Tale · Flemming Meyer · 23.01.2014 In unserem Land wird mit dem externen Weisungsrecht sehr verantwortungsvoll umgegangen

Mit ihrem Antrag greift die CDU ein Thema auf, das schon länger diskutiert wird und in dem sich auch unsere Justizministerin Anke Spoorendonk bereits engagiert hat. Ich erinnere daran, dass sie sich bereits auf der Justizministerkonferenz im November des vergangenen Jahres gemeinsam mit Sachsen dafür ausgesprochen hat, eine Reform des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften ins Auge zu fassen.
Bedauerlicherweise hat sich die Mehrheit der Justizministerinnen und -justizminister schon gegen den ersten Schritt ausgesprochen, nämlich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung von Reformmöglichkeiten einzusetzen. Auch einem Vorstoß der Linken im Bundestag, der u.a. das Ziel einer Streichung der §§ 146 bis 149 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorsah, in denen auch das externe Weisungsrecht geregelt ist, blieb der Erfolg versagt.

Obgleich die CDU mit ihrem Antrag also auf einen längst fahrenden Zug aufspringt, erscheint es mir sinnvoll und geboten, das Thema auch im Landtag zu erörtern. Eine Öffnungsklausel im Bundesrecht, wie sie der Antrag ins Auge fasst, sieht vordergründig erst einmal sinnvoll aus. Angesichts des Meinungsbildes auf der Justizministerkonferenz dürften die Erfolgsaussichten einer solchen Bundesrats-Initiative allerdings gegenwärtig gering sein.

Wir sind uns sicher alle einig darin, dass in unserem Land in der jüngeren Vergangenheit und gegenwärtig mit dem externen Weisungsrecht sehr verantwortungsvoll umgegangen wird und es zu politischen Einflussnahmen nicht kommt. Das heißt im Klartext: Schon seit Jahren haben Justizminister gleich welcher politischer Couleur davon keinen Gebrauch gemacht. Es geht also im Wesentlichen darum, durch eine Beschränkung des externen Weisungsrechts diesen Zustand auch für die Zukunft abzusichern und schon den Anschein jeder möglichen politischen Einflussnahme zu minimieren. Dabei sollte eine weitere Entwicklung nicht außer Betracht bleiben, die eine ganz ähnliche Stoßrichtung verfolgt und für die sich unsere Justizministerin engagiert: eine größere Autonomie der Justiz. Ich glaube, das wäre der richtige Ort für die Beratungen. Die dazu in der Justiz eingerichtete Arbeitsgruppe hat den rechtspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen gestern ein spannendes „Eckpunktepapier für eine Strukturreform der Justiz“ vorgestellt, das es jetzt zu diskutieren gilt. Jedenfalls werden dabei völlig zu recht die Staatsanwaltschaften in die Überlegungen einbezogen. Zwar nehmen sie keine Rechtsprechungsaufgaben wahr. Ihre Ermittlungs- und Anklagetätigkeit bereitet aber die Rechtsprechung vor, so dass letztlich – wie es in dem Papier heißt – Gerichte und Staatsanwaltschaften „zwei ineinander greifende Arme der Justiz“ sind, die „gemeinsam den Rechtsstaat tragen“. Dies ist also der Hintergrund vor dem wir Reformmöglichkeiten des externen Weisungsrechts diskutieren müssen. Ebenfalls fest im Blick müssen wir auf der anderen Seite den Verfassungsgrundsatz der parlamentarischen Verantwortung haben, denn bei aller Nähe zur Rechtsprechung ist und bleibt staatsanwaltschaftliches Handeln Exekutivtätigkeit. Und was ich nicht will und was wir, denke ich, alle nicht wollen, ist eine Rückkehr zum Generalsstaatsanwalt als politischem Beamten! Irgendeine Form der Einflussnahme des Volkes auf die Tätigkeit der Exekutive muss es aber geben.

Deshalb sind die Regelungen ja so, wie sie sind. Ich möchte aber trotzdem noch einmal darauf hinweisen, dass Staatsanwaltschaften sich gegen diese mögliche Einflussnahme verwahren können und ihrerseits rechtliche Schritte bei einer solchen Einflussnahme einleiten können. Aber, meine Damen und Herren, wir reden hier über ein theoretisches Problem und deshalb sollten wir sehr vorsichtig in den Verhandlungen sein.

Vielen Dank!

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