Tale · Lars Harms · 17.02.2016 Für uns steht der Präventionsgedanke immer im Vordergrund

Lars Harms zu TOP 24 - Cannabis legalisieren – Konsumenten entkriminalisieren

„Sowohl in der Prävention als auch in der Frage der Entkriminalisierung der Süchtigen ist das Land Schleswig-Holstein gut aufgestellt.“

Diese Koalition hält an ihrem Ziel fest, Schleswig-Holstein in seiner modernen und fortschrittlichen Drogen- und Suchtpolitik zu stärken und sie weiter fortzuschreiben. 

Um es aber auch klar zu sagen, bei aller Modernisierung und Fortschreibung der Drogenpolitik, steht der Präventionsgedanke für uns immer im Vordergrund. So geht es auch deutlich aus dem vorliegenden Änderungsantrag hervor. Für uns steht der Konsument oder der Suchtkranke im Focus, die wir mit Prävention und Aufklärung erreichen wollen. Damit dies gelingen kann, brauchen wir niedrigschwellige und qualifizierte Hilfsangebote. Dort müssen wir ansetzen, um den suchtkranken Menschen Hilfe zukommen zu lassen, die Hilfe brauchen und annehmen wollen. Damit wir diesen Ansatz erfolgreich weitergehen können, brauchen wir die finanzielle Absicherung und Fortentwicklung effektiver Suchtpräventionsangebote für legale und illegale Drogen sowie die Umsetzung eines konsequenten Kinder- und Jugendschutzes. Deshalb gilt, wir müssen frühzeitig an die Kinder und Jugendlichen herankommen, bevor sie als Heranwachsende und Erwachsene mit schier unüberwindlichen medizinischen und sozialen Problemen in den Einrichtungen der Drogenhilfe ankommen. Mit diesem Ansatz sind wir in Schleswig-Holstein auf einem guten Weg. 

Es geht uns auch nicht darum, Suchtkranke oder Konsumenten zu kriminalisieren. Diese repressive Vorgehensweise hat nach Auffassung des SSW bisher nicht zum Erfolg in der Drogenpolitik geführt. Die Kriminalisierung des Drogenkonsums dient weder der Suchtvorbeugung noch ist sie im Sinne der Überwindung von Abhängigkeit besonders effektiv.

Die konsequente Strafverfolgung muss dort ansetzen, wo mit dem Stoff gehandelt und gedealt wird. Soll heißen: Kriminelle Dealer und der organisierte Drogenhandel gehören in den Focus der Strafverfolgung. 

Wie wir wissen hat Schleswig-Holstein bereits zweimal einen Anlauf unternommen und Initiativen auf Bundesebene gestartet, um eine bundeseinheitliche Definition der geringen Mengen zum Eigenverbrauch von Cannabis gemäß § 31a BtMG zu erreichen. Bisher leider erfolglos. Daher sehen wir den Antrag der Piraten eher rückwärtsgewandt, als dass er uns in der Sache voranbringt. Wir müssen erkennen, dass es derzeit kurzfristig nicht möglich ist, eine bundesweite Vereinheitlichung der Regelung hinzubekommen. Das sollten wir dann auch irgendwann akzeptieren. 

Vielmehr sollten wir uns auf den Punkt fokussieren, wenn es um die medizinische Verwendung von Cannabis geht. Cannabis hat durchaus Potential im medizinischen Gebrauch. Auch wenn an der medizinischen Anwendung noch intensiv geforscht wird, gibt es Erfolge bei der Anwendung von Cannabis bei Schmerz- oder Palliativpatienten. Cannabis ist natürlich kein Allheilmittel, aber es gibt anscheinend Anwendungsbereiche, wo Cannabis eine effektive und nebenwirkungsarme Medizin darstellt.

Daher halten wir es für angebracht, hier für eine Öffnung der Regelungen zu werben.

Ein weiterer wichtiger Punkt unseres Änderungsantrages, ist die Thematisierung der substanzlosen Sucht – hier Mediensucht. Eine jüngst veröffentlichte Studie der DAK macht die Notwendigkeit einer umfassenden und qualifizierten Präventionsarbeit für den Bereich der Mediennutzung deutlich. Demnach kann ein exzessives Agieren im virtuellen Raum zu massiver Irritation innerfamiliärer Kommunikation, zu Entwicklungsverzögerungen und sozialem Rückzug führen. Auf Bundesebene wurden bereits von verschiedenen Stellen Initiativen in Gang gebracht, die sich diesem Thema widmen oder Empfehlungen zur Hilfe und Prävention erarbeiten. Auch bei uns im Land gibt es Beratungsstellen oder andere Anlaufstellen, die sich bereits mit dem Thema befassen. Trotzdem halte ich es für sinnvoll und richtig, Mediensucht aus der stillen Ecke herauszuholen und das Bewusstsein für diese Form der Sucht zu schärfen.

Suchtpolitik ist vielfältig und unser Änderungsantrag verdeutlicht dies. Es geht nicht nur um die Legalisierung von Cannabis. Es geht um viele verschiedene Suchtformen. Sowohl in der Prävention als auch in der Frage der Entkriminalisierung der Süchtigen ist das Land Schleswig-Holstein gut aufgestellt.

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