Tale · Jette Waldinger-Thiering · 27.01.2023 Ganztagsbetreuung früher umsetzten - Betreuungslücken schließen

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 25 - Ganztagsbetreuung im Grundschulalter früher umsetzten- Betreuungslücken schließen. (Drs. 20/583)

Nun haben wir heute schon über die Strategie der Lehrkräftegewinnung gesprochen, dabei stehen die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte im Vordergrund.
Aber jetzt müssen wir darüber sprechen, wie und vor allem wann die Betreuungslücken im Übergang von der Kita zur Schule geschlossen werden, um die Bedingungen für Familien mit zukünftigen Erstklässlern zu erleichtern.
Nicht umsonst fordern wir als SSW seit Jahren, dass die Lücke zwischen den langen Schulferienzeiten und den meistens kürzeren Urlaubsansprüchen der Eltern geschlossen wird. 
Denn alle Familien mit Grundschulkindern müssen in den Ferienzeiten auf ein qualifiziertes Betreuungsangebot zurückgreifen können.
Dabei hat sogar Ministerin Heinhold bereits im September 2021 im Bundesrat gesagt: - ich zitiere-
“Allzu oft ist der Wechsel von der Kita in die Grundschule für die Eltern eine maximale organisatorische Herausforderung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schwierig.“
Allerdings! Bei einem Mindest-Urlaubsanspruch von 20 Tagen also vier Wochen wissen berufstätige Eltern und Familien selbst mit 27-30 Tagen Urlaubsanspruch nicht, wie sie diese Zeit überbrücken sollen.
Das Kindergartenjahr endet am 31.07. in den Jahren 2024 und 2025 ist der Tag der Einschulung erst Anfang September geplant. 
Je nach Schließzeiten der Kita bedeutet das mindestens fünf Wochen, vielleicht auch sieben Wochen, ohne Betreuungsmöglichkeiten für zukünftige Erstklässler.
Fünf Wochen plus Einschulung sind 25-27 Urlaubstage und somit ist der Jahresurlaub eines Elternteils verbraucht. Selbst wenn die Familien diese Betreuungslücke irgendwie überbrücken, ist es meistens nicht die optimale Lösung für das Kind.
Gerade in Hinblick auf die Aussagen des Bildungsexperten Professor Dr. Köller, der in seinem Vortrag im Bildungsausschuss auf die Wichtigkeit des frühen Erwerbs der basalen Fähigkeit hinweist, ist eine mehrwöchige Pause ohne fördernde Anreize fatal.
Natürlich gibt es viele Kinder, die in den Ferien mit ihren Familien und Freunden ihre schulfreie Zeit nutzen. Sie reisen, genießen Familienausflüge und werden auf spannende Ferienfreizeiten geschickt. Natürlich fördert auch das die basalen Fähigkeiten.
Aber so verbringt nur ein Teil der Kinder seine Ferien. Was passiert mit den Sechsjährigen, denen diese Feriengestaltung aus beruflichen und/oder wirtschaftlichen Gründen von Haus aus nicht geboten werden kann?  Was machen diese Kinder in den fünf Wochen, welche Anreize werden ihnen Geboten?
Oft führt Langeweile zu Medienkonsum. Nicht erst seit der Pandemie wissen wir, dass wochenlang erhöhter Medienkonsum einen negativen Einfluss auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern hat. Ein gesetzlicher Anspruch der Ganztagsbetreuung würde somit auch die Chancengleichheit bei Schulbeginn begünstigen.
Für Kinder ist der Übergang von der Kita zur Schule ein großer Einschnitt im Leben.
Umso wichtiger ist, dass durch gute Kooperation der einzelnen Einrichtungen dieser Übergang gut begleitet und gestaltet wird. Fähigkeiten und Kompetenzen, die in der Kita erlangt und gestärkt wurden- dürfen auf dem Weg zur Einschulung nicht verloren gehen.
Es muss sichergestellt werden, dass die Kinder von der Schule an der Stelle abgeholt werden- an der die Kita sie entlässt.
Dafür müssen die Angebote der schulischen Ferienbetreuung so weit ausgebaut werden, dass die zukünftigen Schüler ab den 01.08. zumindest für zwei bis drei Wochen bereits vor der Einschulung betreut werden können. 
Es muss jetzt sofort eine strukturelle Lösung für den lückenlosen Übergang gefunden werden. 
Die Schulträger müssen die kommenden Erstklässler in der Schulentwicklungsplanung in der Ganztagsbetreuung mit einplanen.
Auch beim dänischem Schulverein ist man bemüht, dort wo es personell möglich ist, individuelle und lokale Lösungen zu stricken.
 Umso ärgerlicher ist es, dass es immer noch keine geregelte kommunale Finanzierung des „Offenen-Ganztags-Angebot“ des Schulvereins gibt.
Für uns als SSW steht fest: wir brauchen hier verlässliche landesweite Regelungen.

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