Tale · Flemming Meyer · 26.02.2009 Gesetz zum zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Der bereits unterschriebene 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den wir parlamentarisch kaum noch ändern können, wird ohne Zweifel unsere Rundfunklandschaft verändern. Und – füge ich hinzu – genau das war das Ziel der Beratungen und Verhandlungen, die sich über viele Monate hinzogen.

Das ist grundsätzlich ja auch nicht zu kritisieren, so lange erstens die Freiheit der Meinung bestehen bleibt und zweitens deutsche Sender die gleichen Rechte behalten wie die anderen europäischen Anstalten.
Gerade letzteres ist allerdings durch das Gesetz nicht gewährleistet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland wird durch die eingeleiteten Beschneidungen hinter der Praxis anderer Länder zurückfallen. Das wird Konsequenzen nach sich ziehen, wenn in zwei Jahren die europaweite Vereinheitlichung ansteht. Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff führte in diesem Zusammenhang die neue Regelung an, nach der ARD und ZDF Sportübertragungen nach 24 Stunden aus dem Internet löschen müssten. Das ist ein neuer Standard – und zwar nach unten. - Eine Regelung, wie sie sonst in keinem EU-Land gilt. Während deutsche Sportfreunde in die Röhre schauen, können dänische, französische oder britische Fans noch lange im Internet die gleichen Spiele sehen, die deutsche Sender nach nur einem Tag vom Netz nehmen müssen. Das ist angesichts des weltweit möglichen Zugriffs aufs Internet bereits rein technisch Unsinn; politisch allerdings auch. Ich fürchte vor diesem Hintergrund, dass die 24-Stunden-Frist ein Testballon sein könnte. Gerade unter Verweis auf Deutschland könnte dies bei den Verhandlungen über EU-Recht bald für ganz Europa gelten.

Der vorliegende Rundfunkvertrag ist also ein schlechter Wegweiser für die weitere Entwicklung des Rundfunks in Europa.
Dabei ist der Status der Telemedien-Angebote, um die es überwiegend geht, noch völlig offen. Obwohl die Staatskanzleien sich nicht einig werden konnten, ob Internet-Angebote eine dritte Säule neben Hörfunk und Fernsehen sind oder nur ein Anhängsel, wird munter drauf los geregelt. Das ist sehr dünnes Eis!
Denn diese dürftige Grundlage legt doch gerade den Verdacht nahe, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten ohne zwingende Begründung in ihrer Arbeit und ihrem Sendeauftrag beschnitten werden sollen. Die Handschrift der Verleger-Lobby ist gerade an dieser Stelle deutlich zu erkennen. Es sind eben nicht nur Leitplanken, wie ZDF-Intendant Markus Schächter die neuen Regelungen beschönigt, sondern knallharte „Schranken“, wie die Verleger den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag loben.

Ich gehe noch weiter: es werden den Anstalten Knüppel zwischen die Beine geworfen, indem ihnen der so genannte Dreistufen-Test für bestehende Internet-Angebote innerhalb von 13 Monaten aufgebürdet wurde; und nicht wie ursprünglich vorgesehen in 18 Monaten. Erledigen die Anstalten diesen Auftrag gründlich, müssen andere Projekte liegen bleiben. Machen sie es dagegen schnell, droht ihnen bei eilig geschriebenen Begründungen die Streichung ihres Angebotes. Das ist unredlich. Der Dreistufentest ist an sich sinnvoll, weil er hilft, inhaltliche Kriterien zu entwickeln. Davon abgesehen, ist er Teil der Vorgaben der EU. Die Durchführung ist allerdings katastrophal und zwingt die Sender zur unnötigen Bürokratie.
Ich fasse zusammen: Der SSW lehnt den Vertrag ab, weil er unserer Ansicht nach die öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland zu sehr einschränkt. Die Standardverschlechterung wird Auswirkungen auch auf andere Sender in Europa haben. Das können wir nicht akzeptieren.

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