Tale · Flemming Meyer · 30.05.2013 Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs

Mit der Verabschiedung des Tariftreuegesetzes haben wir in Schleswig-Holstein einen Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit geschaffen, weil künftig nur die Unternehmen die Zuschläge für öffentliche Aufträge erhalten dürfen, die nachweislich entsprechende Tariflöhne zahlen. Für uns als SSW ist es wichtig, dass Tariflöhne eingehalten und Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden. Oder andersrum, Unternehmen die diese Kriterien einhalten sollen auch die Chance haben den Zuschlag für öffentliche Ausschreibungen zu bekommen. Dies sorgt für fairen Wettbewerb und sichert die Existenz der hiesigen Unternehmen.
In diesem Kontext ist nun auch der vorliegende Gesetzentwurf zu sehen. Das sogenannte Korruptionsregistergesetz trägt zu fairen Wettbewerb bei. Damit schaffen wir ein Instrument das unzuverlässige Unternehmen identifiziert, damit diese nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren.
Unternehmen, die gegen Tariftreubestimmungen oder Mindestlohnvorgaben verstoßen oder anders wettbewerbswidrig am Markt agieren, fügen den redlichen Unternehmen einen wirtschaftlichen Schaden zu. Sie belasten die öffentlichen Haushalte mit zusätzlichen Kosten und schüren das Misstrauen der Bevölkerung in die Verwaltung. Dies gilt es zu unterbinden.
Wir wollen die zuverlässigen und gesetzestreuen Unternehmen stärken und es sind diese Unternehmen, die die Chance haben sollen öffentliche Aufträge zu bekommen.

Mit dem Register bekommt der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, die Zuverlässigkeit eines Anbieters zu überprüfen. Damit kann gezielt untersucht werden, ob ein Anbieter „sauber“ ist oder ob ihm Verfehlungen nachgewiesen wurden. Damit kann Unternehmen, zumindest für eine bestimmte Dauer, der Zugang zu öffentlichen Aufträgen verwehrt werden.
Wir stärken damit nicht nur die Position der öffentlichen Auftraggeber gegenüber korrupten Unternehmen sondern sorgen darüber hinaus auch für einen fairen Wettbewerb, im Sinne der zuverlässigen Unternehmen.

Es wäre natürlich wünschenswert gewesen, wenn wir eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise in Form eines bundesweit geführten Registers hinbekommen hätten. Dies ist derzeit politisch nicht realisierbar. Aus diesem Grund streben wir zumindest ein gemeinsames Register mit Hamburg an. Hierbei ist aus Sicht des SSW nicht ausgeschlossen, dass auch andere Länder sich einem solchen Register anschließen.

Ich möchte aber klarstellen, dass niemand befürchten muss, auf Verdacht im Register eingetragen zu werden. Nur wem korruptionsrelevante oder andere Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr nachgewiesen wurden, wird in dem Register geführt. Die harsche Kritik des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein am Gesetzentwurf geht meines Erachtens am Thema vorbei. Niemand wird kriminalisiert und niemandem wird unterstellt sich mittels krimineller Energie öffentliche Aufträge zu ergattern. Dies ist schlicht eine falsche Darstellung.
Vielmehr geht es darum, die zuverlässigen Unternehmen zu stärken, indem unzuverlässige Unternehmen ausgeschlossen werden.

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