Tale · Flemming Meyer · 25.03.2011 Konzessionsabgabenverordnung Gas

Das Wort „Konzessionsabgabenverordnung“ klingt nach Bürokratie und ein wenig auch nach Unwichtigkeit. Dennoch ist das Konzessionsabgabensystem, das ja nicht nur für Gas, sondern auch für Strom und Wasser gilt, ein zentraler Bestandteil des deutschen Energiesystems. Schließlich freute sich seinerzeit der Finanzminister bereits auf die Einnahmen, die aus der Einlagerung von CO2, zu der es hoffentlich in Schleswig-Holstein niemals kommen wird, via Konzessionsabgabe kommen sollte.
Die Konzessionsabgabe hat es also in sich. Dementsprechend hat der SSW den Antrag auch ganz grundsätzlich bewertet: Dient eine Änderung der Konzessionsabgabe den energiepolitischen Ziele der Nachhaltigkeit, sozialen Preisgestaltung und regionalen Gerechtigkeit? Nein zu allen Aspekten. Darum lehnt der SSW den Antrag auf eine willkürliche Erhöhung der Grenze für Tarifkunden im Gasbereich ab. Die Veränderung der Verbrauchsgrenze als Grundlage für die Konzessionsabgabe ist lediglich eine Veränderung zu Lasten der Privatkunden ohne die großen verbraucher wirklich verbrauchsgerecht zu belasten.

Ausdrücklich geht es bei dieser Entscheidung nicht um die Finanzierungsgrundlage der Kommunen, obwohl sie durch die Berliner Vorgaben massive Einbrüche fürchten müssen. Ausdrücklich möchte ich hier betonen: Wir unterstützen regionale Lösungen und kommunale Energieversorger – aber doch nicht, indem wir an einem ungerechten, zentralistischen System weiter herumdoktern! Wir wissen gar nicht, wie sich die Veränderung der Verbrauchsgrenze auf Wettbewerb und Verbraucherverhalten auswirken werden. Ich warne an dieser Stelle vor energiepolitischem Aktivismus.

Die Konzessionsabgabe verhindert einen einheitlichen Durchleitungspreis und fördert direkt einen verschwenderischen Energieverbrauch – insbesondere durch die Industrie. Damit ist dieses alte Konstrukt eigentlich sowieso nicht mehr aktuell. Wir wollen und müssen Energie sparen. Fossile Energieträger sollten wir nicht am St. Nimmerleinstag, sondern mittelfristig ersetzen. Das sage ich ausdrücklich vor dem Hintergrund des massiven Widerstands im Norden gegen die geplanten CCS-Lager, die uns die Kohlekraftwerke bringen. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn man sich auch in Sachen der Nutzung von Gas für eine verbrauchsbezogene Vergütung einsetzt. Nur dann gehen auch Großverbraucher mit dieser Energie sorgsam um. Und wenn wir hier deutschlandweit einen großen Schritt tun wollen, tun wir ihn nicht, indem wir die vielen kleinen Verbraucher, die oft nicht kurzfristig ihren Energieverbrauch verringern können, belasten, sondern indem wir die Privilegien der Großen einkassieren. Das sieht der vorgelegte Antrag aber gerade nicht vor – sondern das Gegenteil. Nachhaltigkeit ist etwas anderes!

Die Konzessionsabgabenverordnung gibt nicht den optimalen Umgang mit Ressourcen vor; sie ist, übrigens auch wie der Gaspreis selbst, geprägt von Willkür und der Macht der Energieriesen. Darum sollten wir schleunigst über die Ablösung der Verordnung durch ein vernünftiges Energiekonzept diskutieren und nicht weiter an deren Stellschräubchen drehen. Deshalb ist es auch aus sozialen Erwägungen heraus nicht vertretbar, dass man Sonderverträge für vergleichsweise geringe Verbräuche verhindern will. In dem Moment, wo man das tut, greift man den kleinen Leuten direkt ins Portemonnaie. Der kleine angestellte Handwerker mit 1.100 Euro netto monatlich für seine kleine Familie darf dann wieder mehr bezahlen und die großen Verbraucher lässt man laufen. Dass kann nicht in Ordnung sein!

Auch wir wollen regionale Gerechtigkeit. Wir wollen auch dass die kleinen Stadtwerke überleben können. Der Weg, der hier eingeschlagen werden soll, ist aber der falsche. Wir wollen dieses Ziel nicht durch die Belastung der kleinen Leute erreichen, sondern uns schwebt ein einheitlicher Durchleistungspreis vor. Wer viel durchgeleitet haben will, muss auch viel zahlen. Dass ist sozial gerecht und es ist auch ein Anreiz zum Energiesparen.

Die vom Energiewirtschaftsgesetz geforderte „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas“ sieht auf jeden Fall anders aus, als das was uns hier vorgelegt wurde.

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