Tale · Flemming Meyer · 14.12.2001 Generalplan Küstenschutz

Ich möchte eines vorwegschicken. Mindestens 95% des Generalplans Küstenschutz sind sinnvoll, zielführend und innovativ. Aber natürlich gibt es noch Bereiche die verbesserungswürdig sind.
Da ist zum ersten vor allem der Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Die wichtigsten im Generalplan beschriebenen Maßnahmen, würden rund 256 Millionen Euro verschlingen und man würde somit bei gleichbleibender Finanzausstattung für den Küstenschutz rund 16 Jahre brauchen, bis diese Maßnahmen alle durchgeführt worden sind. Die Maßnahmen mit einer geringeren Priorität, hätten nach Aussage des Landwirtschaftsministeriums in der Anhörung zum Generalplan, ungefähr einen gleichen Finanzrahmen. So dass wir dann schon bei 500 Millionen Euro oder 32 Jahren wären. Hierbei sind Unterhaltungsmaßnahmen, Vorlandarbeiten, Sandvorspülungen und ähnliches noch nicht mit einberechnet. Alleine die Sandvorspülungen werden ungefähr 60 Millionen Euro in 10 Jahren verschlingen. Wir können also davon ausgehen, dass der Generalplan in 30 bis 35 Jahren abgearbeitet sein wird - vorausgesetzt ist hierbei die gleichbleibende Finanzierung. Mit anderen Worten: Der Generalplan Küstenschutz ist völlig unterfinanziert.
Vor diesem Hintergrund ist es natürlich zu verstehen, dass die Vertreter der Küstenregionen auch in der Anhörung immer wieder deutlich gemacht haben, dass man die Küstenschutzmaßnahmen nicht zusätzlich mit Ausgleichszahlungen für den Naturschutz belasten dürfe. Mit unserem damaligen Entwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes bestand diese Chance, die von der CDU damals nicht ergriffen wurde, sondern von der ganzen CDU-Fraktion vehement bekämpft wurde. Was sagt eigentlich Frau Todsen-Reese zu dieser Wendung der CDU-Hinterbänkler. Mit ihrem Antrag kommt die CDU jetzt viel zu spät und zeigte sich schlafmützig. Ihr hattet die Chance und habt damals gegen die Westküste votiert und nun müsst Ihr damit leben. Der SSW ist damals den richtigen Weg gegangen, und dass das so ist, müsst Ihr Euch die nächsten Jahre auch weiterhin anhören.
Nun aber zurück zur allgemeinen Kritik. Wir hatten die Möglichkeit im Verfahren endlich den Begriff „Vorrang für den Küstenschutz“ näher zu definieren. Wie dieser Begriff zu verstehen ist, deuten die Naturschutzverbände natürlich anders als beispielsweise die Wasser- und Bodenverbände. Gleichwohl wird der Begriff Vorrang für den Küstenschutz in der Küstenregion doch arg strapaziert. Ich glaube hier hätte die Landesregierung zur Klärung des Verständnisses dieses Begriffes beitragen können. Da dies nicht geschehen ist, ist die große Chance vertan worden, hier für mehr Klarheit zu sorgen.
Im Plan werden Vordeichungen grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn es hierbei um die reine Landgewinnung geht, kann ich dem durchaus zustimmen. Die Anhörung zum Generalplan hat jedoch deutlich gemacht, dass es in begründeten Einzelfällen z.B. auf Eiderstedt durchaus sinnvoll sein kann, durch Vordeichungen Speicherköge einzurichten, um so die Entwässerung des niedrig liegenden Festlandes besser zu gewährleisten. Ich will nicht pauschal Vordeichungen das Wort reden, aber ich will auch nicht von vornherein ausschließen, dass Vordeichungen sinnvoll sein können.
Positiv ist, dass man sich im Generalplan auf das Vorlandmanagementkonzept, das von allen Seiten akzeptiert wird, beruft. Die Zusammenarbeit zwischen Wasser- und Bodenverbänden, ALR und Nationalparkamt ist sehr gut und fast völlig konfliktfrei. Der einzige Konfliktbereich, der noch besteht, ist der der Schafbeweidung. Ich glaube, dass weder die intensive Beweidung noch das völlige Freihalten des Vorlandes von Beweidung derzeit ausreichend begründet werden kann. Ich bin vielmehr der Meinung, dass man sich auch hier auf einen Kompromiss einigen sollte, der eine moderate und extensive Beweidung bei Freihaltung von einzelnen Bereichen beinhaltet. Ich hätte mich gefreut, wenn sich eine solche Formulierung als Zielsetzung im Generalplan gefunden hätte und die CDU dies schon im Ausschuss beantragt hätte. Dann hätte man vielleicht eine parteiübergreifende Formulierung finden können. Und die CDU hätte sich diesen Antragspopulismus zu Gunsten der Sache sparen können.
Zu guter Letzt aber auch noch ein Beispiel für Innovationen im Generalplan Küstenschutz. Mehrfach wird im Generalplan deutlich gemacht, dass man sich noch mehr als bisher mit alternativen und ergänzenden Küstenschutzmaßnahmen befassen will. Wichtig ist dabei vor allem, dass wir auch entsprechende Versuche durchführen. Ich denke dabei vor allem an Maßnahmen die möglicherweise in Einzelfällen die bisherigen Sandvorspülungen ersetzen können. Im Generalplan ist zumindest die Grundlage geschaffen worden, hier weiterzuarbeiten.
Zum CDU Antrag nur folgendes: Im Ausschuss waren wir einhellig der Meinung, dass wir trotz partiell unterschiedlicher Meinung den Generalplan unverändert verabschieden wollten, weil wir alle erkannt haben, dass der weit überwiegende Teil des Plans mehr als in Ordnung ist. Der grenzenlos populistische Antrag der CDU ist daher nun der untaugliche Versuch die Meinungsführerschaft in Bezug auf den Küstenschutz zu gewinnen. Wo diese Meinungsführerschaft liegt brauche ich diesem hohen Hause nicht sagen. Und da wird sie auch bleiben. Wenn wir im Ausschuss signalisieren, dass wir den Generalplan so wie er ist verabschieden wollen dann stehen wir dazu. Wir empfinden die Vorgehensweise der CDU als indiskutabel und lehnen daher den Antrag der CDU ab.

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