Tale · Flemming Meyer · 24.02.2017 Für den SSW sind Bürgerbeteiligung und Transparenz keine Worthülsen

Flemming Meyer zu TOP 5, 19, 30 - Gesetzentwürfe und Antrag zur Energiewende, Landesplanungsrecht und Netzentgelte

Als seinerzeit klar war, dass Schleswig-Holstein, in Bezug auf die Ausweisung von Windeignungsflächen, die Planungsgrundlagen komplett ändern muss, hat die Landesregierung unverzüglich gehandelt. Das Vorgehen wurde mit Vertretern der kommunalen Ebene und Vertretern der Windenergie-Branche besprochen und abgestimmt. Das war notwendig, um einen unkontrollierten Ausbau zu verhindern. Niemand bei uns im Land kann ein Interesse daran haben, dass die Windenergienutzung für unbestimmte Zeit unkoordiniert abläuft. Es wurden die notwendigen rechtlichen Schritte eingeleitet und es wurde eine Brücke gebaut, indem das Landesplanungsgesetz und der Planungserlass geändert wurden. Damit ist landesweit geregelt, dass bis zum Juni 2017 raumbedeutsame Windkraftanlagen im gesamten Landesgebiet vorläufig unzulässig sind. 

Parallel dazu hat die Landesplanungsbehörde daran gearbeitet, ein rechtssicheres und raumverträgliches Planungsinstrument zu schaffen, das die Anforderungen des OVG erfüllt. 

Und da stehen wir heute. Wir befinden uns mitten im Prozess, wo das Anhörungsverfahren in vollem Gange ist. Eine Anhörungsphase, die ihresgleichen sucht. Denn die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich am laufenden raumordnerischen Verfahren zu beteiligen. Sie können sich die Flächen ansehen und flurstückscharf ein Bild davon machen welche Gebiete künftig für den Ausbau der Windenergie vorgesehen sind und welche nicht. Zu jeder Fläche können hier entsprechend Stellungnahmen abgegeben werden. Die Beteiligungsverfahren laufen bis Ende Juni diesen Jahres. Danach kommen alle Argumente und Stellungnahmen auf den Tisch, werden geprüft und im Rahmen der Planung abgewägt. 

Derzeit ist davon auszugehen, dass die Raumordnungspläne nicht vor Herbst 2018 in Kraft treten. Um daher nach Juni 2017 auch weiterhin, bis zum Inkrafttreten der Raumordnungspläne, gewährleisten zu können, dass der Ausbau der Windenergie in geordneten Bahnen verläuft brauchen wie eine Verlängerung des Moratoriums. Dies ist der Grund für den vorliegenden Gesetzentwurf. 

Der Erfolg der Energiewende steht im direkten Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie sowie im direkten Zusammenhang mit dem Ausbau der Netze. Das Eine ist ohne das Andere nicht möglich. Das wissen wir in Schleswig-Holstein am besten. Daher ist die aktive Rolle die Landesregierung, den Ausbau der Netze bei uns im Land voranzubringen, ausdrücklich zu begrüßen. Der Stand des Netzausbaus bei uns im Land bestätigt dies. Doch leider stellen wir fest, dass nicht alle Bundesländer den Ausbau der Netze mit dem gleichem Elan voran bringen wie Schleswig-Holstein. Im Gegenteil teilweise wird der Ausbau sogar blockiert. Schleswig-Holstein hat seine Hausaufgaben gemacht und trotzdem zahlen wir die Rechnung für diese Fehlentwicklung. Hier muss der Bund endlich dafür sorgen, dass der Leitungsausbau endlich gerecht vorangetrieben wird. 

Mit dem Leitungsausbau folgen natürlich auch die Kosten. Derzeit gibt es bei der Verteilung der Netzausbaukosten länderweit Unterschiede. Bund und Länder haben sich zwar in der Frage der Kostenverteilung geeinigt. Doch derzeit scheint diese Einigung in weite Ferne gerückt, dadurch, dass der ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Gabriel, das NetzentgeltModernisierungsGesetzes zurückgezogen hat. Damit ist die Diskussion über die Kostenverteilung aufs Neue entbrannt. Festzustellen ist, dass es sich nicht um ein parteienpolitisches Problem handelt, vielmehr ist es ein länderpolitisches Problem. Soll heißen, hier ist ein Streit in Gange zwischen „Erneuerbaren-Ländern“ und „Nicht-Erneuerbaren-Ländern“.

Wenn wir uns hier ganz klar zur ersten Kategorie zählen dürfen und für eine gleiche Kostenverteilung plädieren, hat das natürlich seinen Grund. Denn wir führen hier im Land die Diskussion mit den Windkraft- und den Stromnetzgegnern, eben weil wir uns zu unserer Verantwortung bekennen. Wir verlangen von den Menschen, dass sie dies alles mittragen und ihren gesellschaftlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Dann ist es nur schwer auszuhalten, wenn es Bundesländer gibt, die einen langen Schuh machen, sobald es um gerechte Kostenverteilung geht. Die Energiewende ist eine gesamtdeutsche Aufgabe zu der jeder seinen Teil beizutragen hat.

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