Pressemeddelelse · 01.10.2003 Keine weiteren Gebiete für Windkraft-Repowering ausweisen

Der SSW fordert die Landesregierung dazu auf, auf die Ausweisung neuer Windkraft-Standorte zu verzichten und die vorhandenen Möglichkeiten besser auszuschöpfen. Ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage des SSW-Abgeordneten Lars Harms zeigt: Die Eignungsflächen für Windräder sind bei weitem noch nicht ausgereizt.

„Die wachsende Kritik an Windkraftanlagen verdeutlicht, dass die Landesplanung sehr sensibel vorgehen muss. Deshalb muss die Landesregierung erkennen, dass die bestehenden Gebiete im Moment vollkommen ausreichen.

Derzeit wird weniger als die Hälfte der Energieleistung ausgeschöpft, die nach dem Stand der Technik auf diesen Flächen möglich wäre. Dort könnten noch etwa 500 Windkraftanlagen gebaut werden. Auch das „Repowering“, also das Aufrüsten von bestehenden Windrädern, und das Aufstellen von Offshore-Testanlagen lassen sich auf diesen Flächen durchführen. Ich sehe deshalb keine Veranlassung, neue Gebiete außerhalb der Eignungsräume auszuweisen oder besondere Genehmigungen für Testanlagen außerhalb dieser Räume zu erteilen.

Schleswig-Holstein ist Spitzenreiter in Sachen Windenergie - und das soll so bleiben. Aber wir müssen zuerst die zur Verfügung stehenden räumlichen Kapazitäten voll ausschöpfen, bevor wir die Windkraftgebiete ausweiten. Nur so sichern wir uns auch die Akzeptanz der Bevölkerung“, mahnt der energiepolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms.

Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Drucksache 15/2940) geht hervor, dass in Schleswig-Holstein innerhalb der hierfür ausgewiesenen Eignungsräume 1.707 Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt 1.486,7 Megawatt vorhanden sind. Nach Einschätzung der Firma Windtest Kaiser-Wilhelm-Koog GmbH könnten bei optimaler Ausnutzung der Eignungsflächen insgesamt 2.230 Windkraftanlagen mit ca. 3.350 MW Leistung errichtet werden. Die baurechtliche Genehmigung der Windräder ist Aufgabe der Gemeinden. Die Landesregierung beschließt die übergeordnete Regionalplanung, in der die Eignungsräume ausgewiesen werden.

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Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage finden sie unter
www.lvn.parlanet.de/infothek/wahl15/drucks/2900/drucksache-15-2940.pdf

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