Speech · 28.09.2001 Fortschreibung des Landesjugendhilfeplans

Manchmal gibt es Debatten hier im Haus, da würde man sich wünschen, dass man einfach die Tafel abwischen - tabula rasa machen - und ganz von vorn anfangen könnte. Der Bericht Landesjugendhilfeplan ist so ein Thema, bei dem es immer irgendwie daneben läuft.

Die Landesregierung soll einmal in der Legislaturperiode eine Jugendhilfeplanung vorlegen. Das steht so zumindest in Jugendförderungsgesetz. Das hatte die rot-grüne Landesregierung aber seit 1995 nicht mehr gemacht, und deshalb ist es natürlich richtig gewesen, dass die CDU im letzten Jahr einen Antrag gestellt hat, um sie daran zu erinnern. Es ist schön, dass wir heute den Bericht der Landesregierung vorliegen haben.

Wen9iger erfreulich ist es aber, dass die Landesregierung anscheinend nicht bereit ist, aus den Fehlern früherer Zeiten zu lernen. Der Bericht deutet jedenfalls nicht darauf hin, dass man aus der leidvollen Geschichte dieses Landesjugendhilfeplanes gelernt hat. Die Fehler von vor 6 Jahren werden wiederholt.
Damals hat sich in einer kontroversen Debatte gerade der SSW kritisiert, dass die freien Träger gemäss § 56 Abs. 2 Jugendförderungsgesetz nicht ausreichend Berücksichtigung fanden, dass die Jugendhilfeplanung der Kommunen und Kreise nicht berücksichtigt wurde und dass die Lebenssituation der Jugendlichen im Flächenland Schleswig-Holstein nicht hinlänglich erfasst wird. Auch die damalige Landesregierung hat in ihrem Bericht diese Punkte als wesentlich benannt und Besserung im Folgebericht versprochen. Aber auch dieses mal sind unter anderem die Träger der freien Jugendhilfe an der Erstellung des Berichts wieder nicht ausreichend beteiligt worden. Das werden wir wohl wieder im Rahmen der Ausschussarbeit nachholen müssen.

Als Beleg für die Fortentwicklung der Aktivitäten der Regierung in diesem wichtigen Bereich wird zuerst auf die Berichte der Landesregierung u. a. zum Abbau der Diskriminierung von Lesben und Schwulen verwiesen. Wir können uns schnell einig werden, dass die Politik für Kinder und Jugendliche eine Querschnittsaufgabe ist, die in vielen Politikbereichen berücksichtigt werden muss. Aber man fühlt sich schon veräppelt, wenn die Landesregierung alle anderen Berichte als Ausbau des Kinder- und Jugendhilfebereichs verkaufen will.

Im Detail sind viele gute Aspekte in dem vorliegenden Bericht zu finden. Aber diese detaillierte Erörterung wird den Ausschussberatungen vorbehalten bleiben. Der Gesamteindruck bleibt, dass die Regierung sich nicht entscheiden kann, auf welchem Bein sie bei der Jugendhilfeplanung stehen soll.

Im Ausschuss werden wir deshalb auch erörtern müssen, ob es an der Landesregierung gelegen hat, oder ob man einfach an einer zu ambitionierten Zielsetzung gescheitert ist. Die Arbeit der letzten Jahre mit der sozialräumlichen Planung von Jugendhilfe-Maßnahmen auf den verschiedenen Ebenen deutet zumindest darauf hin, dass erhebliche Probleme bei der Umsetzung bestehen. Es gibt mit anderen Worten auch Anlass, das Instrument Jugendhilfeplanung mit Beteiligung als solches kritisch zu hinterfragen. Wir meinen, dass der Sozialausschuss und das Ministerium noch einmal alle an der Jugendhilfe beteiligten in eine Diskussion darüber einbeziehen sollten, was die Jugendhilfeplanung mit Beteiligung leisten kann und soll. Wenn am Ende dieses Prozesses die Erkenntnis steht, dass das ambitionierte Projekt Landesjugendhilfeplanung so wie es im § 56 des Jugendförderungsgesetzes vorgegeben ist, gescheitert ist, dann müssen wir die Konsequenzen daraus ziehen.

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