Tale · Flemming Meyer · 23.08.2012 Gleichstellung der allgemein bildenden Ersatzschulen

Der Antrag der FDP Drs.18/77 zeigt, in welch einem Zeitalter sie sich gerade befindet.
Mit großem Kopfschütteln hat der SSW den Antrag gelesen. Nach fast drei Jahren mit Regierungsverantwortung und einem Bildungsminister Klug, der die Verantwortung für das zuständige Ministerium hatte, wurde nichts für die allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft erreicht. Diese haben viele Jahre Schülerkostensätze in einer Höhe von 80 Prozent erhalten, dem entgegen bekommen die öffentlichen Schulen in Schleswig Holstein eine 100-prozentige Förderung durch das Land Schleswig Holstein.

Die Landesregierung wird in diesem Antrag aufgefordert bis zur 9. Tagung einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung vorzulegen. Diese soll eine Gleichstellung mit den allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft und den dänischen Schulen vorsehen. Es ist natürlich lobenswert, dass die FDP jetzt ihre Oppositionsrolle ernst nimmt und die jetzige Landesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung vorzulegen. Doch wir wollen nicht vergessen, dass sie es selbst war, die in der 17. Wahlperiode ausreichend Zeit und Verantwortung für dieses wichtige Thema hatte.

Letztendlich vergleicht die FDP mit Ihrem Antrag wieder einmal Äpfel mit Birnen. Genauer gesagt: Die deutschen allgemein bildenden Ersatzschulen mit den Schulen der dänischen Minderheit. Das ergibt zwar eine schöne Tüte Obst mit vielen Vitaminen, aber eben mit unterschiedlichen Preisen und unterschiedlicher Herkunft.

Schulen in privater Trägerschaft sind eine Alternative zur öffentlichen deutschen Schule. Genau hier liegt der große Unterschied zwischen den Schulen in privaten Trägerschaft und Minderheitenschulen des Dänischen Schulvereins. Artikel 8 Abs. 4 der Landesverordnung lautet: ,,Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob Ihre Kinder die Schule einer nationalen Minderheit besuchen sollen.“ Die Wahlmöglichkeit setzt voraus, dass das Land die Grundlagen dafür schafft, dass die Wahlmöglichkeit überhaupt ausgeübt werden kann. Daher müssen die Dänischen Schulen entsprechend gleichgestellt werden. Und aufgrund Ihres besonderen Verfassungsranges haben sie im Gegensatz zu anderen freien Schulen auch einen Anspruch auf eine 10o-prozentige Förderung.

Die FDP zeigt wieder einmal, dass bei ihr in Sachen Minderheit wenig hängen geblieben ist. Unsere Koalitionsabsprache ist allem Anschein nach nur eine leichte Sommerlektüre gewesen. Dieses wird in den vielen Anträgen der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung und heutigen Opposition, deutlich. Vielleicht zeigen uns diese Anträge aber auch nur, dass sich die neue Regierung auf dem richtigen Weg befindet, die Probleme der Menschen in Schleswig Holstein erkannt hat und diese lösen will. Gerne auch im Dialog mit den Menschen und der Opposition. Aber in Sachen Minderheitenpolitik und mit Blick auf den vorliegenden Antrag muss der SSW der FDP leider eine Absage geben. Aber falls sich doch noch der Wille zum Lernen zeigt, sind wir natürlich gerne bereit, Nachhilfe zu geben.
Unser Änderungsantrag zur verbesserten Förderung der allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft nimmt die Betroffen mit. Ihre berechtigten Interessen werden in diesem Prozess eingebunden. Dies ist ein Beispiel dafür, wie Politik mit den Betroffenen gemacht wird - nicht über ihre Köpfe hinweg.

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