Tale · Flemming Meyer · 12.12.2002 Gesetz zur Errichtung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein

In den letzten Wochen und Monaten konnten wir der Presse entnehmen, wie dramatisch die finanzielle Situation des Universitätsklinikums Kiel ist. Es ist von einem zu befürchtenden Defizit in Höhe von ca. 14 Mio. Euro die Rede. Und auch wenn das Universitätsklinikum Lübeck zum jetzigen Zeitpunkt noch einen ausgeglichenen Haushalt aufweist, sind ähnliche Entwicklungen aber auch dort zu erwarten - dies geht deutlich aus dem Grobkonzept des Beratungsunternehmens Roland Berger hervor.

Diese Entwicklung unterstreicht also die Notwendigkeit des Handelns. Daher hat der SSW bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass vor diesem Hintergrund die Fusion der beiden Universitätsklinika ein Schritt in die richtige Richtung ist. Allerdings muss sichergestellt werden, dass damit umfangreiche, sinnvolle und zielführende Umstrukturierungen einhergehen. Nur dann wird man die hoch gesteckten Ziele - nämlich den Erhalt und Ausbau einer international konkurrenzfähigen Hochschulmedizin und Krankenversorgung auf höchstem Niveau - erreichen.

Die Weichen hierfür werden durch das geänderte Hochschulgesetz gestellt. Aber dass sich diese bundesweit bisher einzigartige Fusion zweier Universitätskliniken nicht ohne weiteres durchführen lässt, war uns bereits im Vorfeld klar. So hat die Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich gemacht, wie viele unterschiedliche Interessen betroffen sind.

Zum einen stößt die geplante Schwerpunktbildung in den Bereichen Forschung und Lehre sowie Krankenversorgung auf ein geteiltes Echo. Der SSW unterstützt hier die Auffassung der Landesregierung, dass mit der Fusion natürlich auch eine solche Schwerpunktbildung einhergehen muss. Nur so kann man die immer knapper werdenden Mittel sinnvoll und zielgerichtet verteilen.
Wir brauchen keine Standorte, die sich gegenseitig Konkurrenz machen. Was wir brauchen, sind zwei sich ergänzende Standorte, die es sich leisten können, ihre Stärken auszubauen und die gemeinsam auf dem Markt konkurrenzfähig sind.

In diesem Zusammenhang halten wir auch die Möglichkeit der Bildung von abteilungsübergreifenden Organisationseinheiten in Form von Zentren für eine sinnvolle Option auf die Zukunft. Andere Universitätskliniken wie z.B. das UKE in Hamburg machen dies bereits vor. Durch eine am Behandlungsprozess orientierte Zusammenfassung einzelner Bereiche werden unwirtschaftliche und konfliktträchtige Schnittstellen reduziert. Dies nutzt den Patienten und erhöht die Chance auf eine zumindest kostendeckende Erbringung der Leistungen.

Auch wurde in der Anhörung deutlich, dass aus unterschiedlichen Richtungen ein starker, schlagkräftiger Vorstand gefordert wird. Wir bedauern, dass dieses nur bedingt berücksichtigt worden ist. Noch immer besteht die Möglichkeit, die Position des Vorstandes für Krankenversorgung nebenberuflich wahrzunehmen. Sollte dieses so umgesetzt werden, wird der Vorstand seinen Aufgaben nicht in vollem Umfang gerecht werden. Im Verantwortungsbereich des Vorstandes für Krankenversorgung liegen die für die Entwicklung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein wesentlichen Themenfelder wie z.B.
- die Umsetzung der geplanten standortübergreifenden Schwerpunktbildung und
- die mit der Einführung der neuen Fallpauschalen erforderlichen Reorganisationmaßnahmen in der Krankenversorgung.

