Press release · 04.09.2013 FAG-Vorschlag: Noch ist nichts entschieden

Zum heute von Innenminister Andreas Breitner vorgestellten Vorschlag der Landesregierung für ein neues Finanzausgleichsgesetz erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

 


 

Der kommunale Finanzausgleich in seiner jetzigen Form ist ein Relikt der 70er Jahre. Die Mittel werden nach teilweise veralteten, teilweise skurrilen Kriterien vergeben, die den Rahmenbedingungen der kommunalen Familie im Jahr 2013 nicht mehr gerecht werden. 

 

Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Landesregierung dieses Thema anpackt, auch wenn es ein heißes Eisen ist. 

 

Bei Geld hört die Freundschaft schließlich auf, sagt man. Dennoch bin ich überzeugt davon, dass die Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs auf Sicht große Akzeptanz ernten wird, weil sie transparent, fair und deshalb nachvollziehbar ist. 

 


 

Statt die Gelder mit der Gießkanne nach Zufallsprinzipien wie etwa der Größe einer Kommune zu verteilen, wollen wir die Mittel vor allem dorthin lenken, wo die meisten Aufgaben geschultert werden. Wer mehr für die Allgemeinheit leistet, soll auch mehr bekommen. Das ist unsere Leitlinie. 

 


 

Die meisten Kommunen und kreisfreien Städte werden hiervon profitieren, wie eine Studie unlängst bestätigt hat. Für die Kreise gilt das zugebenermaßen nur bedingt. 

 

Dass der Vorschlag in einigen Kreistagen und -verwaltungen für Unmut sorgt, kann ich ein Stück weit nachvollziehen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass die Kreise durch die Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund erheblich entlastet werden, so dass unterm Strich auch für die Kreise keinerlei Defizite zu erwarten sind. 

 

 

 

Was noch sehr wichtig ist: Es ist noch alles offen!

 

Weder eine Landesregierung noch ein Gutachter kann oder will für sich in Anspruch nehmen, allwissend zu sein und jede Eventualität bedacht zu haben. Deshalb suchen wir auch hier den breiten Dialog mit allen Beteiligten. 

 

Deshalb gilt insbesondere auch für die Kreise: Sollte es noch Aufgabenbereiche geben, die tatsächlich geleistet werden, aber im Gutachten oder im Gesetzesvorschlag nicht berücksichtigt sind, dann wollen und werden wir uns das nochmal anschauen und versuchen, eine Lösung zu finden. 

 


 


 


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