Tale · 15.12.2004 Große Juristische Staatsprüfung

Seit dem 4. Mai 1972 gibt es bereits eine gemeinsame Zusammenarbeit der norddeutschen Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen im Bereich der Juristenausbildung und hier insbesondere der Prüfungsanforderungen. Denn damals wurde der jetzt geltende Staatsvertrag über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung von den genannten Ländern unterzeichnet. Diese Zusammenarbeit der norddeutschen Ländern im Bereich der Juristensausbildung hat sich meines Wissens in den vergangen Jahren bewährt. Deshalb ist es sinnvoll diese Zusammenarbeit vor veränderten Rahmenbedingungen auch in Zukunft fortzusetzen.

Denn heute liegt uns in Gesetzesform eine Änderung des Staatsvertrages vor, die im November 2004 zwischen Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen unterzeichnet wurde. Hintergrund ist die Reform der Juristenausbildung, die im Juli 2002 vom Bund beschlossen wurde und zum 1. Juli 2003 in Kraft getreten ist. Mit dieser Reform wird die bisher geltende „Große Juristischen Staatsprüfung“ durch den Begriff der „zweiten Staatsprüfung“ ersetzt.

Inhaltlich stellt diese Änderung eine Modernisierung der Juristenausbildung dar mit einer stärkeren Konzentration der Ausbildung auf die anwaltliche Tätigkeit. So wird die Rechtsanwaltpflichtstation auf neun Monate verlängert und die Anforderung an das Bestehen der Prüfung weiter erhöht. Es bleibt künftig den Ländern überlassen, den Ergänzungsvorbereitungsdienst z. B. die Dauer und Bezahlung selbst zu regeln. Das gilt auch für die Bezüge der Referendare. Hintergrund der Reform ist die von den Interessenverbänden der Rechtsanwälte geforderte bessere Ausbildung des Nachwuchses.

In diesem Zusammenhang wird schon seit langen in Juristenkreisen eine Diskussion über eine Abkehr der Einheitsausbildung geführt. So fordert der Deutsche Anwaltverein in einer Stellungnahme vom 13. Dezember dieses Jahres den Nachwuchs der Anwaltschaft in Zukunft selbst ausbilden zu können. Ziel sei es eine Spezialisierung der Juristensausbildung, ausgerichtet auf die jeweiligen Berufe, zu erreichen. Jeder Beruf, ob Richter, Anwalt oder Jurist in der Wirtschaft, hat seine eigenen speziellen Anforderungen, für die der Nachwuchs ausgebildet werden müsse. Dies könne nur in einer eigenen berufsbezogenen Ausbildung geschehen.

So weit sind wir noch nicht, aber mit der Reform der Juristenausbildung von 2002 ist ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden. Der heutige Staatsvertrag mit Hamburg und Bremen setzt diese Reform konsequent und sinnvoll in Schleswig-Holstein um. Wobei es letztendlich auch noch wichtig ist zu erwähnen, dass die Bestimmungen des vorliegenden Staatsvertrages auch eine angemessene Kostenverteilung und Kostentransparenz zwischen den Ländern sichern.

Wir werden der heutigen Ausschussüberweisung zustimmen und auch am Freitag diesem Gesetz zur Änderung des Staatsvertrages zustimmen.

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