Speech · 25.03.2009 Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig-Holstein (LBNeuG)

Mit der Föderalismusreform haben die Länder bekanntlich neue Spielräume erhalten, die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten - Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht - länderspezifisch zu reformieren. Allerdings zeigt die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetz, dass sie nicht wirklich daran interessiert ist, das Beamtenrecht in Schleswig-Holstein zu modernisieren.
Aus unserer Sicht ist nicht nur die Schaffung eines einheitlichen norddeutschen Musterbeamtengesetzes gescheitert, auch die Ausgestaltung des Beamtenrechts zeigt nur wenige positive und innovative Ansatzpunkte, so dass wir dem Entwurf im Interesse der Beamtinnen und Beamten des Landes nicht zustimmen können.

Kritisch sind aus Sicht des SSW an erster Stelle die neuen Regelungen zu Arbeitszeit und Altersgrenzen. Schon die gesetzliche Festschreibung der Arbeitszeit auf 41 Stunden ist eine Anmaßung, die nur noch von den fünf unvergüteten Stunden Mehrarbeit pro Monat getoppt wird. Aber auch die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre widerspricht sämtlichen - ursprünglich mal sozialdemokratischen - Ideen der Verjüngung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Arbeitsfähigkeit alternder Menschen ist individuell sehr unterschiedlich und von der Arbeitssituation abhängig und schon heute bleiben nur 20% der Beamtinnen und Beamten bis 65 Jahre im gehobenen Dienst. Die Weiterführung der Altersteilzeit zumindest bis Ende 2012 ist hier also nur eine Erfüllung der Minimalforderungen.

Die Kritik am vorliegenden Gesetzesentwurf lässt sich aus unserer Sicht fortführen. Die Mindestabstandsfrist von einem auf zwei Jahre zu verlängern, entbehrt unseres Erachtens jeglicher plausiblen Begründung. Ebenso ist die Versetzung von Beamtinnen und Beamten ohne deren Zustimmung eine so konservative Ausrichtung, dass man sich nach den Beweggründen für eine solche Regelung fragt. Die konservative Orientierung wird auch in der Ablehnung des FDP-Antrags zur Ungleichbehandlung von in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten deutlich. Die Ignoranz der gesellschaftlichen Wirklichkeit gegenüber, die daraus abgeleitet werden kann, spricht wirklich Bände, was auch für die als Begründung angeführte Stellungnahme des Innenministeriums gilt:
„Die Vorschriften des Besoldungs- und Versorgungskreises regeln jedoch keine Schlechterstellung wegen einer der oben genannten Kriterien, sondern sie regeln positiv eine Besserstellung bestimmter Konstellationen, zu denen die Ehe gehört.“
Ich frage Sie daher, liebe Kolleginnen und Kollegen: Warum ist dies keine Schlechterstellung von in Lebenspartnerschaften lebenden Beamten? Das ist wirklich eine Argumentation für Fortgeschrittene!

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist also alles andere als ein großer Wurf. Der geplanten Einsparung der Jubiläumszuwendung haftet vor diesem Hintergrund fast etwas Symbolisches an. Für den SSW sage ich jedenfalls: Wir treten für ein modernes öffentliches Dienstrechtes ein. Und genau dafür steht das vorliegende Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts nicht. Daher begrüßen wir, dass der „Struck´sche Grundsatz“ - kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hinein kam - nun doch noch zum Tragen kommt. Es liegt ein umfassende Paket von Änderungen vor, in erster Linie eingebracht von den Regierungsfraktionen und der FDP.
Positiv festzuhalten ist dabei, dass die Große Koalition eine Reihe von Anregungen aus den abgegebenen Stellungnahmen aufgegriffen hat. Soll heißen: Sie tragen insgesamt zu einer wesentlichen Verbesserung des Gesetzentwurfes bei. Dennoch wird der SSW den Änderungsantrag der FDP unterstützen. Entscheidend ist dabei auch unserer Sicht, dass nur dort die Gleichbehandlung der in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten in das Beamtengesetz aufgenommen wird. Ich erspare mir in dieser Hinsicht weitere polemische Aussagen. Es kann aber ganz einfach nicht angehen, dass der Landtag seine eigenen Vorgaben nicht umsetzt. Bis die CDU am letzten Donnerstag ausscherte, gab es eine Mehrheit für diese Gleichbehandlung, liebe Kolleginnen und Kollegen!

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