Tale · Flemming Meyer · 27.01.2005 Gentechnik in der Landwirtschaft

Gentechnik in der Landwirtschaft ist ein heikles Thema das durchaus emotional Diskutiert wird - nicht nur in der Landwirtschaft. Dies ist durchaus nachvollziehbar, denn die Einen sehen erhebliche Risiken für Mensch und Natur im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen und für die Anderen stellt das Innovationspotential der Gentechnik große Chancen dar. Beide Seiten haben ihre Berechtigung.

Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Gentechnik bereits vor Jahren ihren Einzug in die Landwirtschaft gehalten hat – Agro-Gentechnik ist somit bereits Realität. Daher ist es nur folgerichtig, dass wir uns mit diesem Thema intensiv befassen. Um beide Seiten in dieser Diskussion zu beleuchten.

Mit dem Gentechnik-Gesetz hat die Bundesverbraucherschutzministerin ein Gesetz erlassen, dass insbesondere von den Gen-Befürwortern in der Landwirtschaft - aber auch von einigen Bundesländern - durchaus kritisch gesehen wird. Denn das Gesetz sieht unter anderem strengere Haftungsregelungen vor, wenn Pollen von Gen-Pflanzen das Feld eines benachbarten Landwirts verunreinigen. Hier sehen sich die Gen-Landwirte in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt. Diese Kritik ist aus Sicht der Befürworter von Agro-Gentechnik durchaus nachvollziehbar. Es kann hierbei jedoch nicht darum gehen, der Gentechnik in der Landwirtschaft aus ökonomischen und innovativen Gründen Tür und Tor zu öffnen, ohne die gentechnikfreie Landwirtschaft entsprechend zu berücksichtigen. Daher begrüßen wir auch dieses Gesetz, da es den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft gewährleistet. Hierbei möchte ich deutlich machen, dass zur gentechnikfreien Landwirtschaft nicht nur die ökologisch wirtschaftenden Betriebe zählen, sondern auch die landwirtschaftlichen Betriebe, die nach der guten fachlichen Praxis wirtschaften - also die konventionellen Betriebe.

Damit dieser Schutz auch gewährleistet werden kann, bedarf es Regionen, die frei von gentechnisch veränderten Pflanzen sind. Im Umkehrschluss bedeutet dies – mit Hinblick auf die Haftungsregelung – dass es Regionen geben muss, in denen die Landwirtschaft gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen darf. Nur so lässt sich ermöglichen, dass die Chancen und Risiken der Gentechnik berücksichtigt werden.

Nur wenn entsprechenden Regionen eingerichtet werden besteht die Möglichkeit, gentechnisch veränderte und gentechnikfreie Lebensmittel zu produzieren und nur so kann der Verbraucher sich für oder gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel entscheiden. Aber hierbei spielt natürlich auch die Kennzeichnungspflicht von gentechnisch veränderten Lebensmitteln eine erhebliche Rolle. Für uns ist wichtig, dass der Schwellenwert für die Kennzeichnungspflicht so niedrig ist wie möglich. Mit der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel - die Grenze liegt bei 0,9% - wird mehr Transparenz eingeführt und schafft somit die notwendige Wahlfreiheit für den Verbraucher. Diese Wahlfreiheit ist derzeit nicht bei Produkten von Tieren gegeben, da hierfür keine Kennzeichnungspflicht besteht. Hier besteht meines Erachtens noch Nachbesserungsbedarf.

Es lässt sich also feststellen, dass das Gentechnik-Gesetz nicht nur die gentechnikfreie Landwirtschaft schützt, sie sichert vorrangig die Wahlfreiheit für der Verbraucher - und darauf kommt es an.

Das Gentechnik-Gesetz regelt aber nicht nur den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft, sondern sieht auch den Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor. Denn auch hier gilt, dass die Auswirkungen nicht hinlänglich bekannt sind, wenn derartige Flächen durch gentechnisch veränderte Organismen verunreinigt werden. Daher müssen auch die entsprechenden Naturschutzbehörden die Möglichkeit haben, bei einer Beeinträchtigung der schutzwürdigen Flächen einzugreifen. Die Sicherung ökologisch wertvoller Flächen hat nach Auffassung des SSW genauso seine Berechtigung wie der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft. Auch aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass wir diese klaren Regelungen im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen benötigen.

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