Tale · Lars Harms · 18.06.2015 Freies WLAN überall und kostenlos

Lars Harms zu TOP 15 - Generalangriff auf freie WLAN-Netzwerke

Drs. 

„!“

Der Bundesgerichtshof stellte 2013 in einem Schadenersatzprozess fest, dass die Nutzbarkeit des Internets ein Wirtschaftsgut ist, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist. Die Statistiken belegen das: über 80% aller Bürgerinnen und Bürger, die älter als 10 Jahre alt sind, nutzten im ersten Quartal 2014 das Internet. Der Zugang zum Internet gehört also zum Leben und damit zur Daseinsvorsorge. 

Dazu steht im krassen Widerspruch der technische Zugang. Abgesehen vom weitgehend kostenfreien Zugang in öffentlichen Bibliotheken oder Schulen, muss man ganz schön viel Geld in die Hand nehmen, um das Internet nutzen zu können. Wir haben derzeit laut dem entsprechenden eco-Branchenverband ca. eine Million WLAN-Hotspots, aber nur 15.000 davon sind kostenfrei. Damit droht sozial schwächeren Bevölkerungsschichten, dass sie mittelfristig von einer zentralen Informationsressource abgehängt werden.

Der SSW unterstützt darum ausdrücklich alle Initiativen, die einen kostenfreien Zugang ermöglichen. In Flensburg hat der SSW Freifunk-Router finanziert und zur Verfügung gestellt. Diese gewähren im Verbund mit anderen zumindest in der Innenstadt einen flächendeckenden Internet-Anschluss. Jeder, der auf der Straße vorbei geht, kann sich kostenlos einloggen und das Internet nutzen. Ein Service, den auch viele Gäste der Stadt zu schätzen wissen, vor allem diejenigen aus Dänemark. Die kennen übrigens die Registrierungspflicht überhaupt nicht. 

Dieses Prinzip macht Schule, und zwar nicht nur in den großen Städten des Landes. So wird Helgoland, auch durch das Engagement des SSW, zur ersten Gemeinde in Schleswig-Holstein, das flächendeckend WLAN anbieten wird. Die Insulaner verstehen das als einen echten Standortvorteil und unterstützen diese ehrenamtliche Initiative ausdrücklich. Der Landtag hat sich ebenfalls für die gemeinnützigen Freifunker eingesetzt. Diese Bewegung, die freie Ressourcen privater Anschlüsse öffentlich nutzbar macht, ist ein Beispiel für eine interessierte und engagierte Bürgergesellschaft. Solche Initiativen sind absolut vorbildlich. 

Noch. Muss ich einschränken. Denn die Bundesregierung plant einen Gesetzentwurf, der den Ausbau des Internetzugangs über WLAN zwar beschleunigen möchte, aber ausschließlich für diejenigen, die damit auch Geld verdienen wollen. Hotspots der verschiedenen Anbieter wie der Telekom oder Kabel Deutschland sollen es zukünftig sehr viel einfacher haben, Netze aufzubauen und kommerziell anzubieten, indem sie von der Störerhaftung ausgenommen werden. Die Anbieter sollen in Zukunft nicht mehr zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Das gilt für die Fälle, wenn eine Person, dessen Rechte über ein WLAN beeinträchtigt werden, von dem WLAN-Betreiber Unterlassung im Zusammenhang mit einer Abmahnung und einem entsprechenden Schadensersatz verlangen. Im gleichen Gesetzentwurf werden allerdings privaten Initiativen wie Freifunk die Störerhaftung voll aufgebürdet. Die Abmahnerszene lacht sich schon ins Fäustchen. Faktisch bedeutet der Entwurf in seiner jetzigen Fassung wahrscheinlich das Aus für den Freifunk und andere privaten Initiativen. 

Das hat Folgen: Mit dem geplanten Gesetz werden wir zwar bald überall WLAN verfügen, aber eben nur für entsprechende Gebühr. Das ist nun wirklich kein Fortschritt und deshalb muss das Gesetz in Berlin noch überarbeitet werden.

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: <link http: www.landtag.ltsh.de aktuell mediathek index.html _blank external-link-new-window>www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html

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