Tale · Jette Waldinger-Thiering · 19.02.2015 Flemming Meyer: Bürokratische Belastungen beim Mindestlohn abbauen

Der CDU-Antrag ist nichts anderes, als ein Kampfinstrument, um gerechten Lohn und fairen Wettbewerb zu verhindern

Es war ein langer und beschwerlicher Weg bis das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland auf den Weg gebracht wurde und bis es schließlich am 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten konnte. Es war endlich an der Zeit eine gesetzliche Regelung herbei zu führen.

Wir als SSW hätten es prinzipiell zwar lieber gesehen, dass sich die Tarifpartner in der Frage geeinigt hätten, aber dann hätten wir wohl bis zum St. Nimmerleinstag warten müssen. Zeit war bis dahin bereits genug verstrichen.

Fakt ist, die Ausweitung des Niedriglohnsektors oder auch die steigende Zahl der Zeit- und Leiharbeit hat sich in Deutschland rasant entwickelt. Mit der Folge, dass die gezahlten Löhne in diesen Bereichen häufig nicht ausreichten, um die Existenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern. Diesen Menschen blieb – trotz Vollbeschäftigung – nichts anderes übrig, als ihr Gehalt durch Arbeitslosengeld II auf das Niveau der Grundsicherung aufzustocken.

Aus diesem Grund brauchte es endlich ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das das Aufstocken überflüssig macht. Das bundesweite Mindestlohngesetz ist solch ein Instrument. Vollbeschäftigte müssen von ihrer Arbeit leben können, ohne dass sie am Ende des Monats auf staatliche Leistungen zugreifen müssen, um überhaupt über die Runden zu kommen. Arbeitsmarktstrukturen die derartige Missstände zulassen sind menschenunwürdig.

Darüber hinaus sind derartige Verhältnisse wirtschaftsfeindlich. Durch die Hintertür wurden Unternehmen subventioniert, die zu niedrige Löhne gezahlt haben. Das führte zu Ungerechtigkeiten im Wettbewerb, gerade gegenüber den Unternehmen, die vernünftig Löhne gezahlt haben.

Dies gehört einfach noch einmal ins Bild gerückt, wenn wir heute über den bundesweiten Mindestlohn sprechen.

Dem dadurch entstandenen Handlungsdruck konnte sich die Politik letztendlich nicht mehr entziehen - auch nicht die Union. Zähneknirschend haben sie – aus ihrer Sicht – die Kröte geschluckt und für das Mindestlohngesetz die Hand gehoben.

Was die CDU in Schleswig-Holstein anscheinend immer noch nicht verstanden hat ist, dass dieses arbeitsmarktpolitische Instrument die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen schützt. Zudem leistet der gesetzliche Mindestlohn einen Beitrag für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb und er sorgt für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen. Das ist es, worum es geht.

Es entsteht aber der Eindruck, dass die CDU es nicht akzeptieren will und ihr Antrag ist daher nichts anderes, als ein Kampfinstrument, um gerechten Lohn und fairen Wettbewerb zu verhindern.

Gerade mal einen Monat - nach Inkrafttreten des Gesetzes - hat die CDU gewartet, um ihren Antrag einzureichen. Bereits nach einem Monat fangen sie damit an, das Mindestlohngesetz zu zerpflücken. Die Dokumentationspflicht wird als Gängelinstrument gesehen und als erhebliche negative und bürokratische Belastung dargestellt.

Um aber sicherzustellen, dass der Mindestlohn auch überall tatsächlich für die geleistete Arbeitszeit bezahlt wird, müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erfasst werden. Es braucht eine Dokumentationspflicht damit das Gesetz nicht ausgehebelt wird. Anders ist die Einhaltung nicht zu gewährleisten.

Es sind keine mathematischen Hochleistungen erforderlich, um die Stunden zu erfassen. Ein einfacher Stundenzettel reicht vollkommen aus – diesen kann auch der Arbeitnehmer ausfüllen. Hier von erheblichen Belastungen zu reden ist völlig überzogen.

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