Tale · Flemming Meyer · 07.10.2010 Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung und der Gemeindeordnung

Das Aktienrecht kennt es nicht: den Sachkunde-Begriff für Mitglieder des Aufsichtsrats. Bei Aktiengesellschaften ist ausreichend, wenn ein Aufsichtsratsmitglied volljährig und geschäftsfähig ist. Die meisten Gemeindeordnungen sehen das genauso. Einige wenige Gemeindeordnungen sehen überhaupt inhaltliche Beschränkungen vor, diese sind aber weit gefasst: so die Formulierung in der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt, nach der die Aufsichtsratsmitglieder über „notwendige wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde“ verfügen sollen.
Auch im Land des HSH-Skandals soll nach Auffassung der Grünen eine zusätzliche Regelung eingeführt werden. Hier sollen Schulungen zwingend vorgeschrieben werden.
Dass die Sachkunde der Kommunalvertreter zum jetzigen Zeitpunkt infrage gestellt wird, gibt dem vorliegenden Antrag allerdings ein gewisses Geschmäckle. Nach meiner Erfahrung arbeiten im ganzen Land sehr viele Kommunalvertreter bisher schon äußerst effektiv und sehr fachkundig. Deren Leistungen sollten wir nicht in Abrede stellen und ich finde es steht uns gut zu Gesicht auch einmal klar festzustellen, dass Kommunalpolitiker genauso wie auch Bundes- und Landespolitiker in ihrer großen Mehrzahl durchaus ihren Aufgaben gewachsen sind.

In der Vergangenheit sind die Aufsichtsräte einiger Unternehmen unbestreitbar ihrer Kontrollpflicht nur unzureichend nachgekommen. Doch die Fehler haben andere gemacht. Die verantwortlichen Vorstände von Banken haben Milliarden in den Sand gesetzt und dafür auch noch fette Prämien kassiert. Deren Schulung wird aber nicht gefordert, sondern die der Aufsichtsräte. Denen scheint man ja auch über den Weg der Gemeindeordnung verhältnismäßig gut beizukommen. Das sollte aber nicht der Grund sein, tatsächlich an dieser Stelle tätig zu werden.
Ich warne davor, hinterrücks den Aufsichtsräten den Schwarzen Peter zuzuschieben. Das würde die Verhältnisse auf den Kopf stellen. Zumal wir in manchen Unternehmen dann auch ein 2-Klassen-System aufbauen würden: nämlich einerseits die durch die Kommunalpolitik Entsandten, die sich schulen lassen müssten, und andererseits die aus anderen Bereichen – zum Beispiel Gewerkschafter oder Unternehmer – denen weiterhin umfassendes Wissen unterstellt wird. Betrachtet man die Vorgänge um die HSH-Nordbank, bezweifle ich, dass solche Unterschiede gemacht werden können. Dies allerdings nur vorausgeschickt.

Zunächst sollten wir, wie in anderen Politikfeldern auch, vor der Einführung neuer Verfahren die Frage stellen, ob die bestehenden Reglungen nicht bereits ausreichend sind – oder ob sie einfach nicht zur Anwendung kommen? Die Schulungspflicht von Kommunalvertretern in den Aufsichtsräten ist ein völlig neuartiges Verfahren. Gerade darum sollten wir umso sorgfältiger prüfen, ob es nicht Alternativen gibt. Andere Bundesländer geben beispielsweise sehr detaillierte Handreichungen für Aufsichtsratsmitglieder heraus – das könnte auch ein gangbarer Weg für Schleswig-Holstein sein.
Denn wenn wir eine Schulung einführen wollten, müsste zwangsläufig auch ihr Erfolg geprüft werden. Wird also die Sachkunde abgefragt? Wird eine Prüfung absolviert werden müssen, um sicherzustellen, dass die Kommunalvertreter auch alles verstanden haben, was das Ministerium vorgetragen hat? Was geschieht, wenn der Kommunalvertreter durch die Prüfung rasselt? Wird dann das demokratische Votum der Gemeindevertretung außer Kraft gesetzt und es muss ein neuer Vertreter gewählt werden? – Alles Fragen mit denen wir uns vorher beschäftigen müssen.

Der Antrag schreibt weiter die Schulung der Aufsichtsratsmitglieder nachdem sie ins Amt gewählt wurden vor. Nehmen wir einmal an, eine Gemeindevertretung schickt aus ihren Reihen einen Unkundigen, müsste dann die erste Aufsichtsratssitzung so lange warten, bis die erforderliche Schulung abgeschlossen ist?
Und führt die Schulungspflicht nicht dazu, dass nur noch bestimmte Berufsgruppen in der Kommunalpolitik bestehen können und die anderen das Verfahren als Ausschusskriterium verstehen und es vielleicht sogar in diesem Sinne angewandt wird? Kurz gesagt: werden dann in unseren Gemeindevertretungen nur noch Wirtschaftsfachleute und Juristen sitzen?
Der Gesetzentwurf wirft erst einmal mehr Fragen als Antworten auf. Für uns als SSW sind Politiker nicht im Vorwege ungeeigneter als andere Personen aus anderen Bereichen, die in Aufsichtsräte entsandt worden sind und möglicherweise muss das Übel eher bei der Wurzel angepackt werden – und das sind eher die Vorstände als die sie kontrollierenden Aufsichtsräte.

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