Tale · Flemming Meyer · 22.01.2004 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst

Als wir vor zwei Jahren das neue Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG) beschlossen, hat der SSW gleichzeitig vorgeschlagen diesen Bericht zu beantragen. Wir taten dies, weil wir skeptisch waren, ob das Gesetz wirklich seine Ziele er­reichen würde. Wir befürchteten vor allem, dass es kontraproduktiv wirken könnte, die Standards in diesem Bereich freizugeben, ohne dass den klammen Kommunen mehr Geld für diesen Bereich zur Ver­fügung steht. Unsere Bedenken konnten damals viele in diesem Haus nachvollziehen – jedenfalls enthielt sich lediglich die CDU der Stimme zu unserem Antrag.

Mittlerweile können wir feststellen: Der Untergang des Abendlandes, den der Kollege Kalinka in einer seiner kühnen Visionen vorhergesehen hatte, ist ausgeblieben. Der Bericht der Lan­desregierung bestätigt aber auch, dass wir mit unseren moderateren Befürchtungen teilweise richtig lagen. Die Aufhebung der Standards hat zu einem Flickenteppich geführt, bei dem jeder Kreis und jede Stadt ihre eigenen Schwerpunkte setzt. Die Vielfalt in diesem Bereich ist ja auch erwünscht - aber bitte auf hohem Niveau, könnte man sagen. Ich habe so meine Zweifel, ob die kommunale Gesundheitspolitik überall dieses Prädikat verdient hat. Es ist deutlich erkennbar: Wo der Landrat nicht willig ist, gibt es nur einen „öffentlichen Gesundheitsdienst light“. Weil das Land auf Vorgaben verzichtet hat, kommen die kommunalen Träger der kommunalen Gesundheitspolitik dieser Pflichtaufgabe in sehr unterschiedlicher Weise nach. Manche haben schon immer ein höheres Niveau bei der Gesundheitsförderung angestrebt. Andere entwickeln gerade eine eigene Politik in diesem Bereich. Und wiederum andere geben unumwunden zu, dass sie ihre gesetzlichen Pflichten nach dem alten GDG schon nicht erfüllt haben und sehen nicht ein, was sie mit dem neuen Gesetz anfangen sollen. Es ist erschreckend, dass fünf Kreise gar keine Verbesserung erkennen können.

Bis auf die Lobby der niedergelassenen Ärzte möchte wohl niemand bestreiten, dass es sinnvoll ist, den öffentlichen Gesundheitsdienst neu auszurichten, von alten Aufgaben zu entlasten und diese Teilweise auch für private Anbieter zu öffnen. Es gibt aber ein finanzielles Problem der Kommunen, das dem Umbau des öffentlichen Gesundheitsdienstes enge Grenzen setzt. Nicht umsonst umfasst der Bericht auch eine lange Reihe von Aufgaben und Planstellen, die von den kommunalen Trägern mittlerweile aufgegeben worden sind. Dazu gehören leider auch Arbeitsfelder, die dem neuen Leitbild entsprechen. Deshalb stellt sich sehr wohl die Frage danach, unter welchen Umständen und wie weit die Landesregierung den Kommunen freie Hände geben darf, ohne dass entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Ein Problem ist offensichtlich auch die im GDG vorausgesetzte Kooperation der Kreise und kreisfreien Städte. Sinn der Sache war, dass sie arbeitsteilig tätig werden und dass sie einen fachlichen Dialog anstreben, dort wo sie gleiche Aufgaben erledigen. Die Ministerin hat sich bei der zweiten Lesung des Gesetzes gewünscht, dass die Kommunen gemeinsamen Standards zur Aufgabenerfüllung erarbeiten. Dieses Wunsch ist ihr bis heute nicht erfüllt worden. Die kreisfreien Städte haben sich zwar zusammengetan, wenn es um die Gesundheitsberichterstattung geht. Anderseits wird aber von mehreren Seiten beklagt, dass die Kooperation der kommunalen Träger insgesamt nicht gut genug läuft. Hier muss das Ministerium eine moderierende Rolle übernehmen, denn durch die fehlende Abstimmung können Ungleich­heiten entstehen, die über das hinausgehen, was wir bereit sind zu akzeptieren.

Unserer Berichtsantrag war mit der Absicht verknüpft, dass wir umlenken müssen, falls das Gesetz seinen Zweck nicht erfüllt oder kontraproduktiv wirkt. Ich kann zwar nicht in allen Fällen die Argumentation des Ministeriums nachvollziehen, dass der Berichtszeitraum von zwei Jahren zu kurz ist, um etwas über die Wirkung des Gesetzes auszusagen. Das wenigste, was man feststellen kann, ist dass es schwierig wird, dass es noch viel zu tun gibt und dafür wenig Geld vorhanden ist. Trotzdem gebe ich insgesamt der Landesregierung Recht: Wir müssen noch etwas abwarten, bevor wir endgültig über die praktische Tauglichkeit dieses Gesetzes urteilen können.

Denn auch der Verweis auf die schlechten Finanzen ist kein Blankoscheck für die Kommunen, sich aus diesem Bereich zurückzuziehen. Der öffentliche Gesundheitsdienst hängt, wie gesagt, auch von den politischen Prioritäten der Politiker auf Kreisebene ab. Deshalb: Bevor das Land wieder eingreift und einen strengeren Rahmen vorgibt, sollten wir alle anderen Möglichkeiten nutzen, die Kreise und kreisfreien Städte zu einer besseren kommunalen Gesundheitspolitik zu bewegen. Das zu ändern, ist natürlich in erster Linie Aufgabe der Kommunalpolitiker auf Kreis­ebene. Dort, wo der SSW die Möglichkeit hatte, haben unsere Kommunalpolitiker sich als treibende Kraft dafür eingesetzt, dieses Gesetz mit Leben zu erfüllen. Am Montag hat man z. B. in Flensburg beschlossen, eine Stelle für eine Gesundheitsplanerin einzurichten, die auch die Mitarbeit im Gesunde-Städte-Netzwerk intensivieren und grenzüberschreitende Projekte in der Gesundheitsförderung unterstützen soll. Ich finde es ist vorbildlich, dass eine Stadt trotz der verzweifelten finanziellen Lage ihre Verantwortung für eine kommunale Gesundheitspolitik annimmt. Wenn alle Kolleginnen und Kollegen im Landtag – insbesondere die kommunalpolitisch Aktiven – sich in ihrem Heimatkreis dafür einsetzen würden, diesem Beispiel zu folgen, dann wäre schon viel erreicht.

Insofern wollen wir die Hoffnung nicht aufgeben, dass die Möglichkeiten des GDGs in den nächsten Jahren noch besser genutzt werden. Sollte es mittelfristig nicht gelingen, auf freiwilliger Basis das Niveau der kommunalen Gesundheitspolitik zu heben, dann werden wir wieder hier die Frage aufwerfen, wie die Landespolitik für gleichartige Lebensverhältnisse sorgen muss.

Ich finde es war höchst nützlich, diesen Zwischenbericht zu bekommen, für den ich die Verfasser ausdrücklich danke. Das Gesundheitsdienste-Gesetz sieht vor, dass die Landesregierung einmal pro Legislaturperiode einen Bericht vorlegen muss. Ich denke wir sollten im Zusammenhang mit dem Bericht der kommende Wahlperiode wieder das GDG auf den Prüfstand nehmen.

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