Wie soll der Vorstand für Krankenversorgung diesen Aufgaben gerecht werden, wenn er oder sie nebenbei eine Klinik von der Größe eines Kreiskrankenhauses leitet, forscht, Studierende unterrichtet und Privatpatienten behandelt? Ganz abgesehen von den zeitlichen Problemen bestehen durch die enge Verzahnung Abhängigkeiten, die zukunftsweisenden und strategischen Entscheidungen eher im Weg stehen als sie zu unterstützen.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die regierungstragenden Fraktionen dem Wunsch nachgekommen sind, als viertes Vorstandsmitglied ein hauptamtliches Vorstandsressort für Krankenpflege und Patientenservice vorzusehen. Nur so kann aus unserer Sicht eine einheitliche pflegerische Versorgung auf hohem Niveau sicher gestellt werden. Auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, die in absehbarer Zeit zu einem Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal führen könnte, ist es erforderlich, diesem Bereich auf Vorstandsebene ausreichend Gewicht zu verleihen.

Allerdings darf diese Lösung nicht dazu führen, dass auf Vorstandsebene eine Trennung der Berufsgruppen gelebt wird. Die Zeiten, in denen dieses möglich war, sind endgültig vorbei. Gerade vor dem Hintergrund der Finanzierung nach DRG´s (Fallpauschalen also), die sich stark an den Prozessen orientieren, geht es nicht darum, Vorteile für die einzelnen Berufsgruppen zu erzielen. Vielmehr sind Diagnose, Therapie und Pflege Teil eines Gesamtprozesses, der nur dann wirtschaftlich und in hoher Qualität erbracht werden kann, wenn sich alle dieser gemeinsamen Aufgabe bewusst sind und sich ihr stellen. Standesdünkel und Berufsgruppenegoismen haben dort keinen Platz. In diesem Sinne wünschen wir den Entscheidern eine glückliche Hand bei der Auswahl der zukünftigen Vorstandsmitglieder des UK S-H.

Der zukünftige Erfolg des Universitätsklinikums ist aber nicht nur von organisatorischen und strukturellen Veränderungen abhängig. Entscheidend ist, dass diese auch gelebt werden. Hierzu braucht man motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit den Zielen "ihres" Universitätsklinikums identifizieren. Der SSW ist der Auffassung, dass die über die Medien ausgetragene Standortdiskussion der letzten Wochen nicht unbedingt motivationsfördernd ausgewirkt hat. Darüber hinaus reißt sie Gräben, wo etwas zusammengeführt werden soll.

Im Universitätsklinikum Lübeck finden regelmäßig "aktive Mittagspausen" und sogar Warnstreiks statt, die zeigen, dass unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern große Verunsicherung herrscht. Zur dieser trägt auch bei, dass es den Tarifparteien bisher nicht gelungen ist, eine Vereinbarung zu schließen, die sich an der Modernisierungsvereinbarung des Landes orientiert. Wenn man sich vor Augen hält, dass 70 % der Kosten in den Universitätsklinika Personalkosten sind, wird deutlich, dass unmotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig den Ruin eines Großklinikums mit über 10.000 Beschäftigten bedeuten könnten. Wir fordern daher die Landesregierung auf, möglichst bald für klare Verhältnisse zu sorgen und den Beschäftigen reinen Wein einzuschenken, um ihnen die Angst vor Änderungskündigungen und die Ungewissheit über den zukünftigen Verwaltungssitz zu nehmen.
Auch sollte die Landesregierung dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein die Möglichkeit einräumen, seine Führungskräfte leistungsgerecht zu bezahlen. Die Aufgaben, die zu bewältigen sind wie z.B. die Erzielung von Einsparpotenzialen in Millionenhöhe im Einkauf fallen nicht vom Himmel. Eine starre Fixierung auf den BAT ist hier eher hinderlich und wird nicht die Führungskräfte an das UK S-H binden, die es braucht, um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes haben wir den Rahmen geschaffen, um das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein auf den Weg zu bringen. Dass dieser Weg nicht einfach zu bestreiten sein wird, dürften uns die bisherigen Erfahrungen gezeigt haben. Hier hätten wir uns von der Landesregierung von vornherein eine deutlichere Zielvorgabe an die Universitätskliniken Kiel und Lübeck gewünscht. Aber jetzt liegt es in der Hand des UK S-H selbst den Zusammenführungsprozess erfolgreich fortzusetzen.

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