Tale · Flemming Meyer · 27.02.2008 Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes


Zuerst einmal möchte ich mich nochmals für die ursprüngliche Initiative der FDP bedanken, die erst dazu geführt hat, dass wir heute ein Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz beschließen können. In der ersten Lesung zum Gesetzentwurf der FDP habe ich für den SSW einige Bedenken vorgetragen, auf die ich nochmals eingehen möchte.

Wir haben seinerzeit Bedenken hinsichtlich der Einrichtung einer Gutachterkommission bei Lebendspenden geäußert. Dabei ging es uns darum, dass wir nicht ein Gremium einrichten, dass bei veränderter Rechtslage dann wesentlich mehr Lebendspenden zulassen könnte, als es heute schon möglich ist. Wir als SSW haben erhebliche Schwierigkeiten mit einer weiteren Ausweitung von Lebendspenden. Deshalb wollen wir eine solche Gutachterkommission auch wieder neu diskutieren, sollten die Lebendspenden gravierend ausgeweitet werden. Wir haben uns aber in den Beratungen im Ausschuss davon überzeugen lassen, dass ein Gutachtergremium derzeit notwendig ist, um ein transparentes Verfahren hin zu bekommen. Ohne gutachterliche Stellungnahmen wären wir nicht in der Lage, abgewogene Entscheidungen treffen zu können und später auch nachweisen zu können, vor welchem Hintergrund Entscheidungen hinsichtlich einer Lebendspende getroffen wurden.

Auch die Frage der Finanzierung der Transplantationsbeauftragten war Gegenstand der Debatte in der ersten Lesung. Wir können jetzt feststellen, dass der Transplantationsbeauftragte nach dem vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und SPD für seine Aufgaben frei zu stellen ist. Darüber hinaus muss die ärztliche Klinikleitung auch die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sicherstellen. Damit ist klar, dass ein Transplantationsbeauftragter nicht finanziell draufzahlen muss, wenn er diese Tätigkeit übernimmt. Wird in einer Klinik ein Transplantationsbeauftragter benannt, wird er freigestellt und seine bisherigen Aufgaben müssen in entsprechendem Umfang von anderen übernommen werden.

Hinsichtlich der Transplantationsbeauftragten wurde im Ausschuss noch die Frage aufgeworfen, ob ausschließlich Ärzte diese Tätigkeit ausüben sollten oder ob auch pflegerische Kräfte unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Transplantationsbeauftragte sein können. Im CDU/SPD-Gesetzentwurf hat man sich dafür entschieden, auch pflegerische Kräfte mit langjähriger Erfahrung in der Intensivpflege, als Transplantationsbeauftragte zuzulassen. Wir glauben, dass dieser Weg richtig ist. Die pflegerischen Berufe erfordern heute schon ein hohes Maß an Fachwissen und in Zukunft wird die Bedeutung der Pflege eher noch zunehmen als abnehmen. Darüber hinaus meinen wir, dass eine ganzheitliche Betrachtungsweise hier angebracht ist. Sowohl Ärzte als auch die Pflegerinnen und Pfleger sind an den Entscheidungen und den Behandlungsabläufen beteiligt. Daher muss es auch möglich sein, dass man aus beiden Berufsgruppen entsprechend geeignetes und erfahrenes Personal als Transplantationsbeauftragte benennen kann.

Wir können uns schon vorstellen, dass es zuerst einmal gewöhnungsbedürftig ist, dass eine pflegerische Kraft im Fall der Fälle gegenüber den Ärzten entsprechende Untersuchungen des hirntoten Patienten veranlassen kann. Aber in einem modernen Betrieb, wie es ein Krankenhaus ist, ist kein Platz für Standesdünkel, sondern hier geht es um eine schnelle und zuverlässige Organisation von Abläufen. Und dieses können gerade auch Pflegekräfte gewährleisten.

Neben all den organisatorischen Fragen, die durch das Gesetz gelöst werden sollen, stellt sich aber immer noch die Frage, wie man die Zahl der Organspenden steigern kann. Schleswig-Holstein hat hier einen Nachholbedarf und schon in der letzten Debatte zum Gesetz habe ich deutlich gemacht, dass man deutschlandweit eine Informationskampagne starten müsste, damit mehr Organe gespendet werden. Eine solche Kampagne ist teuer, aber ohne eine solche breite Information nützen die besten Gesetze und Ausführungsgesetze nichts. Damit also unser Gesetz, das wir heute beschließen, auch wirklich wirken kann, werden wir um eine Ausweitung der Informationen über Organspenden nicht herum kommen.

In den Beratungen haben wir feststellen können, dass es kaum noch einen großen politischen Dissens in Bezug auf ein Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz gibt. Unsere Bedenken sind in den Ausschussberatungen ausgeräumt worden und wir haben die Hoffnung, dass durch das vorliegende Gesetz mehr Sicherheit in Bezug auf die Organspende geschaffen werden kann. Deshalb werden wir dem Gesetz zustimmen.

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