Tale · Lars Harms · 27.01.2023 Fokus auf die Digitalisierung, bitte!

„Es gibt drängendere Probleme in diesem Bereich, als die Neuausrichtung der Suchfunktionen von juristischen Datenbanken.“

Lars Harms zu TOP 22 - Die Funktionalität der Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbanken in Schleswig-Holstein verbessern (Drs. 20/577)

Insgesamt halten wir es für sehr begrüßenswert, dass Schwarz-Grün sich Gedanken über die Digitalisierung der juristischen Arbeitsweise macht. Über die Zielsetzung des Antrags haben wir uns dann aber doch gewundert, denn aus Sicht des SSW gibt es drängendere Probleme in diesem Bereich, als die Neuausrichtung der Suchfunktionen von juristischen Datenbanken. 

Eigentlich hätten wir dieses Gespür auch bei den regierungstragenden Fraktionen vermutet. So stellen Sie doch immerhin in Ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht, dass „zeitnah das zweite Staatsexamen zu digitalisieren“ ist. Die Studenten und die Referendare warten dringend darauf, Informationen zu bekommen, wie und wann es mit dem E-Examen weiter gehen soll. Hier wäre es außerdem wichtig, ähnlich wie in anderen Bundesländern auch, den Studenten eine Perspektive zu bieten und sie frühestmöglich im Studium auf die Gegebenheiten bei ihrer Abschlussprüfung vorzubereiten. 

Aber zurück zur Datenbank: generell sind juristische Datenbanken aus dem Arbeitsalltag und der Ausbildung nicht mehr wegzudenken. Wir kennen das aus unserer Arbeit ja auch: eine funktionierende Suchfunktion ist ausschlaggebend, um tatsächlich auch die Inhalte zu finden, die man braucht. Deshalb ist es richtig, mögliche Schwachstellen auszubessern und die Funktionalität auszuweiten. Hier könnte an den Einsatz einer Empfehlungssystematik, die weitere relevante Urteile oder andere Inhalte zu Suchanfragen hinzufügen würde, gedacht werden, um logische Verknüpfungen herzustellen. 
Sie haben hier bereits den Austausch mit der Rechtsanwaltskammer angekündigt. Ich möchte auch hier wieder darauf hinweisen, dass es wichtig ist, die Studentenschaft an diesem Prozess zu beteiligen, beispielsweise in Form der Jura-Fachschaft der CAU-Kiel. Gerade auch Studenten nutzen Juris im Rahmen ihrer Ausbildung und könnten ihre Erfahrungen und Verbesserungswünsche teilen. 

Der zweite inhaltliche Punkt ihres Antrags betrifft die Prüfung zur Möglichkeit einer digitalen Veröffentlichung von Amtsblatt sowie Gesetzes- und Verordnungsblatt. Neben dem Bundesgesetzgeber wird dies bereits in einigen anderen Bundesländern so praktiziert, von daher mache ich es kurz: wir halten dies für eine sinnvolle Maßnahme. 

Kurzum: wir hoffen in Zukunft auf relevantere Bei- und Anträge von Seiten der regierungstragenden Fraktionen und eher einen Fokus auf die Digitalisierung der juristischen Ausbildungssituation und auf eine breite Digitalisierung des Rechtswesens. 

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