Tale · Lars Harms · 14.12.2022 Hafenschlick für den Küstenschutz nutzen

„Das „Sondervermögen Hafenschlick“ ist richtig, um die Elbanliegerhäfen zu ertüchtigen, um unsere beiden landeseigenen Häfen in Büsum und Husum zu sanieren und um die Grundlagen dafür zu schaffen, dass der Hafenschlick in Zukunft für den Küstenschutz genutzt werden kann.“

Lars Harms zu TOP 38 - Schnelle Lösung beim Hafenschlick (Drs. 20/509)

Die beste Lösung für den Hamburger Hafenschlick - also für den Schlick, der aus den Hafenbecken ausgebaggert werden muss - ist immer noch, ihn zu nutzen und nicht zu verklappen. Deshalb macht die Nutzung als Material für den Küstenschutz ja auch Sinn. Wir als SSW haben das schon immer gefordert und wir haben dies ja auch schon vor Jahren in Bezug auf die Ausbaggerungen im Nord-Ostsee-Kanal angemahnt. In Husum hat man nun einen entsprechenden Versuch gestartet und dort in Hafennähe Schlick abgelagert und die ersten Resultate sind vielversprechend. Der dort abgelagerte Schlick kann auch für den Deichbau genutzt werden. Würde man nun mit dem Hafenschlick aus Hamburg genauso verfahren wollen, bräuchte man entsprechende Zwischenlagerungsflächen und eine entsprechende gute Hafenanbindung. Hierfür benötigen wir Flächenerwerb, Genehmigungsverfahren und natürlich auch noch die Umsetzung der Maßnahmen inklusive der Ertüchtigung eines Hafens. Die Möglichkeiten zur Nutzung des Hamburger Hafenschlicks sind also da, aber sie benötigen noch etwas Zeit.
Deshalb werden wir wohl nicht um eine kurz- und mittelfristige Vereinbarung über die Ablagerung des Hafenschlicks in der Nordsee herumkommen. Es macht Sinn, hier eine zehnjährige vertragliche Vereinbarung anzustreben, um so Planungssicherheit zu bekommen. Und es ist richtig, in Zukunft nicht mehr der Nationalparkstiftung das daraus gewonnene Geld zukommen zu lassen. Der Kapitalstock der Stiftung ist groß und die Erträge können für nachhaltige Maßnahmen in den Bereichen Natur, Fischerei und Tourismus eingesetzt werden. Daher ist es eben auch richtig, die zukünftigen Gelder in ein transparentes Sondervermögen einzubringen. Und hier, meine Damen und Herren, müssen wir uns mit dem Hamburgern einigen, was daraus finanziert werden soll. Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen steht, dass diese Gelder am besten für die grün-blaue Infrastruktur genutzt werden soll. Das ist richtig, muss aber noch spezifiziert werden.
Wir haben für uns drei Bereiche identifiziert, die genau hier hineinpassen. Da ist zum ersten die Unterstützung der Elbanliegerhäfen, die sehr unter den Folgen der Elbvertiefung leiden müssen. Hier muss diesen Elbanliegern geholfen werden und das dürfte auch im Interesse der Hamburger liegen. Das heißt, Ausbaggerungen der versandeten Häfen und die Ertüchtigung der kleinen Häfen sind dringend notwendig und das Ganze führt dann ja auch zu einer Entspannung der Situation.
Der zweite Punkt spricht ein Eigeninteresse Schleswig-Holsteins an. Wir haben unsere landeseigenen Häfen an der Westküste. Hier vor allem die Häfen Büsum und Husum. Wir haben schon derzeit nicht genügend Mittel, um dort unsere eigene Infrastruktur erhalten zu können. Die Bedarfe was Ausbaggerungen, Sanierung von Kaianlagen, Verbesserung der Erreichbarkeit von Land und von See aus sind bei beiden Häfen immens. Wenn wir wollen, dass diese beiden landeseigenen Häfen weiter für die Versorgung des Landes zur Verfügung stehen sollen, und wenn wir wollen, dass beide Häfen weiter touristisch genutzt werden, dann müssen wir unser Eigentum dort auch wieder auf Vordermann bringen. Das ist echte grün-blaue Infrastruktur, die zudem sogar uns gehört. Dafür sollten wir auch Mittel aus diesem Sondervermögen nutzen.
Und der dritte Punkt ist eben die Nutzung des Schlicks für den Küstenschutz. Damit dies möglich wird, muss es Investitionen geben. Ich habe es ja gerade eben schon erwähnt. Wir brauchen Flächen, müssen Genehmigungsverfahren umsetzen und wir müssen unsere Häfen entsprechend ertüchtigen. Das alles kostet Geld und für diese nachhaltige Lösung sollten wir eben genau dieses „Sondervermögen Hafenschlick“ einsetzen.
Das „Sondervermögen Hafenschlick“ ist richtig, um die Elbanliegerhäfen zu ertüchtigen, um unsere beiden Landeseigenen Häfen in Büsum und Husum zu sanieren und um die Grundlagen dafür zu schaffen, dass der Hafenschlick in Zukunft für den Küstenschutz genutzt werden kann.

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