Speech · 10.03.2004 Jugendaufbauwerk in Schleswig-Holstein

Der SSW begrüßt, dass wir in dieser wichtigen Frage im Sozialausschuss so schnell eine parteiübergreifende Resolution auf dem Weg gebracht haben. Unser Dank gilt auch der Landesregierung und Wirtschaftminister Rohwer, der schnell auf das verheerende Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf reagierte. Sowohl der Wirtschaftsminister als auch der Sozialausschussvorsitzende Beran haben in Briefen an Wirtschaftsminister Clement und an den Vorstandsvorsitzenden der Bundesanstalt für Arbeit Wiese appelliert, vernünftige Lösungen für die weitere Vergabe von Aufträgen an die Jugendaufbauwerke in Schleswig-Holstein zu finden.

Das Urteil des OLG Düsseldorf kann weit über die Jugendaufbauwerke in Schleswig-Holstein hinaus zu schwerwiegenden nachhaltig negativen Auswirkungen auf die gesamte regionale Qualifizierungsstruktur führen. Nach dem Urteil vom 12.2.2004 dürfen sich öffentliche Träger, die aus staatlichen Mitteln gefördert werden – so wie die JAW in Schleswig-Holstein – aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mehr an Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit beteiligen, soweit sie mit ihren Leistungen im Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen stehen.

Gerade der weitaus überwiegende Teil der Aus- und Fortbildungsstätten ist eben nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet, sondern will benachteiligten Gruppen Hilfe geben. Dies kann langfristig auch dazu führen, dass bei Ausschreibungen auch kleine Aus- und Fortbildungsstätten keine Chancen mehr haben, Aufträge zu erhalten.

Die Folgen für die Aus- und Fortbildungsstruktur in Schleswig- Holstein wäre bei einer „eins zu eins“ Umsetzung des Urteiles verheerend. Die 20 JAW in Schleswig-Holstein bieten mit ihren 3.900 Plätzen und 600 Arbeitsplätzen vielen benachteiligten Jugendlichen und behinderten jungen Menschen berufliche Perspektiven. Bei den Jugendaufbauwerken können diese Gruppen über Aus- und Fortbildung berufliche Qualifikationen erlangen. Diese Strukturen dürfen nicht weg brechen. Den Schaden hätten ausschließlich die jungen Menschen, die dann nicht mehr gefördert werden.

Diese über viele Jahre sehr erfolgreiche Arbeit ist nun durch das Urteil in Gefahr geraten, da die meisten JAW von den Aufträgen der Bundesagentur abhängen. Deshalb haben alle Beteiligten an einem Strang gezogen um zumindest kurzfristig und übergangsweise eine freihändige Vergabe, wie sie im Urteil ausdrücklich enthalten ist, durch die Bundesagentur zu erreichen. Damit könnte eine Beteiligung an den Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und somit eine weitere Auslastung der Einrichtungen des Jugendaufbauwerkes ermöglicht werden.

Jetzt hat sich die Bundesagentur zumindest dazu bereit erklärt, ihre Ausschreibungspraxis bei Arbeitsmarkt-Maßnahmen zu korrigieren und bei Auftragsvergabe die Qualität der Angebote statt Preisdumping in den Vordergrund zu stellen. - Übrigens aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit. - Dieses könnte den JAW ein bisschen Luft geben, aber ob dass ausreichend ist, mag man bezweifeln. Der SSW ist immer noch der Auffassung, dass eine freihändige Vergabe der Auftrage kurzfristig der beste Weg zur Sicherung der Jugendaufbauwerke ist.

Aber langfristig geht kein Weg daran vorbei, dass nach konkreten Lösungen gesucht werden muss, die eine Überführung der derzeitigen Trägerstruktur – die meisten Träger sind Kommunen – in neue Rechtsformen ermöglicht, die dem Urteil Rechnung tragen. Einige JAW haben diesen Prozess schon in Gang gesetzt, so dass wir die Hoffnung haben das ein Teil der Arbeit der JAW auch langfristig erhalten bleiben kann. Allerdings bleibt die ganze Sache behaftet mit einem sehr bitteren Nachgeschmack: Wieso ist es nicht möglich gut funktionierende Weiterbildungseinrichtungen für benachteiligte Jugendliche weiter ohne Einschränkungen zu erhalten? Das wirft ein schlechtes Licht auf den Sozialstaat in Deutschland.

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