Tale · Flemming Meyer · 09.07.2010 Keine Kartografierung privater Funknetze

Sowohl mit der Hamburger Bundesratsinitiative zur Änderung des Datenschutzgesetzes als auch mit dem heute vorliegenden Ergänzungsantrag wird in Teilen rechtliches Neuland betreten. Bisher hinkt die Politik in vielen Bereichen der Regulierung technischen Fortschritts hinterher, häufig wird erst aus praktischen Erfahrungen heraus der Bedarf erkannt, etwas zu tun. In Bezug auf den heutigen Antrag kann ich daher nur feststellen: Besser jetzt, als nie.

Der heutige Ursprungsantrag von CDU/FDP basiert auf Erkenntnissen mit dem Unternehmen Google, das sich sowohl bei Street View als auch bei der weiteren Datenaufzeichnung nicht nur immun gegenüber dem deutschen Datenschutz gezeigt hat, sondern auch nur zugibt, was eh bekannt ist. Ich denke da an eine Innen- und Rechtsausschusssitzung, in der ein Vertreter von Google sich erst damit verteidigte, dass er ja nicht gefragt worden sei, ob noch mehr Daten aufgezeichnet werden. Und dann nach der Sitzung zurückruderte, weil doch mehr Daten aufgezeichnet wurden, als irgendjemand zugegeben hatte. Nach diesen Erfahrungen muss ich sagen, dass ich Google im Moment gar nichts mehr glaube.
Wo Street View in den USA eher als lustiger Spaß gesehen wird, ist das Vorhaben besonders in Schleswig-Holstein auf Kritik gestoßen. Nicht nur Molfsee wehrte sich gegen die Totalablichtung des Ortes. Auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie Politikerinnen und Politiker waren wütend über diesen Eingriff in die Privatsphäre.
Google möchte mit Street View nur die Menschheit bereichern und ihre Wünsche erfüllen, es muss aber für dieses Bundesland festgestellt werden, dass viele Menschen hier keinen Wert darauf legen, ihre Wohnung, ihren Garten oder ihr Auto im Internet wieder zu finden. Aus Schleswig-Holstein hat Google mittlerweile so viele Einsprüche erhalten, wie aus dem Rest der Bundesrepublik zusammen. Das totale Recht auf Transparenz wird hier abgelöst von dem Wunsch, einfach in Ruhe gelassen zu werden.

Aus unserer Sicht hat sich Google bei der kritischen Auseinandersetzung mit ihrem Vorhaben sehr unprofessionell, wenn nicht sogar dumm verhalten. Statt mit der Angst der Menschen vor Google als Big Brother sensibel umzugehen, hat das Unternehmen mit Ignoranz gegenüber unserem Datenschutz reagiert und fröhlich weitergemacht. Es ist daher vor allem der Beharrlichkeit von Herrn Weichert und Herrn Caspar, zu verdanken, dass es überhaupt Einspruchsmöglichkeiten vor der Veröffentlichung der Bilder gibt und die Rohdaten von Widersprechenden auch gelöscht werden. Auch die Justizministerkonferenz hat im Juni mit ihrem Beschluss in Hamburg ein deutliches Signal gesetzt, dass der deutsche Datenschutz keine Frage der Beliebigkeit ist.

Und damit sind wir bei dem vorliegenden Antrag. Erst wurden für Street View Daten aufgezeichnet, die schon vielfach vorher aufgezeichnet wurden, dann kam raus, dass leider auch Auszüge aus ein paar Mails und Homepages aufgezeichnet wurden, obwohl man das gar nicht wollte und eigentlich die Software Schuld ist. So etwas könnte passieren - das wäre eine Reaktion. So etwas darf nicht passieren, die andere. Daher begrüßt der SSW den vorliegenden Antrag.

Dass die Aufzeichnung von Inhaltsdaten unter das Fernemeldegeheimnis fallen, brauchen wir hier nicht zu diskutieren. In dem vorliegenden Antrag geht es ja um technische Daten, also die sogenannten WLAN-Daten. Aber auch mit diesen Daten sind Verknüpfungen möglich, die in die Privatsphäre reingehen. Allerdings möchte ich auch deutlich sagen, dass ebenso Anwendungen möglich sind, die wirtschaftlich sinnvoll und berechtigt sind und die wir nicht von vornherein verdammen sollten. Die Erfassung von WLAN-Daten ist nicht neu und Google ist auch nicht das erste Unternehmen, das diese Daten wirtschaftlich nutzt. Trotzdem halten wir den vorliegenden Antrag für ein wichtiges politisches Signal und für eine notwendige Auseinandersetzung mit der Risikoabschätzung für die Zukunft. Für die vorliegenden Anträge beantragen wir daher Ausschussüberweisung, um uns dort eingehender mit diesem Thema auseinandersetzen zu können und unser Faktenwissen zu diesem Thema zu vertiefen.

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