. Die 1.400 freiwilligen Feuerwehren mit ihren ca. 50.000 Einsatzkräften im Land leisten vielfältige Arbeit, darunter auch zum großen Teil Jugendarbeit. Diese Arbeit ist für die jungen Leute oftmals von Vorteil und es ist zweifelsohne Wert, sie zu unterstützen, gerade auch um den Nachwuchs für die Wehren in den Kommunen sicherzustellen. Auch die Feuerwehr muss sich mit dem Demographischen Wandel auseinandersetzen und sich zukunftsorientiert verändern. Deshalb kann man sicherlich gut darüber nachdenken, diese Jugendarbeit der Feuerwehren institutionell aus Glücksspielabgaben zu fördern.

Wir sind also sehr offen für weitere Überlegungen und Vorschläge. Es wäre zum Beispiel auch denkbar, darüber nachzudenken, ob die Projektmittel, die aus Mitteln für eine Friesenstiftung gespeist werden, durch Gelder aus den Glücksspielabgaben ebenfalls aufgestockt werden können. Hier sollten wir offen für Neues sein.

Trotzdem dürfen wir dabei nie aus den Augen verlieren: die Folgen der Spielsucht zu bekämpfen. Am ausgemachten Anteil der finanziellen Unterstützung der Suchtarbeit wollen wir vom SSW festhalten. Sollte hier noch mehr Luft drin sein als zuerst vermutet, sind zusätzliche Eintragungen grundsätzlich nicht verkehrt. Mir geht es darum, das unglückliche Suchtpotential des Spieles bestmöglich zu verhindern und Spielsüchtigen helfen zu können. Ob das nun mit oder ohne weitere Empfänger geschehen soll, muss im zuständigen Ausschuss noch einmal genau erörtert werden. Ich bin jedenfalls ganz zuversichtlich, dass die Beratungen im Ausschuss auch fruchten werden.

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