Tale · Flemming Meyer · 12.12.1996 Initiative zum Opferschutz

Der Initiative der CDU-Fraktion zum Opferschutz stehen wir gespalten gegenüber. In der Pressemitteilung zu der Initiative wird eine Verbesserung des Opferschutzes angekündigt. Uns hat sich allerdings nicht so ganz entschließen können, wie eine tatsächliche Verbesserung des Schutzes von Opfern durch den vorliegenden Antrag erreicht werden kann.

Die Landesregierung soll in einem schriftlichen Bericht darstellen, welche Maßnahmen sie zur Verbesserung des Opferschutzes beabsichtigt. Bei dem Opferentschädigungsgesetz an sich handelt es sich bekanntlich um Bundesrecht. Das kann die Landesregierung nicht verbessern. Sie kann jedenfalls den Gesetzestext an sich nicht ändern.
Bei Maßnahmen der Landesregierung zur Verbesserung des Opferschutzes kann es sich demnach nur um solche Maßnahmen handeln, die mit der Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene zu tun haben. Es kann also nur um die Verwaltung, hier die Versorgungsämter, und den Modus ihrer Vorgehensweise bei Auszahlungen an Opfer strafbarer Handlungen gehen. Dies geht ja auch aus der im Antrag geforderten Erläuterung hervor.

Insgesamt fragen wir uns deshalb, warum Sie sich nicht mit einer kleinen Anfrage begnügen. Das wäre doch ein geeignetes und mit Sicherheit auch wesentlich günstigeres Instrument, wenn es um die Frage geht, ob die Landesregierung Bundesratsinitiativen plant, und gegebenenfalls, um welche es sich dabei handelt.

Darüber hinaus ist uns nicht ganz klar, worüber uns eine Übersicht über die Opferentwicklung in den letzten 10 Jahren Aufschluß geben soll. Aber das können Sie uns sicherlich erklären.

Das, was durch die Bürgerbeauftragte kritisiert worden ist, ist das Verhalten der hiesigen Versorgungsämter. Dabei geht es darum, daß Opfer von Straftaten Entschädigung meistens nicht nach Ergehen eines Urteils, sondern erst dann erhalten, wenn der Rechtsweg erschöpft ist, falls der Täter Rechtsmittel einlegt. Es ist nachvollziehbar, daß diese Situation für die Opfer von Straftaten unerträglich ist. Wie lange Strafprozesse dauern können, ist uns bekannt. Wenn der Verurteilte aber gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt, dann können Jahre vergehen, bis es zur rechtskräftigen Entscheidung in der Sache gekommen ist. Das kann nicht im Sinne der Opfer sein - und das kann damit auch nicht der Sinn des Opferentschädigungsgesetzes sein. Wir stimmen der Bürgerbeauftragten deshalb in ihrer Auffassung zu, daß das Opferentschädigungsgesetz stärker an den Opfern und ihren Belangen orientiert sein muß. Das heißt dann aber auch, daß man die Entscheidung über ein möglicherweise einzulegendes Rechtsmittel nicht abwarten sollte. Eine Entschädigung sollte spätestens nach dem in der Sache ergangenen, erstinstanzlichen Urteil erfolgen.

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