Speech · 09.10.2014 Es soll nachvollziehbarer werden, für was eine Vergütung erfolgt ist

Bisher sind Unternehmen, die dem Land oder den Kommunen zugeordnet sind, nicht zur Veröffentlichung der Bezüge von Mitgliedern der Geschäftsführungsebene verpflichtet. Der Vorliegende Gesetzentwurf möchte diese Konstellation ändern und eine entsprechende Offenlegungspflicht festschreiben.   So sollen etwa die Bezüge der Geschäftsorgane nicht mehr nur im Allgemeinen öffentlich zugänglich gemacht werden, sondern diese sollen individualisiert, also nicht mehr in Form von Gesamtsummen, veröffentlicht werden. Ebenso sollen Sonderzahlungen für gesondert erbrachte Leistungen aufgelistet werden. Es geht hier also nicht nur um Bezüge in Form vom klassischen Gehalt, sondern schlichtweg um sämtliche Summen, wie etwa Aufwandsentschädigungen, aktienbasierte Überweisungen oder das Verfügen über einen Dienstwagen. Was für uns als SSW wichtig ist, ist das nun endlich transparent wird, was auch transparent sein sollte. Nämlich die Struktur, sowie die Systematik die den Unternehmen der öffentlichen Hand zugrunde liegt. Die Struktur lässt sich anhand einer Gesamtsumme natürlich nicht erkennen. Bei den Landesbanken und Landesstiftungen reicht es also nicht, dass nur der Anteilseigner – also das Land – die Kriterien für die Gehaltsstruktur kennt. Hier muss auch die breite Öffentlichkeit im Vorwege informiert sein, um sich eine Meinung bilden zu können. Und von daher ist es gut, dass man nun die Verdunkelungsgardienen endlich beiseiteschieben will. Das Land muss an dieser Stelle seine Vorbildfunktion wahrnehmen. Es sollte künftig also nachvollziehbarer werden, für welche Leistungen letztendlich auch eine Vergütung erfolgt ist. Welche Leistungen wurden vom wem getätigt? Und wofür wurden Sonderzahlungen vereinbart. Diese können durchaus vielfältig sein und für den Außenstehenden nicht so einfach zu durchschauen sein. Sei es für den Abschluss eines neuen Handelsauftrags, oder die Ausgestaltung und Ausführung einer Umstrukturierung, beispielsweise auf eine nachhaltigere Ausrichtung des Unternehmens. Hinter jeder Vergütung sollte eine Leistung stecken, und diese gilt es nachvollziehbarer zu machen und die Akzeptanz stärken. Also ein Vorteil, für beide Seiten. 

 


 

Eine Sache sollten wir in dieser Hinsicht bei all dem Durchblick jedoch nicht übersehen. Ohne Kontrollebenen ist dieses Gesetz logischerweise wenig effektiv. Was in dieser Runde wenig thematisiert wurde, sind die Konsequenzen, die nach einem Nichteinhalten dieser Regelungen folgen sollen. Nur mit solchen Regelungen schafft man erst richtige Akzeptanz. Regelungen müssen bei Nichteinhalten auch zu Konsequenzen führen. Nur so können die gewünschten Schritte, zur Offenlegung von Gehalts- und Zahlungsstrukturen, auch Wirkung zeigen. Zweifelsohne ist diese gesetzliche Maßnahme kein Selbstläufer. Denn Transparenz ist kein Allheilmittel, nur durch die richtige Anwendung, kann sie auch ihr angestrebtes Ziel erreichen. Wir vom SSW sind der Meinung, dass das Finanzministerium die richtigen Weichen gestellt hat. Unsere Aufgabe im Rahmen der parlamentarischen Beratungen ist es, zu sehen, wie dieses Gesetz praktikabel ausgestattet werden kann und da sind wir für Vorschläge – wie immer – offen. 

 


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