Pressemeddelelse · Lars Harms · 19.03.2015 Gute Neuigkeiten für die Angestellten im ÖPNV-Bereich

Der beratende Ausschuss für die Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen nach dem Tariftreuegesetz hat heute einstimmig eine Empfehlung zu repräsentativen Tarifvertragswerken im Bereich des ÖPNV abgegeben. Hierzu erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Gut, dass sich jetzt auch eine Lösung für die Arbeitnehmer im öffentlichen Personennahverkehr abzeichnet. Sobald die entsprechende Rechtsverordnung auf den Weg gebracht ist, wird es auch für sie einschlägige Tariflöhne geben, die nach dem Tariftreuegesetz zugrunde zu legen sind. 

Dann steht auch dem Kreis Dithmarschen nichts mehr im Wege, das laufende ÖPNV-Ausschreibungsverfahren vollumfänglich nach den Bestimmungen des Tariftreuegesetzes zu gestalten. 

Das ist gut, für die Beschäftigten als auch für die Fahrgäste. Denn nur so lässt sich gewährleisten, dass das qualitativ beste Angebot den Zuschlag erhält und nicht jenes Unternehmen, das am meisten beim Personal spart. 

Zudem kann der Kreis Dithmarschen beschließen, dass die Vergabe an einen Betriebsübergang geknüpft wird, um eine vollständige Übernahme des bisherigen Personals zu gewährleisten. Sollte dies bisher nicht geschehen sein, besteht laut § 5 Tariftreuegesetz übrigens auch im laufenden Verfahren noch die Möglichkeit, diese wünschenswerte Maßnahme zu ergreifen. 

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