Tale · Flemming Meyer · 28.09.2005 Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10)

Die Beschlussempfehlung zum Entwurf der Novelle des G 10-Gesetzes trägt zu meinem Bedauern die deutliche Handschrift einer großen Koalition. Das bedeutet, dass die Opposi-tion zu kurz kommt. Der Eindruck drängt sich auf, dass sowohl die parlamentarische Beteiligung, als auch die regierungsunabhängige Kontrolle als überflüssiges Beiwerk betrachtet werden. Das kommt einer Geringschätzung des Parlaments gleich. Der Landtag verliert ja nicht dadurch seine Funktion, weil die beiden größten Parteien nun die Regie-rung stellen. Demokratie besteht nun mal zum größten Teil aus Verfahren.

Wir werden uns also nicht damit abfinden, dass die Oppositionsfraktionen ausgegrenzt werden sollen. Das ist kein Heldenstück.

Die Art und Weise der Besetzung der G 10-Kommission ist an sich kein großer politischer Punkt. Dafür ist das Thema nicht öffentlichkeitswirksam genug. Dennoch befürchtet der SSW, dass mittels der Vorlage parlamentarische Mechanismen ausgehöhlt werden. Wenn es uns selbst nicht so genau darauf ankommt, dann stützen wir parlamentsskeptische Haltungen. „Freedom dies by inches“ sagen die Engländer, die den Parlamentarismus  in der Neuzeit erfunden haben.

Die schleichende Entmachtung des Landtages ist aus Sicht des SSW die weitaus größere Gefahr als die, dass extremistische Fraktionen in die G 10-Kommission entsandt werden.
 
Die Haltung des SSW hingegen ist: Im Zweifel für die Demokratie und für das Parlament, den Souverän. Der SSW lehnt daher die Beschlussempfehlung ab.
Wagen Sie mehr Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD.

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